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Carl Josefsson meingultige, exakte Erkenntnisse. Mit diesen Feststellungen ist Kant eine kopernikanische Wende der Philosophic gelungen. Er hat die Unmöglichkeit einer objektivistischen Begriindung menschlicher Kenntnis aufgezeigt und die philosophische Perspektive vom Objekt zum Subjekt verschoben. Er mifk dabei auch dem mcnschlichen Verstand einen bestimmten Charakter zu. In rechtsphilosophischer Hinsicht hat Kant den Anspruch ontologischer Rechtsauffassungen - in seiner Zeit vor allem des Naturrechts - zuriickgewiesen. 72 1.3 Der objektive Idealismus Nach dem erkenntnistheoretisch skeptischen Subjektivismus Kants ist eine ontologischobjektivistische Haltung unmöglich geworden. Man könnte also behauptcn, dal?! - seit Kant - nur ein reiner Rechtspositivismus möglich sei. Diese Eolgerungen seiner Argumentation zog indessen nicht einmal Kant selbst.-° Seit Kant haben die verschicdenen Begriindungen juristischer Rationalität nicht nur rein positvistische Auffassungen verfolgt. Es scheint deshalb unzutreffend, die Begriindungsmöglichkeiten auf entweder eine absolute, ontologische Grundlage oder eine rein äuBerliche, positivistische einzuschränken. Ich verstehe die Problemlage eher so, daB eine postkantianische Rechtsphilosophic und -wissenschaft Wege jenseits ontologischer Rechtsauffassungen und eines einfachen Positivismus, also jenseits der Trennung zwischen Objektivismus und Subjektivismus finden muB. Diese Suche nach einem „dritten Standpunkt“ ist Wesensmerkmal der modernen Rechtswissenschaft.-' Savigny kann memer Meinung nach als einer der ersten, die sich mit dieser Aufgabe beschäftigten, betrachtet werden. Die philosophische Grundlage seiner wissenschaftsmethodologischen Auffassung, der objektive Idealismus, folgt chronologisch den zwei bisher erörteten Standpunkten. Er war notwendig fur die Begriindung der Rechtswissenschaft als Wissenschaft, das heiBt als „absolutes Wissen“. Kant hielt, wie gesagt, solche Anspriiche fiir unmöglich, weil er keinen Weg zum Objekt sah. Demenstsprechend verneinte er auch ein „absolutes Wissen“ hinsichtlich des Rechts. Kant war von grundlegend untcrschiedlichen Strukturen des Objekts bzw. des Subjekts ausgegangen und so zur Verneinung eines Wegs zumAbsoluten gekommen. Die objektivistischidealistische Philosophic, entwickelt u. a. von Friedrich WilhelmJoseph Schelling--, entspricht der Kantischen insoweit, daB sie demSubjekt eine maBgebliche Rolle imErkenntnisprozeB zumilk. Sie setzt indessen voraus, daB es eine grundlegende Identität zwischen Objektund Subjektstrukturen gibt. Die Grundannahme ist hierbei, dal^ die Einheit Siche hicrzu Kaufmann, a.a.O., S. 71 ff. Siehe hierzu Kaufmann, a.a.O., S. 21 ff. Zur Bedeutung Schcllings fur Savigny siehe Sandström (Fn. 16), S. 24-65, 108-181. (Der zentrale Schelling-Text ist dort Vorlesungen fiber die Methode des akademischen Studiums, Sämmtliche Werke Bd. V, Abt. I, Stuttgart/Augsburg, 1859, 207-352.)

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