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Paolo Cappeli ini ohne aber im Konkreten das tägliche Lebcn in seiner Tiefe erreichen zu können: wenn hierzu eine ,Geschichte‘ symbolisch sein kann, welche ware es dann mehr als jene der sans papier in der Kirche von Saint Bernard, die, ohne erhört zu werden, jene Menschenrechte anriefen, die doch das Frankreich der Revoulution einmal fiir alle proklamiert hatte, als Antwort aber lediglich der „Herrschaftsgewalt“ unterworfen wurden. Katholische (imSinne von universell, planetarisch) Uberwindung also, nicht sterile Reaktion (anti-Aufklärerisch, antijusnaturalistisch, antiindividualistisch, etc.):»nian mul^ den Menschen als eine Reihe von aktiven Beziehungen (einemProzel^) sehen, in dem, wenn die Individualität auch grölke Wichtigkeit hat, diese allerdings nicht das einzige zu beachtende Element ist ... die Synthese der Konstitutionselemente der Individualität ist „individuell“, aber sie realisiert und entwickelt sich nicht, ohne eine Aktivität gegen das Aul^ere, die die äufieren Beziehungen verändert von jenen gegentiber der Natur in jene gegeniiber anderen Menschen in ihren verschiedenen Graden, den verschiedenen sozialen Kreisen, in denen man lebt, bis hin zu einer maximalen Beziehung, die das ganze menschliche Genre umfasst“. Wenn also die Produktivität eines ,alten‘ Konzeptes wiederkehrt (die Person als „individua substantia rationalis naturae“ boezianischer Erinnerung); wenn „nicht alles auszusortieren ist - im Gegenteil! - auch wenn man vieles korregieren mufi, in der Konzpeption von Kant und von Rousseau"; wenn „imjuristischen Gebäude, dal^ auf den Motiven der französischen Revolution gebaut wurde, nicht alles wegzuwerfen ist, weil es auch dort einige essenzielle Strukturen gibt, die, vomGhristentumzementiert, unverandert seine Giiltigkeit behalten" (G. La Pira); wenn „man seit Jahrhunderten gedacht hat und noch heute denkt, dab der Respekt der Normen des internationalen Rechtes mittels Zwang gesichert werden mub“ und „dies heute inakzeptabel und gefährlich ist, weil die Beachtung der Normen des Völkerrechts auf dem Gleichgewicht von Interessen basiert und auf der Basis der Interessen realisiert werden mub" und „dies die wichtigste Garantie fiir die Wirksamkeit des internationalen Rechts unter Auschlub jeglicher Formen von Gewalt ist“ (siehe E. Balducci); wenn „es auf alle Fälle wahr ist, dab das Rechtsbewubtsein heute nicht wahrgenommen werden kann ohne die konkrete Existenz des Individuums als Orientierungspunkt eines intersubjektiven Systems zu berticksichtigen, in dem die ethnische, religiöse oder geschlechtliche Determination eine wichige Rolle spielt" und wenn „diese Transformation zum Konkreten der Menschenrechte ein wichtiges Element der Phase, in der wir uns befinden" ist; wenn, als Bestätigung der ,pluralistischen‘ Perspektive „die Option fur die Menschenrechte [endlich.'j eine historische Option der Kirche geworden ist" (ibidem), und auf diese Weise auch in der Perspektive der internationalen Ordnungen eine ,soziale‘ Rolle der Einschränkung der politischen Mächte, die - sich selbst iiberlassen - dazu ncigen ,totalitarisch* zu werden, wieder auftaucht, (wie bereits Saint-Simon richtig erkannt 26

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