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Paolo Cappellini 18 ihm aber doch noch, wie es oft geschieht, teilweise noch verbunden bleibt — konkrctisiert sich die Prämisse in dem eben angedeuteten Sinn: „Mit anderen Worten sind die internationalen Personen immer, urn einen Ausdruck der Diplomatensprache zu benutzen, Mächte. Man muf? sich dabei aber vor Augen halten, da£ nicht jede Unterordnung, sei es auf völkerrechtlicher oder auf von anderen Ordnungen herkommender Basis, mit demvomVölkerrecht verlangten Minimum an Unabhängigkeit unverträglich ist, und alles reduziert sich damit also auf eine Frage des Grades, den man nicht a priori und mittels eines Allgemeinprinzipes festlegen kann“. Auf diese Art, obgleich er imKonkreten und in letzter ,realistischer‘ Analyse tendenziell noch mit einem Negativschluss aufwartet, erscheint bei Romano die Subjektivität der Indivduen zwar unter einem systematischen Gesichtspunkt, aber doch in der Diskussion fiber die Ausnahmen von den allgemein angewandten Prinzipien: „Es ist lebhaft umstritten ob die angedeuteten Prinzipien nicht vielleicht Ausnahmen haben, besonders in einigen Fällen in denen sich das Abhängigkeitsverhältnis vom Staat, der in der Regel den Zuspruch einer internationalen Person an die Institutionen und Individuen fiir die er Sprecher ist, verhindert, aufhebt oder lokkert“. Aber es gibt noch mehr. Da man offen zugibt, dali die international Gemeinschaft politischen Charakter hat, kommt man dazu festzustellen, dal^ „ihre Mitglieder entweder selbst politische Institutionen sind oder aber zumindest Subjekte, die Qualitäten mit direkt politischer Relevanz haben“. Wenn wir diesen Gedankengang liber die Intentionen und auch die Resultate, die sich seinerzeit unser Autor historisch gestellt hatte, hinaus weiterflihren, können wir zwei ,Fixpunkte‘ in diesem Kontext ausmachen und vor allem, miteinander verbinden. Wenn es inzwischen zweifelhaft geworden ist, ob „das grölke Hindernis fiir die Verbreitung und Ausweitung des Zuganges der Individuen zu internationalen Instanzen durch das ,Souveränitätsdogma‘ gegeben ist, dem die Staaten weiterhin anhängen dann ist vielleicht auch die Schlulkolgerung, die man daraus, stets auf einemrealistisch-skeptischen Terrain bleibend, ziehen will, nicht mehr ganz so unvermeidlich, dal^ nämlich: „eine Sache sicher scheint: wenn die aktuelle Struktur der internationalen Gesellschaft in der Substanz unverändert bleibt - und nichts weist darauf hin, dal5 sie in der nächsten Zukunft nennenswerte Anderungen erfahren sollte [diese Ansicht wurde 1971 vertreten und es scheint, obwohl sich aber in der Zwischenzeit das eine oder andere eben doch geändert hat, als ob viele ihr defacto noch immer zuzustimmen geneigt sind] — dann fährt das in dieser Gesellschaft geltende Recht fort, ein fast ausschliel^lich die Beziehungen zwischen autoritativen, mit Herrschaftsgewalt liber menschliche Gruppen ausgestattete Institutionen regelndes Recht zu sein, dem Menschen als solchen steht also weiterhin ein ziemlich reduziertes Gewicht in der internationalen Sphäre zu“ (A. Cassese). Angesichts dieser enttäuschenden Prämisse, könnten sich also zwei Tendenzen abzeich-

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