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Paolo Cappellini 16 tat an - erlaubt es bequemzu beobachten, dal$ man nicht in den Fehler verfallen darf aus dieser „wörtlichen“ Formulation eine effektive und direkte Bestimmung an die Individuen zu schliel^en, und das den häufigen Fällen zum Trotz, in denen diese Normen „iri einer solchen Art“ abgefasst sind, dal^ „ihre Adressaten die physischen Personen zu sein scheinen“\ man darf eben nicht „die ,soggetti formulari'’ (die das Bezugszentrumder normativen Disposition bilden) mit den ,soggetti giuridici‘, die Inhaber der von der „wirklichen Norm, d.h. demlogisch-juristischen Paradigrna gestellten juristischen Situationen verwechslen, welche der Interpret aus den normativen Dispositionen ruckschlielk“ (A. Cassese). Jenseits eines spontan aufkommenden Widerspruchs - wenn es der Interpret ist, der die ivahre Normruckschlielk, dann hängt es aber auch von seiner Kultur und seinem juristischen Ansatz ab, ob er sie in einem mehr oder weniger ,progressiven‘ Sinn versteht oder, wenn man dieses Wort heute nicht mehr benutzen darf, in einem,evolutivcn‘ Sinn - bleibt auf alle Fälle ein Fakt: das Individuumist kein relevantes juristisches Subjekt des Internationalen Rechts, sondern ein, in fast höhnischer Weise, mittels einer nicht zufällig von der Reflektion liber das Steuerrecht herkommenden Kategorie (Lavagna) definiertes Subjekt, eben ein ,soggetto formuläre\ Bei diesen Gedankcngängen fällt die Ehrlichkeit eines anderen Autoren auf (Sereni), der sich nicht zuriickhält, obwohl er seine Meinung widerspriicherlicherwcise- es ist nicht einsichtig warumsich aufgrund der Effektivität diese Situation nicht in Zukunft wiederholen könne oder sich nicht bereits irgendwo auf der Welt zuträgt - untrennbar mit seiner eigenen Epoche verbunden hat, nach dem er einmal festgcstellt hat, daB „das allgemeine Internationale Recht jedem Staat die absoluteste Freiheit und Diskretion, was die Behandlung der eigenen Untertanten imeigenen Territorium betrifft, gegeben hat“, daraus explizit, d.h. mit lauter Stimme, den Schlul? zu ziehen, dais jeder Staat „die eigenen Untertancn der Freiheit und der andcren fundamentalen Attribute der Menschenwiirde entledigen“ könne. Einen und nur einen einzigcn fundamentalen Einwand also, sagten wir, gibt es gegen jene Doktrinen, die ,jusnaturalistisch‘ die Persönlichkeit des Individuums als solchem imInternationalen Recht vertreten; diese seien antirealistisch, hätten die Eigenschaft „in absurder Weisc die Existenz von staatlichen Interessen und die Position des Individuums als „Untertan“ und damit als „Objekt“ diescr Interessen nicht anzuerkennen“ (R. Quadri). Als ob das genaue Gegcnteil nicht ebenso wahr sein könnte: wer jene Verteidiger der staatlichen Interessen davon frcispricht, diese Möglichkeit genauer zu iiberpriifen, bleibt mysterios. Und die Dinge verbesseren sich sclbst dann nicht wesentlich, obwcshl sich einige * ,formulari‘ miilke, wie ,tormale‘, mit ,formell‘ iibersetzt werden, was jcdoch im Deutschcn cine andere als die hier gcwiinschte Bcdeutung hat: wahrend .soggctti giuridici* die juristischen Subjckte sind, sind die ,soggetti tormulari' lediglich im'OC'ortlaut der b'ormulierungen vorhandcne Subjcktc. (A.d.U. Bert D’Arragon)

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