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Der jjndividualismus'' gegen das Individuum Vorläufige Gedanken iiber die (fragliche) Stelle des Individuums in den internationalen Rechtsverhältnissen, sowie imvölkerrechdichen Rechtsdenken Paolo Cappellini Ich glaube daf? Fragen wie jene, in einer fast das Gegenteil bewirkenden Art nur allzu ,klassisch‘ gewordene, nach der Position des Individuums imBereich der internationalen Beziehungen und des internationalen Rechts die branchbarsten sind, um die von Pierre Clastres vor einigenJahren formulierte Intuition zu bestätigen, nach der jeder von uns, fast unausweichlich, in sich verinnerlicht wie ein Glaubensbekenntnis, die Uberzeugung in sich trägt, dab die Gesellschaft fur den Staat sei oder, änders gesagt, umden Umstand zu bcstätigen, dal^ sich einer der normalerweise fundamentalen Gedanken der Spezifität und (damit) der Universalität dessen, was immer mehr riskiert als die ,sogenannte‘ westliche Zivilisation zu erscheinen, nämlich der Gedanke des ,modernen‘ Indvidualismus, immer mehr wie ein irreales Gespenst aussieht oder, im besten Falle, wie ein strukturell von gerade jenen, die am legitimsten seine Institutionalisierung verlangen könnten, ,verratener‘ Gedanke: fast als seien — aber nicht zufällig, wie man gerade in Bezug auf unser Thema beobachten kann — die wirklich fiir eine globale Staats-Gesellschaft, welche mehr oder weniger notwendigerweise auf den sogennanten welfare state verzichtet, relevanten Individualisierungsprozesse nur mehr jene auf Subjekte ,auEerhalb der Gesellschaft', auf die Randgebiete, auf die drop outs, auf die homeless, auf die Dauer-Arbeitslosen, auf die Immigranten (nattirlich aus nicht dominanten Ländern), auf die Dissidenten verschiedenster Art bezogenen, deren ,Identifikation' (welche auf der Ebene der propagierten sozialen Einbildungskraft auBerdem die stärkste Garantie der Miteinbeziehung eines derart anonymen Subjektes, das eigentlich nur noch ironisch als Burger definiert werden kann, darstellt) imiibrigen nur eine, wenn auch essenzielle, Etappe der Konstruktion einer Industrie räumlicher Kontrolle und der Neudefinierung seiner sowohl inneren als auch internationalen Grenzen ist, dergestalt, daB man sogar jenseits der Ausweitung und Dehnbarkeit des Strafinstrumentes, zumweithin bekannten Zweck der Kriminalisierung der hostis, auch Institutionen mit entschieden pre-modernem Charakter wiederentdeckt (wie Privatgefängnisse, V-Leute etc.).

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