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Theorie und praxis 119 In den Ländern der Europäischen Union geht es mehr umdynamische Argumentation, die historische Traditionen verdeckt heranzieht - in Schliisselwörtern wie Kultur, Geschichte und Sprache, d.h. den Formulierungen des Kulturartikels des Vertrages von Maastricht. Auch in der Rechtsprechung des rechtspolitisch aktiven Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften spielen implizit metaphysische Vorstellungen und politische Philosophie der Präambel eine wachsende Rolle.'*^ Selbst imBegriff Europarecht, dem modernen ius commune, versteckt sich ein Historismus. Hier gibt es interessante Parallelen zu dem beschriebenen ersten Teil des 19. Jahrhunderts, als Rechtswissenschaft und Rechtsprechung, Theorie und Praxis, eine wichtige Allianz bildeten und die geschichtliche Argumentation eine Bliitezeit erlebte. Eine ganz andere Frage ist aber, ob und in welchem Umfang die Rechtshistoriker bereit sind, sich an diesem neuen Legitimationsstreit zu beteiligen. Justizrecht baut eine Briicke zur Rechtswissenschaft und damit auch zu rechtspolitischer und rechtsgeschichtlicher Argumentation. Mauro Cappellctti, Is the European Court of Justice “Running Wild”?. — In: European Law Review 1987, S. 3 ff.

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