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Theorie und Praxis Geschichte als rechtspolitisches Argument Ein Beitrag zur Verwissenschaftlichung der Rechtsanwendung Kjell Å Modéer 1 1. Einleitung Im 19. Jahrhundert wurde das geschichtliche Argument in der Rechtsgeschichte rechtspolitisch genutzt; Rechtsrealismus und Rechtspositivismus marginalisierten es sparer. Wie aber sieht man es heute? Kami man ihmimheutigen rechtspolitischen Umfeld wieder Bedeutung zumessen? Oder allgemeiner gefragt: Welche Rolle spielt das historische Argument fiir den Juristen heute? 1st Geschichte ein politischer Begriff, der auf juristischer Ebene, in der Rechtspolitik benutzt werden kann und benutzt wird?- In der politischen und wissenschaftlichen Welt des Westens imausklingenden 20. Jahrhundert findet eine Wende zum Konservativen statt. Schon vor Jahren zeichnete sie sich im Erfolg der extremen Liberalisten und State-Minimalists ab.^ Die Losung lautete: Dränge den Staat auf das absolute Minimumzuruck! Sie wurde besonders von neoliberalen Vertretern der Wirtschaftswissenschaften und von alien Gegnern einer wohlfahrtsstaatlichen Politik rezipiert. Dahinter steht die Erfahrung, daE die modernen Wohlfahrtsstaaten an einen Wendepunkt gelangt sind. Ihre Leistungen können nicht mehr einfach fortgeschrieben werden; die Grenze der Finanzierbarkeit ist erreicht. Und Schweden, der „fast perfekte Wohlfahrtstaat“, wird häufig als Beispiel angefiihrt. Vor diesem Hintergrund hat sich cine neue Schule der Staatstheorie etabliert. Sie greift wieder auf den alten Vertragsgedanken zuruck, sic will den Staat ncu und „small“ sehen und ihm durch den Willen der Burger Schranken sctzen, versteht die vcrtraglichcn Bindungen aber flexiblcr. Man kann sic als „konscrvativ“ betrachten, well sic sich auf Werte und Tugcnden bcsinnt, die man gclcgentlich in der modernen Entwicklung als verloren ansieht: Nachbar- ' Fur inspiricrende Gespräche und Hinweise .luf anregende Beispicle bei dcr Fcrtigstellung dieses Aufsatzes danke ich herzlichst Professor Robert W. Gordon, Yale University, sowie Dr. Heinz Mohnhaupt und Professor Michael Stolleis, beide am Max-Planck-lnstitut fur europaische Rechtsgeschichte, Frankfurt/Main. ’ Kjell Å Modéer, Rättshistorieämnets uppgifter. Reflektioner inför ett rätts- och forskningspolitiskt paradigmskifte. In: Svensk Juristtidning 1996, S. 524 ff. Robert Nozick, Anarehv, State and Utopia, Oxford 1974, S. 149 ff.

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