; ■> A c. « * History and European Private Law Development of Common Methods &Principles
J r-i I'l irN'/s i:j •: ,*i ■Q J H : /nn- ■m I 1- , r" m \ ■ .*. T ;r i*
I i i
A \ I I ' i >4 i ' j.-n -c v''^ '.V. V ;A 1/, ' ■ A > \ , V, > ♦ . ^ vAi I 1 '■' I V / -VxV >a''A 1 . i'lU ', /■'' * I \ V s> -'V ■i n f \ A ' ■A /- -* \ \ / 'I \ ' / 1 I v \ f'V . I f ' ,^ 't i^y N . / ^ ^ \ t 'A ' - i\ V ^ ^ 'v T > y '^vA*' ' I t 'V^ ' ,'vr^ Ii* <. :A -X '''^ ' ' ' it>- '-s I •* 7 H\ ■• \f}h I \ >\'*r ''; V. / \ ^ / ' I \ •''/A. 't- -j'l t / ^ K / n' " .-“V^ " '.,v . k '.' I i. 7 w,'" \. ' } \ a /v.: .1 V / t ll •k w ' >• / J 1 I /\ I / (' 7' " : ,"v I 'A' \ ■/ / I f /'! I V, /■'' ’ I * A \ 7' '-S ../ j I I \ J 7 1/ 1 4 \i ' K 7V7 'J I a: / \ I V \ '\i'p A ■. } ,"'7 V / \ f '.' C'. y /' I > ' r / I /^il ^ ';'T - : //A 4 ',V ’ i V 0 > I I 7-^ 7: A \ i' I A: 7 Ä r, V \ I' i / ' ! ' ' N'; • A :t '\JA I r' , • I y i ' • '.w f i ' I » ■ r.-f '.' ■ r'f i \ 4 \ » J I 3 , 'I A-' ■ .7 • 4' ^ V_V ^ ^ /-. If I ' \ t i :< ^ 1 - ■ - ^ I ' A. '1 '■/ . I 'i ' I ^ ' 7' /• K '' I ' 't ' /o ^ \< / 'i /' T ' , I ,t / 1 ^ 1 -" \/N7 ' I \ AI Y f • <.t'>: > \ 't A - 7 ' \ I )' ' :a A ■ K / "'7 ^71 > 1. ) I / \ 7 r t /' •A i' 7 /-I • '4 ' / V>' ) / ■ !>rv ,'/ \ I •- 4 o ;..,V ,-. .'V,- '/' V,1 v> 4 ii' \^\ T ' ' i \ j''" 7 / ' 7 ..t '' I ' V ' ■' ^ . !é \ i : i/7'. A / t \ k f : I. i A \ / '/,• : / * \ \ ■< - I ( As V 1 A .* ««*►• J 1.7'^ ' vs I, 1 I \ ’A ' 1/ \i X; ^ .4 .-y ' ) 7 f / \ 77 > / ' ' ■ ij ~ 7 v|' < ■■ -f • '4 II >J I' ■' A > V / Å \ \ ,.: (\ ■'-'' I > » v. .a'> > 7 s' 'It I i Jf »x i ' / ' - f. 1 U ^ ) V / f -ft, I. t I I ^4 ■At . i: I 7 ^ A/- s ; /. A\i ./ t ^ ' \ ’'a 1,4'. I V' \ V s \ ,'■^'17 ^f^s' t #' < i' U \ \ '>N ll' ' / .') 4> ' > ' ■ ' ; A "’’'..I',- V.' ■4 • ^ ^ ' . ' A A s' \ r. t A / ‘ \ '7; / \.\ f A) ■ i'' 1 f r.t- , N N t I '' . 4 Vs \ \ I 4 i 1 I » i> - " J~ '• ( I'A./; V \ \ t''y\ I ' f ll > I • A \ i I ' ’•' }. 1 A rv A I /'V V ^ I 1 ' A'A ' s 'A:?^ I '* <. • L ' / V x \ r ^ A V > v. I / / -i' ^. ' t V \» ■ -V '' ''x' 7,1 > I i \ I \ I ■='k. \ ' /- r. i / ' , ^ / > S^ I' U.^ -X f i. • ^ x //■ v I f ^ ) I » \ \ ' I IS » I 'm ' I ■ : I I. ^ . I''. , ‘'Ary- ’ I % ^ Z- I ' ^ V* ' I / / < . I' A . X Ax? '('•/' Vs f ' » •I V I \ A \- 0 '/ • ■ f ^ ; f I ^ 'r xY . < , yA/ ?'A X V' 1/ ' V A 'A ' A I I /■ ' ?» \ i.'A ■' V ,v. / . ''l~ . J. V A \ > \ - 1 t t \ /:' ^/ ,1 ! I I \ I- A 1 > > ‘ S'' 7^,V &v ) : V. / I', '/ ,ll\ t I '>■ .Y’ ' I ' ' . r' ' 'y ^1/ A,,fJ . 4^^. jn^ lAf\ A Ik'V , ^ i ; i ' ^A / M An * I I *\ \ '" '.1 n-A t > ■ -J / \ I ■ .V \ I A f I 'r '' ■■ • AA ,1 r » '‘4 4 1- / I ■ 4 1. ' 4 I / •'., .. .7'.'.I I ' f-' / . / / < I iN I 'A A N I , \ é » ‘-W; / ST, I r ■' - A s I ! I'j 'A'A; ' \- '\ '. 'V 1^- J >' -y f 'f I 1 / i '> V , r ./ / N , A ' 'x * / s vv; / , ' 4/ I i -; // •' ,A.l' I \ I y I \ 'viAJ ^ X < f \ i ! / 7 ; >. '■/ . 1^ 7 7/' N , I y. V v\ \ V ^ , 4' \ ( //! J47i^»'n . e ' \ \ Nj' N V ' r r / / ;/ " \ V s' -X»/ . - A A » A \ ' Jx \ /- . L / X H' ) /A' 1/ > T' \ 7 V ■ X I ^ N \ ^ r I I ' / •X f I . » ’ jr^ ■ f A. "> Vi i 4 A , I ^ } / A ;v' Y'' / ^ / / k-t >' > V r/ / / I / > 1 V • < y " X ! 7 •/ I / Y* / 'X . \ ; « / ‘A' . 'fe '\-i ■ A-" V I 1 \ * ' 4 4 ('Vi ' \ K lAi- ' >'/ ' A ' n. i / t \ / f .0 1 n \ '! - / . / *.\ls -A' '-;ry / '! f. », • \ . I r ''z ' I /; \ I ' 7“ , ,' I \ I / , A /, f • I I " \ A 7 ( \ M I M V ' V V . ■' I ' ‘x A * I t 'a y >7 x ■'-yiC. ' / v A ‘ t - ' ^ /A V A /A-, ■ '' t ->v;, ' V/ \ :*''x7't i--. A' ^ A 4 /, > ' xyy^-v^ ■‘\i I 1 1 1 / ■r / ' I > \ \ I Ay. I a''i>' /• / A ■ .N y \ f \ I y., vv s • i/'' \ t ■ Vi a7 7',.' '.. ■ ■\ 1 I y\ ' V ' < ; -; / \ ''t ■ ) i .T\ J . ‘s u ' r.' A, ,N / -.y 7. 4-'^'- . V I \ / 7.7 , V V I X I I y ' , / y/.r 'I, / 7/ . yI■'' • 4''X V A I 4 /T ' ' s, - , V ' A" :-A, J- ■ ■ ' 'f .1 4 ' \ .Jv . "/ 1 V ()? v'x \ \ V .■< ’ - \ x7 y I ‘: M 'X -•\ A-' ' / ’» I . N A ' <- ' ;;! h A ' An • ^ / >' / t 7) 'i 'aI I I I -r 1 kv' V 7' I .'.,4; 'v I / 4 Y '>f y V / XV f iT; '4' I ■ 1 I 7' / '\ 'V' A.- '■, I I I ‘4 r v' < s X \Ai i / ,V- / v> (x k / / ' t \ ' M ✓ f 4 I I i.i I ) ^ f-' 1 ' \ ' I \ <. A / \ V V, I \ - ^ V '< ' /s A 7 > / ( X. 4- A-‘ 'Af. ,x X.x7 s \ , ' ■' ,-/.' /■,v\' t ' X/ ''"1^ NX- jX .'N ' > ' .( /''' •,414' -'t t A V I \1 t '4'' 'X' 7 ^ / I V. \' V f« I I S\ y- I I- 7 , ♦ \' k v-7 A ' /' \ ,'•• i / N . -/, t' 4 / \ ■/'/ r i ) .7"' - ' ' li' X'.'. ^4^ 'A' • f k I I \ I t-1'; / I I lyv -yy 'V I 4 , V \ A 'i^/ / 4' .•'( t 4I ' \ V’. \ < ■ A V .'J4.\V ;y A a'xv I' / ' '-'f y ' V 7" /, A r' ,1 > . \ t N I I 1 V i-'x 4 X - < •• I / V , .' -■y k'Y r VY J Y. » Y \ \ I ) <4 . :» / X r, I 'I ..,•5 vv- A, 'v,' h. >\V' ' •''';/ ^'' ''-■ A-y- V ■ ,A) S'" A' nA.s-n> / 4 / ■i/y A-U TV I <' I ■A.' !■ '■ < : i I ' I 4 ' ‘ I ' v' " '' ' . ■,V * "" / I / r ' ’ 1* NX'* 4 ■ . A'- r ;a; ) - ' Y /- ' , i: ' f A';' V ■ I 4- - n ^ X ' “ I >7' ^x^V » ", \ ,i , f \A , '/ " ( ,y 'iv Cl, ' ' ‘ I * / / \ I 1 ' 4 »I \ 'v'Y ,. / lx M /' y, ' V ‘ “ X N- A • 4 / ".N.' I \ /./ 4 ' it! V ■ ill' xk k'’ ^ - -V I I r 4 IX* h. * \ » I > ii .y /1 / ./^ '■ I ' '< \ ✓ - \ - y 4.-’ . -f \ «» -v /i I , ‘''' - ' ■./ ^Y -i. . T Yi'i \ I ' // \ \ -X ■'''" / '* y /. / v' J J hfi \ \ J \ N I \ -/*>- J- iP A 4^ ' ^ I '’‘AI I - \ ‘> ' ■ / / t !'l/^' y4 /'i*7 / . • V ✓ •' \ :i \ Av V-
/■ . 'Vi' ' i* <-/ I > % ♦ 1 v' ' \ A*" \ - I \ > : ^ r f \ \\ V. » I f vV i ' ' vVr ' > < ■• »I I . i '■ V I ' \ f / Vv- » '-1 w ' \ X ^ '-.v’''* rv ' /■ ^ \ ' - WV • ' / V • < f' I \ <1 : : '•-s' /<'. <, \ ^ ✓ H f \ s*- I ^ /!> I ^ / ■s \ v'' I \, / , HI ^ \ T “* \* \ , i ii ' f 'A ■ I ^ W ^- I ' \ / / / 'l '1 t' x ' - K-^ 1\ \- ^ / \ ' 'U' ' ' V I i\ ' '1 ■,t 1 J-" >' / V «L I A ,:-s' H x' %JV h .'V^ -.iS.. / 1^ I ' ^ \ 7 . > ':'' a' \ I \ \ I \ j.*»" t I :'i \ \ '.'; \ V ' \ ^ 7 ^ N iV> T^ ' I ./ J, ■(' >' / ' ' ^ 'I / s-' I '-A' / I > • •i '< 'H. t { ' V . /' » \ I ( I , '■,. rr^' 1 I- r V t L / t -j' \ yi \ ✓ .(»- ^ V t V.:' /); J V n' A ' jr>-^ } -i ; 'i 't? w 1- ^ t ./ f A'i '• \ J I ✓ 'A r , ff' '' - /'( ■ I / -• "■'lx ■ . < »/■;- i ■ '\ -»i Al'Ai / \ A 'rt ^'1, I ' -- V '-X t \' V» ’ W \ <1 \ k/ J X i ' / / A/-; ,i' > I.', r. \ 1% •• \ •' rA ^ X.' I / *y ' 1/' ;• - - 'v «. xl A< '' \t I > - V .r-A I \ !■■ I •N ^ . 1 / V X ; N X IN 1 x! /.VA $ 1 r . \ i 7 \ f X X ' H 1 ' l^VA, ^ 'v'\ { 7 I ■ "A '■ , IV - » ’ ' ^v . - 'I Nv , ',/ t ' \ \ I y , \ -N. -*■ 7 -7 V ' AA ‘ ■ V / /■ t >>■ f t-i - \ / V V > ' ' ' ^ • w'' 'A <-'> - ' \ \ I , ■ ' 'h * 7 K ' 1/ r ' \ . / V- V’ *- \ / ■'’ • 7 x>' ' ) ^\\< ' / ,v \ ✓ V A ^ ‘ ‘•A X V V . . ✓ V -v ' V '' , 7 /N .' / t I / 7 \ - k\' / A>i’l '7 ✓ \-i '/ i' / / r * i ') ! V-- V '' I L ' '1' I- \ Vxl'v .•j-> 7.,' I ' '/ -K " , ^ '» >. ✓ /V'.. 'I' . A.1, '* -X >, ' ■ -.I-- '•'s r i * T I I V ! ^ '1 ✓ ' c- / • ^/A' ' ' ' I I \ i s ^ - 'V: , AA A r } 1 v\ \' \ I •* \ \ \ y<\. i i ■ /■ if xl / I / /✓ 7 >'■, 71;- A' i u ' ' xf > ' -w I -J A:'.;*. . I I'v' f I <. \ A'w7 . 'v . y\ fTs r . 4 ir 1 ;• ;v' v'' A A #V \ \ ■Ti I _ v' A " - ^ / V I 1 P ' I ' ^x X As ‘ \ /\ I . ' '\''7 X, v:' /1 7 V ■ V ' 7.\ 5 <i ^ ", A xi .1) i.l I' ■ / / X I V f I ■ ' Xv. ’ :v - \ / * 4 A A). A^'x'X ■'iv' -7'•A i^U/ ,' V ^ \ ^ A 1. ^ / ' . ‘f A a'; -7^ \ ,-A /■ l-<i ^ ' L ' 0 \ \ / I A/ A I I 7 •' \' I ')< IL /A / I .x.A'i lx’ i I “ / \i .* V r' ( I V*; i (' /,'{ K ' / ■ -Xv /x' )-✓ / I I I > t X - ' ' J V \. •' 'r /i \ 7 v" -T, "V- ' A 77-; 777I I '' 7" X vA Ar,7 ! - / -W''' r \ V 'A. ■ ' U.' . ' A A7 7 V \ /' N I* A J ■r. ' t 'i , X I \ -X ! 7 r ■'■ / ^ I 'V ' \ I yv t I I / I' k/' 1 , V IXv I. vy: I A V T- f -A I / ' I / . i A >■ A ✓' . I \. ' >7 \ I ^1- ( J A A */ ‘ A,;'r''- u \ /-N ^ ^ I I . w / A._ V ; r-e- \ iK' I » Av /V / t l'. I *■ I> '/ ./ . l'" ' '7^ Vv, 7 I I I ; . r, .. \< 'X \: •'-x.N ' V- / I x/ ✓ / '\a I ' ' V 7-S • / -A / % ' — \ i x' I \ »- >» I \ ~\' I '■r ^ ', '- ’ / ✓ 1 y' ✓ 'r A 7-' / V <^ ' / /J t A ^ iV, > J \ / '7 '^A \ .A / ' * ll I r i.'V 1 I 7 X -xAiA V- I '■7 ✓ i.'/ t .• \ ! I AxV 7 /-• ' 4 —\ • > '• r'SA ' •■ \ TV X ^ if 1 I vt' ^ ^y. >' , < 7*1 y' M XA . \ A- / ' x\'' , x' ' y -'V'A \' I I ■/ ,1 t' I ^ »< nr ^ / \ t / \ ' I. X ,v' A ' i' ' I 4 , I, X 4 ^ \_ / 7 t xl- / / / I \,l •- \ ->,|/ X •' "j/ r) \ \ I h-i A- I -i / , 1 V i> - 1 '■ - ■y v'' ' '' J ''-x'x \ , '•1 ' \' A -i •:/ I i - •. :'f' ' ^- A x'/.. \ / \ I i*» N / / I / > t. \ I A I I AA ■'Ai' . 77', / ' -A^'a' 7 / . '/- V'!' ■ I 'x v-^l f ' A /- ^ \ l' 1 (A'/ V >\' I / • A' ; > » 'y - I / ^ I ' I <f . w I > '■ \ Va N I .■> { ) / ✓ : A ( '/ .1 I -4 * /• J A V I 1 I V r J I t K / x' : 1' A,‘ ' A' ■ r Vi ' x")' -4 ' / I'. f'" .(- ‘ \v I * //A \ / i ' It ' !-' / '■ " r-'-\. I ^ ''I' I ■ ^'4 / \X I’ I V 1 v- t \ I ' /* ' I * ' /S ' V 4 ■J '■ I ✓ ’ V ; / A ^7 , 'Al-lx , A ' K • O ^ \ - N > V / A ' ^ X ' a. h 4 V I T ✓• I ' / /» / 4 / / ' ' 'i;, ,■ vx 7 ■ V 7- ^ ;; -r ,, I 41. \* ' L'' y ■v » \ X V A-v''- / ' K I X. V V ' • i / ! / : [ Ax'x \ i A M, I i.; \ V I I 7/ \ / /' >*■ -A \ xt I T / / ; ^ ' I “ L A A \ y ;v J.\ f ■ \ i . I ^ r X I I ( V. - i,:^' :4 \ _/ 1' Ji‘/ , ( V I • . \ / \ /i s ^ \ I •s. I .7 / >r 7 / II J // 1 \ n 7^ i \ ,^'fv: XV ' ^ ' ' r ~ 'x V 1 '♦'( V ' " iv-' *> I 't V ■J • v/ / ; ■ ' I A V y I X \ 'iV \ I '/ ‘ ^ - I \ M v"'' /C ^ ; '■ -V ' , f I > X \ ^ \ \ H / > '1 '' ^ -'I I / t s . - I 0 ’ J^r'i -' '/ x^ . V > - I r • ‘ / I 7 ' k' ■A ' I A- ■ '.--, I \ ; I '■ f - f {** lv\ ■ \ . \ I ,1 V > r,' 7V -V / /-i ; i( I '^1'/ ‘ ' A _ ■' v'l A I ^ I,/' > ^ '/, y / ' I -i> It ' ' I nx' -4 ; r 14 • /*" / - I- V X /1 '"v Ax X- V, ' I f ■- v ^ I \ X I '\ \ I / A I / X \ I r \ ’ x'^rx - . ■,'* i \ r t- t Ai ' X .xJ I 7. V 'a| - X.' v' •' -'V,v \ ' \ x.*-/ J / j.', , >HV' c! , ^ *' ' 7 X _I - i : '//; 4 ^ 'J . \ I . A //' /( A r 'I •■ ’ JlI I /■ j . .4 ■ Af' / >1 I xA*'. 'i • \l v A \ 'x,> I >- "i ;'/ r I "'r ■' I t. f x" (’ < t \ ,;r - v' A- l< t ' I V r ■ iV > ^ . 'X> '1 \ ' V- A ,.\ /.4 ' I. iL A X 7 A ^^7 : —I I I ^ \ I ■I 7' I A, ; A I f I v\ 7 ■Vi A x* .1 >1 > I »A" Vi x f-y ■v; 7 I I r >V \ ■ 1 '/ r I r ■ / T.x ' > I I I ' ' y V / /V / / . 1 » \- Ay * J 7 ' / . VV ' V ; \ X " V V-'- ■ J ht ' )y ■/‘ - I a7 , ,, I // f ^ I 1 - I' «." ' > . \ 11 i V s4 V y A/J ' f ^^ S / . I X A ■ >V ‘.I I >.,7^ f X ' X \ I V ''>,A I V'''< X V ~i v xx xV ^1, X V, I '■ A I I \ \ I \ \ i y \ »I I f
SKRIFTER UTGIVNA AV INSTITUTET FOR RATTSHISTORISK FORSKNING GRUNDAT AV GUSTAV OCH CARIN OLIN
SKRIFTER UTGIVNA AV INSTITUTET FOR RATTSHISTORISK FORSKNING GRUNDAT AV GUSTAV OCH CARIN OFIN SERIEN II • • RATTSHISTORISKA STUDIER TJUGOFÖRSTA BANDET NERHNIUS& SANTÉRUS FÖRLAGAB, STOCKHOLM 1 DISTRIBIITK')N
History and European Private Law Development of Common Methods andPrinciples LUND1997
Redaktion: Claes Peterson ISBN91-85190-59-4 ISSN 0534-2724 Tryck: Bloms i Lund Tryckeri AB, Lund 1997 Den på tredje sidan avbildade medaljen över Johan Stiernhöök är slagen av Svenska Akademien 1837. Den är graverad av C. M. Mellgren.
Contents Foreword IX Cappellini, Paolo Dcr „Individualismus“ gegen das Individuum. Vorläufige Gedanken iiber die (fragliche) Stelle des Individuums in den internationalen Rechtsverhältnissen, sowie imvölkerrechtlichen Rechtsdenken 1 Fisher, WilliamW. The Application to Legal History of the Methodologies of Intellectual History Josefsson, Carl Die Integration des Privatrechts in der Europäischen Gemeinschaft vor demHintergrund der Rechtsauffassung Savignys Modeer, Kjell Å. Theorie und Praxis. Geschichte als rechtspolitisches Argument. Ein Beitrag zur Verwissenschaftlichung der Rechtsanwendung Peterson, Claes Zwischen statischen Rechtskategorien und historisch veränderlichempositiven Recht: das naturrechtliche Dilemma 29 67 103 121 Petit, Carlos From Paris to the Hague. Edouard Lambert and Droit Gommun Législatif Samuel, Geoffrey Confrontingthe Historical and Epistemological Obstacles to Harmonisation 151 Sandström, Marie Das Europarecht - von der politischen Vision zum rechtswissenschaftlichen Alptraum? Schröder, Jan Zur Methodenlehre imeurc')päischen Privatrecht des 16. Jahrhunderts 137 171 185
Schulze, Reiner Vom Beitrag der Rechtsgeschichte zu einer europciischen Privatrechtswissenschaft 203 Sugarman, David In the Spirit of Weber: Law, Modernity and ‘the Peculiarities of the English’ 217 List of Authors 263
Foreword In May of 1995 the Olin Foundation for Legal History organized a conferenee in Florenee Italy. The eonferenee which was called “History and European Private law: Common Methods and Principles”, drewparticipants from several European countries as well as from the United States. The conference provided a forum for an engaging exchange of thoughts and opinions which have stimulated further discussions. I want to thank all of the contributors and participants for making this conference possible. The conference papers are of impressive scholarly quality and their publication in this volume will make them available to a wide circle of reatfers. One of the articles. Systematik im Umbruch, by Carl Josefsson, was not presented at the conference, but its publication in this volume is nonetheless justified since it directly relates to the topic of the conference. Finally, I would like to express my deep gratitude to Professor Paolo Grossi, the director of Centro di Studi per la Storia del Pensiero Giuridico Moderno in Florence. His support and encouragement significantly contributed to making this conference a successful event in the academic scene in Europe. Berkeley, December 1996 Claes Peterson
! . / y r % i •V't Ik A T %r
Oratio inaugurationis conventus Peritissimi collegae, amici carissimi! Institutumhistoriae iuris dedicatum, a Gustavo atque Catharina Olin Holmiae fundatum, vobis ad hunc conventum invitavit. Usque a Kalendis Januariis huius anni Suecia socius est Unionis Europaeae. Hoc nobis jus atque officium significat earn disciplinamjuris excolendi, quae inter civitates Unionis cottidie immo communior efficitur. Non tamen significat priscamdisciplinam plane jactanda. Civitatibus Europaeis, usque a tempore, quo jus Romanumfloruit, patrimoniumcommune fuit, id quod efficit ut aestimationum fundamenta in rebus publicis sicut et juris plerumque communia sint. Credo itaque, communi labore ius commune Europaeum creare poterimus. Non tamen una sola die Roma aedificata est. Hoc etiam spectat ad disciplinamjuris communem. Credo nos omnes Concordes esse, gubernatorum rei publicae, non juris consultorumesse, materiamlegumfinaliter constituere. Sed difficile hoc negotiumest; sine auxilio nullo pacto perficere poterunt. Adjutrix maxima huius opens doctrina juris est. Magni ergo nostra interest, nos bene ad hoc officiumpraeparari. Hanc ob causamvos ad hunc conventuminvitavimus. Gaudemus, gratiamhabemus quod vos, omnes venistis. Speramus, nos rationes agendi, Europae futurae felices, communiter inventuros. Vos omnes benignissime salvere iubeo. Mauritz Bäärnhielm31.5.1995
i .i *■ >:■ •w . ... i J i '*4 -.1- \ iiN <»• * • Il. i r iv ?■ t- 4 -i h-r i-; -j^;i vi> f r ■ 1 / ■ ■ «1 \<S- ■ r - 4» « *>* ^r^' : v-^: fc' > ’■ ** ;) M >' y' - VjS •4-^t *T :f 4 iir ' ^ • i| -f ;■ » / ^4 -r f.» ■• ■* ••i--* ? -.I*.' • 'f ■t m* ; % • i T > •1 4 ♦•1 * V. l ni •* •• I i»r' Hl' -*i'H V J" - I :-l' ■?■ .Vi .i: ■l^ ! > ,r-- ^ ■ <.•« • * ! -,■ r ’V _^l: : i .►' ; Ht *1 4' r ■f •1 ►t , •^> • •i-i.
Der jjndividualismus'' gegen das Individuum Vorläufige Gedanken iiber die (fragliche) Stelle des Individuums in den internationalen Rechtsverhältnissen, sowie imvölkerrechdichen Rechtsdenken Paolo Cappellini Ich glaube daf? Fragen wie jene, in einer fast das Gegenteil bewirkenden Art nur allzu ,klassisch‘ gewordene, nach der Position des Individuums imBereich der internationalen Beziehungen und des internationalen Rechts die branchbarsten sind, um die von Pierre Clastres vor einigenJahren formulierte Intuition zu bestätigen, nach der jeder von uns, fast unausweichlich, in sich verinnerlicht wie ein Glaubensbekenntnis, die Uberzeugung in sich trägt, dab die Gesellschaft fur den Staat sei oder, änders gesagt, umden Umstand zu bcstätigen, dal^ sich einer der normalerweise fundamentalen Gedanken der Spezifität und (damit) der Universalität dessen, was immer mehr riskiert als die ,sogenannte‘ westliche Zivilisation zu erscheinen, nämlich der Gedanke des ,modernen‘ Indvidualismus, immer mehr wie ein irreales Gespenst aussieht oder, im besten Falle, wie ein strukturell von gerade jenen, die am legitimsten seine Institutionalisierung verlangen könnten, ,verratener‘ Gedanke: fast als seien — aber nicht zufällig, wie man gerade in Bezug auf unser Thema beobachten kann — die wirklich fiir eine globale Staats-Gesellschaft, welche mehr oder weniger notwendigerweise auf den sogennanten welfare state verzichtet, relevanten Individualisierungsprozesse nur mehr jene auf Subjekte ,auEerhalb der Gesellschaft', auf die Randgebiete, auf die drop outs, auf die homeless, auf die Dauer-Arbeitslosen, auf die Immigranten (nattirlich aus nicht dominanten Ländern), auf die Dissidenten verschiedenster Art bezogenen, deren ,Identifikation' (welche auf der Ebene der propagierten sozialen Einbildungskraft auBerdem die stärkste Garantie der Miteinbeziehung eines derart anonymen Subjektes, das eigentlich nur noch ironisch als Burger definiert werden kann, darstellt) imiibrigen nur eine, wenn auch essenzielle, Etappe der Konstruktion einer Industrie räumlicher Kontrolle und der Neudefinierung seiner sowohl inneren als auch internationalen Grenzen ist, dergestalt, daB man sogar jenseits der Ausweitung und Dehnbarkeit des Strafinstrumentes, zumweithin bekannten Zweck der Kriminalisierung der hostis, auch Institutionen mit entschieden pre-modernem Charakter wiederentdeckt (wie Privatgefängnisse, V-Leute etc.).
Paolo Cappellini 2 Die Frage stellt sich, in Kiirze ausgedriickt, unter zwei Profilen, die uns jedoch nur schwerlich von einander trennbar scheinen, eines von breiterer Tragweite, welcher die vexata quaestio der Geburt des modernen Individuums {versus Individualismus) betrifft, das andere, etwas spezifischer, das nicht so sehr dazu dient von alien Positionserklärungen der Doktrin und der internationalen Praxis Rechenschaft abzulegen, sondern vielmehr dazu, von den Grundintentionen die dieser, explizit oder viel häufiger unbewuEt (im Sinne eben jenes Etat-inconscient von demeine gewisse Ethnologie spricht) unterstellt sind, und dadurch auch die verfeinerten Entscheidungen auf der Ebene der dogmatisch-juristischen Definitionen determinieren. II. Vor allem anderen - und in aller Kiirze- der sogenannte ,moderne‘ Individualismus. Dieser Begriff - und man ist gezwungen bier in apodiktischer Weise vorzugehen und eine analytische Untersuchung an eine andere, angebrachtere Stelle zu verweisen - ist in der Tat eng mit der Interpretation der Zeitlichkeit verbunden (welche ihrerseits, wie uns die Anthropologie erinnert, eine Interpretation des einfachen zeitlichen Ablaufes ist), die uns eigen ist, oder mit der Versuchung/Berufung von uns Modernen, die verlaufende Zeit so wahrzunehmen, als wiirde sie tatsächlich das Vergangene hinter sich auslöschen, als ob der Zeitfluss nicht ruckgängig zu machen sei (im Sinne von unaufhörlich vorwärtsschreitend); eine solche Fortschrittstheorie, wie so treffend Ch. Péguy bemerkt hat, endet damit „in der Substanz eine Theorie der Sparkasse zu sein. Mit dem Einverständnis aller bildet sie eine gigantische Universalsparkasse, eine Sparkasse die der ganzen Menschheit gemein ist, eine grol^e intellektuelle Sparkasse, allgemein und universell, automatisch fiir alle menschlichen Gemeinschaften. Automatisch im Sinne einer Menschheit, die dort ständig einzahlt, aber niemals etwas abhebt. Und die Quoten rechnen sich pausenlos aufeinander auf. Das ist die Theorie des Fortschritts. Und das ist ihr Schema. Eine Leiter, um weiter nach oben zu kommen“. So fiihlt man sich nicht nur durch eine gewisse Anzahl von Jahrhunderten vomMittelalter entfernt, sondern auch durch viele kopernikanische Revolutionen davon getrennt, von epistemologischen Unterbrechungen, die derart tief verwurzelt sind, dafi nichts mehr von dieser Vergangenheit iiberleben oder wieder auftauchen ,darf‘ (B. Latour): mit einem Wort, die Essenz der Modernität ,mu{5‘ diese als die Epoche der Reduktion des Seins auf das novumdarstellen. Nun haben jiingere (und auch einige weniger junge oder ,moderne‘, aber dennoch des Bemerkens wiirdige) Untersuchungen iiberzeugend dargestellt, daB die ,Entdeckung‘ des sogenannten ,modernen' Individuellen, in die Zeitspanne zwischen den Jahren 1050 und 1200 (G. Morris) gelegt werden kann, daB die Geburt des Individuums - in der wiederentdeckten ,epischen‘ Tradition der ,barbarischen‘ Völker, besonders der skandinavischen, aber auch in der augustinischen Linie der ,Konfessionen', sowie in den auch stets religiösen Apologien-Autobiographien
Der „Individualismus“ gegen das Individuum (die in der abelardischen „Geschichte meiner Ungliicke" gipfelt) - auf weiter Ebene gerade der Praxis jenes mittelalterlichen Europas zugeschrieben werden mufi, das es in seinen Anfängen vomKonzept her als ineffahile erklärt hat (A. Ja. Gurevic, D. M. Chenu, E. Gilson) und dafi aul^erdem der juristische Individualismus und die Subjektivierung der juristischen Kategorien, die subjektiven Rechte, die individualistische Konzeption der Beherrschung des Selbst und der Dinge etc. sich auf die franziskanische Kontroverse uber das Eigentumund auf die scottistischen und hautpsächlich ockamistischen Doktrinen zurtickfiihren lassen (P. Grossi, M. Villey, J. N. Figgis). Und trotzdem hat in der Tiefe vielleicht auch der ftir einen eingefleischten ,Modernisten* ja doch merkwtirdige Prozel^ der legitimen Riickdatierung der ,Entdeckung‘ der Neuheit wenig Bedeutung, obwohl er auf jeden Fall in der Lage ist das bekannte Syndrom des Erstgeborenenrechts neu zum Vorschein zu bringen. Sei nun Agostino, oder Abelard oder Petrarca oder ein weniger bekannter Autor von Autobiografien das erste Individuum, das vollständig dem„ldealtyp“ des modernen Menschen entspricht, bleibt sich gleich: es reicht daran zu erinnern, um nur ein einziges Beispiel zu bringen, daE Figgis, hauptsächlich auf die Inhalte achtend, Marsilio aus Padua fiir moderner hält als Ockam, während im Gegenteil Villey, mit einer Wertung des methodologischen Profils als entscheidenen Faktor, Marisilio als scholastischer und Ockamals den moderneren der Beiden einschätzt. In Wirklichkeit miilke man vielmehr tiber den Ansatz und die Komplexität der Argumentation meditieren und sie aufnehmen, wie sie uns vom Gesamtkomplex dieser Studien entgegenkommt und wie sie explizit von einigen in dem Sinne thematisiert wird, der uns hier interessiert (A. J. Gurevic, J. Cl. Schmitt): vor allem ist die Geschichte des Individualismus, wenn sie denn als solche uberhaupt denkbar ist, auf gar keinen Fall eine lineare Geschichte und, auch wenn man ihr eine gewisse Einheit unterstellen könnte, wäre es iiberaus schwierig diese zu demonstrieren und in iiberzeugender Weise ihre Entwicklung zu verfolgen (... um ganz von der schon angedeuteten Unmöglichkeit zu schweigen, sie auf den blofien Okzident einzuschränken), da sie ja - vielleicht auch aus epistemologischen Grunden - weitgehend unserem Blick entflieht. Zum Zweiten ist das ,wahre‘ Problem höchstwahrscheinlich eher jenes der Persönlichkeit, jenes der Konstitution des Selbst, oder, genauer gesagt, das Problem der geschichtlichen Kontamination zwischen Natur und Kultur die sowohl die individuelle Selbstdarstellung modelliert, als auch das von mal zu mal veränderbare Konzept der verschiedenen sozialen Gemeinschaften (auch innerhalb der ,Modernität‘). Dies ist ein Problem, das von Ethnologen und Psychologen (M. Mauss, etc.) gestellt, aber von Fllstorikern (und Philosophen) weitgehend ignoriert wird. Diese beiden Letzteren haben es eben gerade mit der Geschichte des Individualismus ersetzt; eine Geschichte, also, von der ,Entdeckung‘ des Individuums, die in ihrer Substanz eine historiographische Einbildung sein könnte (wie auch eine ideologische Grundsatzerklärung, 3
Paolo Cappellini wenn man die Bcnutzung dieses Begriffs nicht noch immer als von der universellen Sparkasse konfisziert ansehen möchte). Eine nicht moderne Neuiiberdenkung - weder ,modern‘, noch, darauf sei achtgegeben, ,antimodern‘ (oder ,postmodern*), da es sich ja um ,verfeindete Briider’ handeln wiirde, die jedoch alle ihren bereits sicheren unci fest umschriebenen Platz imTextbuch der modernen Verfassung haben, welche man ändern musste - beider soeben aufgezeigter Profile wiirde weit fiber die Grenzen hinausgehen, die wir uns hier gesteckt haben. Einige der soeben erlauterten Erklärungsansätze können sich aber dennoch in der Perspektive eines weniger oberflächlichen Verständnisses der internationalen juristischen Diskussion als niitzlich erweisen. Diese Ansätze sollen die Griinde des fast zwanghaft Zweideutig zu nennenden Gharakters des Individuumbegriffs (und des Individualismus) sowie seine innere Verbindung mit dem Religiösen (nicht unbedingt imkonfessionalen Sinne) und der juristischen ,Ur‘-spähre ans Licht bringen, ohne die von der Anthropologie herkommenden Indikationen zuriickzuhalten. Wie bereits scharfsinning - bei der Bearbeitung der Analysen von Ernst Troeltsch in anthropologischer Perspektive, die auch fähig war vergleichend die religiösen und sozialen Erfahrungen des Orients miteinzubeziehen - bemerkt wurde, konstituiert sich die Individualität als Wert innerhalb religiöser Traditionen - wie eben gerade dem Ghristentum (richtig also auch die Intuition Hegels nach dem die unendliche Rolle der Subjektivität in der Geschichte eben gerade auf dieses zuruckgefuhrt werden mub), aber auch dem Buddismus (S. C. Kolm) - die den Glaubenden und Teilnehmer am religiösen Befreiungsprozeb als „Individuum-in-Beziehung-zu-Gott“ sehen. Wenn wir uns, aus ganz offensichtlichen Griinden, auf die Erstere der beiden Religionen konzentricren, können wir daraus, wie es Troeltsch ausdriickt, „einen absoluten Individualismus und einen absoluten Universalismus“ in Beziehung zu Gt:>tt schlulUolgern. Aber die Menschen, die Individuen-in-Beziehung-zu-Gott sind, und die in dieser Beziehung die menschliche Gleichheit, Freiheit und Briiderlichkeit begriindet finden, sind auch Menschen die, im weberschen Sinne, verstanden haben, daE die Entfernung gegentiber der sozialen Welt notwendige Bedingung fiir individuelle geistige Entwicklung ist. Aus ihrer Kondition des Verzichts auf die Welt ergibt sich sofort die Relativicrung des Lebens in der Welt: sie sind nämlich, in ihrer Qualitat als Verzichtende, Träger der moralischen und spirituellen Individualität als höchsten Wert, in Opposition zur Gesellschaft - zunächst heidnisch, dann christlich - die als solche niemals aufgehört hat holistisch zu sein, oder sich selbst und ihre sozialen Bindungen als absolut vorrangigen Wert darzustellen. Das Individuum-als-Verzichter ist also, um sich ganz klar auszudrticken, ein „individu-hors-du-mondc‘'‘' (L. Dumont), das eine Beziehung der Spannung - welche im Ursprung absolut nicht im „Andern der Welt“ besteht, wenn dieses auch daraus erwachsen kann 4
Dkr „lNniviDUALiSMUs“ gkgen das Individuum - mit clcn „individHs-dans-le-monde“ aufbaut, angefangen von der Betraehtung, dab die Feststellung des unendlichen Wertes des Individuums gleichzeitig die Erniedrigung, die Entwertung der Welt als solcher bedingt. Der religiöse (christliche) Subjektivismus cnthält so eine merkwiirdige Mischung aus Radikalismus und Konservatismus, da er eine ,geordnete‘ Dychotomie aufbaut; die Weltordnung wird relativiert, da sie absoluten Werten untergeordnet ist und der auBer-weltliche Individualismus umschliebt, als der weitere der zwei konzentrischen Kreise, Dankbarkeit und Gehorsamkeit, die allerdings stets von der Macht dieser Welt kondizioniert sind: das weltliche Leben ist immer, da es Antithesis ist, einem andauernden ,Druck‘ seitens der primären Referenz an das Göttliehe ausgesetzt, odcr der (,auBergewöhnliehe‘) ,Individualismus-auberhalb-der-Welt‘ neigt dazu den ,normalen' Holismus des sozialen Lebens unterzuordnen - ohne ihn freilich strukturell vollkommen annulieren zu können (oder wollen). Diese Geschichte, die sich unseremBlick weitgchend entzicht, ware eben geradc die Geschichte davon, wic jener oberste Wert scinen Druck auf das weltliche Element, das er ein- und umschlielst, ausiibt. Der ,Mythos‘ ciner modernen Zäsur in dieser Geschichte ware dann im Gegentcil durch die Feststellung gegcben, dal? das Feld gegenseitiger Spannnungen sich zwischenzeitlich vcreinigt habc und das das Individuum-auBerhalb-der-Wclt definitiv zum ,modernen' Individuum-in-dcr-Welt geworden sei, wobci es den weltlichen Holismus v'om Horizont der sozialcn Vorstellungswclt vcrschwinden lälk. Dies heilk, in der Substanz, daB das Feld der modcrncn sozialcn und, vcrgessen wir das nicht, juristischcn Darstellung inzwischen vollständig von der Doktrin der Menschcnrechte beherrscht ist, wobci die konfliktreiche Dialektik zwischcn Individuum- dem einfachen cinzelnen Subjekt - und Pcrsönlichkeit, die sich in einen ,normalen' sozialcn Prozess einftigt, wclche die möderne westliche Rechtstradition ohne Anzcichen beginnender Schwäche vorantreibt, völlig vernachlässigt wird. In Wirklichkeit, wie bereits angedeutet, sieht man das empirische Individuum- jenscits seiner auBcrweltlichen und profetischen Funktion in der Rolle des Anakoreten, sei es als Teil ciner von der Welt getrennten Gcmcinschaft, sci es als ,Reformator' oder Häretiker - schon im einhcitlichcn Bewulksein der mittelalterlichen Anthropologic unter einemsozialjuristischen Profil, das einer „convinzione crescente, c sempre piu ferma e fondata ... di un primato delPordine universale; un primato che si impone in forza della pcrfezione del tutto (una riconferma che anche la nuova socictä cristiana non cessa di riproporre Polismo, seppure trasformato, come suo referente) rispetto alPimperfczione d’ogni singola individualitä {Nulla autemparsperfeeta est a suo toto scparata)“ (P. Grossi), untergeordnet ist. Aber es wäre vielleicht mehr als verfriiht nun zu glauben, dal.^ eine solche „diffidenza per il singolo, realtä precaria e impcrfetta, che apparc come scardinata dalla natura delle cose“, wie durch einen Zauber aus der sozialcn Mentalität (jenseits allcr sehr mcthodologischen und oft nur eine 5
Paolo Cappellini blofie Fassade bleibenden Proklamationen) des ,modernen‘ Menschen verschwinden könnte, sowohl unter einemreligiösen Blickwinkel, als in Bezug zu seiner juristischen ,Verweltlichung‘. Und es ist auch kein Zufall, dal^ uns, fur beide Perspektiven, die Klarheit von jenemMann zu Hilfe kommen kann, der den gesamten Prozel^ amtiefsten thematisiert hat, G. W. F. Hegel. Seine Charakterisierung der Reformation und der Bedeutung, die die Festellung der Freiheit eines Christenmenschen nach Luther annimmt, erscheint noch immer nicht iiberholt, gerade, und wir möchten eigentlich sagen hauptsächlich, in dem Punkt, der uns am meisten interessiert: Christus wird nicht mehr als einfache geschichtliche Person in Betracht gezogen, sondern der Mensch hat mit ihm eine direkte Beziehung im Geiste. Aber kaum weil5 das Individuum, dal? es von göttlichem Geist erfiillt ist, werden alle Beziehungen mit den Äul?erlichkeiten des Lebens aus genau diesem Grund entfernt, sie verfallen. Es scheint also, dal? die Spannung, der Druck des primären Wertes und der Widerstand des sozialen Holismus fehlen könnten: es gäbe keinerlei Unterschiede mehr zwischen Priestern und Laien, keine Klasse, die den Monopolbesitz des Inhaltes der Wahrheit fur sich beanspruchen könnte, so wie den der geistlichen und weltlichen Schätze der Kirche; es wäre imGegenteil das Herz des einzelnen christlichen Individuums, das in den Besitz der Wahrheit gelangen kann und mul?, und diese Subjektivität ist die, aller Menschen. Jeder mul? und kann in sich selbst Siihne vollziehen. Es wiirde scheinen, als ob endlich die absolute Innerhchkeit der Seele, die der religiösen Dimension in sich angehört, erreicht worden ist und, daraus folgend, als ob die Freiheit nunmehr in der Kirche proklamiert und verwurzelt sei. Die Subjektivität wäre nunmehr in der Lage den objektiven Inhalt des Glaubens anzunehmen, bis zu einem Punkt an dem in der reformierten Anschauung die Subjektivität, die Sicherheit und Uberzeugung des Individuums bis zum gleichen Grad einer zwingenden Objektivität der Wahrheit ansteigen kann, wie ihn zuvor die Kirchendoktrin verkörpert hat. Aber an diesem Punkt schleicht sich vielleicht etwas von der bertihmten ,List der Vernunft' ein; man mul?te eigentlich von der List der Jahrhunderte alten sozialen Totalität sprechen, die unter immer verändertem Gewand wiederkehrt, um die Akzeptierung der Notwendigkeiten, Pflichten, der Unterordnung und Treue ,dieser Welt‘ zu schiitzen (die den Aspekt des souveränen Staates annimmt, der eben ein Laienstaat ist und weiser Verwalter des sozialen Unterbewul?tseins). Tatsächlich ist die Wahrheit nicht mehr etwas schon gegebenes, etwas Subjektexternes (in erster Instanzs), sondern „das Subjekt selbst soil ein wahrhaftes werden, indemes seinen partikulären Inhalt gegen die substantielle Wahrheit aufgibt und sich diese Wahrheit zu eigen macht.“ In der Substanz ist das, was die Modernität anbieten kann, gegeniiber der iuris ordo des alten Cassiodoro und der consonantia seines Netzwerkes von vereinigenden Beziehungen, dort wo man mehr als auf einzeln betrachtete Individualität, auf einen ,Kosmos' von Beziehungen zwischen Individualitäten einwirkt, dort 6
Di-:r „Individualismus“ gegen das Individuum wo „rindiviciualita e prcsa in attenzione solo all’interno del rapporto, solo come terminc di un rapporto" (Grossi), cine erneuertc ErkUirung der Unzulänglichkcit dcs Individuums. Dicse Unzulänglichkeitscrklärung licfcrt es cincm ,unendlichen‘ Mechanismus - in scincn Verzahnungen ,emanzipatorisch' bercits enthiillt — von Subjektivierungcn aus. Das Subjekt — nach der Rechtsphilosophie von 1821 — sicher nicht zufällig zugleich Naturrecht und Staatswissenschaft, jusnaturalisierter Staat und staatlicher Jusnaturalismus, „ist nicht", ist anders, differenziert sich von der Person im juristischen Sinne, da „Subjekt auch IndividHum“ ist, weil eben „jeder Lebende ein Subjekt ist" und (wie Leibnitz bestens wulke und wie man heute wieder zu denken anfängt) auch ein Tier, ein Stein oder ein Engel sind und diirfen Subjekte sein (siehe P. Cappellini). Nur die Person jedoch, erhebt sich (aus der Wahrheit des Naturrechts der zivilisierten Völker, vom Staat, von der Partei usw.), um „die Berechtigung im Freien Willen", die Legitimation zu empfangen, Besitzer und Produzent von Beziehungen und Rechten zu sein. Das Subjekt, sagten wir, kann nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich in irgendeiner Weise selbst annulliert, auf seine bösen Eigenarten verzichtet, sich in Hinblick auf etwas iiber ihmstehenden opfert, wenn es sich, mit einemWort, „von sich selbst entfremdet" umsich dann, selbstverständlich, in einer höheren Wahrheit wiederzufinden. So wird der subjektive Geist in der Wahrheit frei, aber nur wenn er seine Eigenheit verneint und zu sich sclbst zuruckfindet, sein eigenes Ich in ,seiner* Wahrheit entdeckt: wenn die individuelle Subjektivitat nur bei sich selbst bliebe, einfach in einem,Getuhr eingeschlossen, ohne ihren sozialen, d.h. persönlichen Inhalt, verfiele sie zu blol^er Naturhaftigkeit, wiirde der Aulgabe nicht gerecht „von seinemungebildeten Standpunkte aus zu Wissen" zu gelangen, sich von seinem Zustand der kulturellen, moralischen und sozialen Unvollständigkeit abzulösen. Das Urteil tiber das Individuum - dem man, so könnten wir sagen — Biirgerrechte, chartered rights oder chartered liberties zugesteht, wenn es auf efie Feststellung seines blolsen Daseins verzichtet - könnte nicht klarer sein, aber auch nicht weniger heuchlerisch und cs ist auf alle Fälle entlarvend: „das besondere Individuumist der unvollständige Geist, eine konkrete Gestalt, in deren ganzem Dasein einc Bestimmtheit herrschend ist und worin die anderen nur in verwischten Ztigen vorhanden sind." Das besondere Individuum ist der unvollständige Geist. Dies ist auch ein Urteil das, weit davon entfernt sich an einc hcgclsche Leseart von ,rechts* zu binden, auf cinen grol^cn Teil der modernen Tradition zutrifft - weil sie von ihr im Geheimcn und unbewulk geteilt wird—, die es im Sinn hat, sich auf die Seite der Verteidigung und Fordcrung der Einzelrechte zu schlagen, sci diesc nun liberal, konstitutionell odcr demokratisch-moderiert, unfähig den Rechtc vcrteilenden Mechanismus der Personifizierung funktionicren zu lassen ohne ihn beim ersten Stottern anzuhaltcn odcr festzufahren. Ebenso gut wulke cs auch, bercits 1778, Diderot mit scinem Appell an die „Aufständischen Amerikas" („Indcm 7
Paolo Cappellini 8 Ihr Euch gegen den englischcn Kolonialismus auflehnt, stellt ihr das Prinzip der Völkerfreiheit fest und stellt damit die Hoffnung und die Zukunft fiir die Menschheit dar; da auch Ihr Europäer seid, habt Ihr zwei Wege vor Euch: jenen, eine freie Gesellschaft neu zu konstruieren, gerecht und fur alle gleich, oder jenen, eine neue Gesellschaft zu konstruieren, die die Fehler der alten, von der Ihr selbst herstammt, enthält und, besonders, jenen der sozialen und juristischen Ungleichheit seiner Burger. Es kommt Euch also die groBe Aufgabe zu, einen dieser Wege zu wählen; wenn ihr den ersten wählt, bewegt ihr euch den Menschenrechten folgend, den Naturrechten, den Rechten des Menschen und der absoluten Freiheiten, der zweite fuhrt zu einer Gesellschaft, die hauptsächlich auf das Vorrecht des Reichtums griindet und damit zu einer neuen aristokratischen Gesellschaft, die auf Privilegien aufbaut“ (siehe L. Vilari). In Wirklichkeit, könnte man spitz bemerken, hat die „Sklaverei der Modernen“ hier eine weitaus ironischere Strafie verfolgt, als jene von Diderot vorhergesehene. Die Wahl des ersten Weges nämlich, mit der Absicht den Zweiten zu erreichen). Aber vor allem hat dies auch Thomas Paine sehr gut gewubt, als er, gegen Burke, die Freiheitserklärungen einer scharfen Kritik unterzogen hat, als etwas, das Individuen oder Gruppen von Seiten einer Autorität zwar gegeben oder gestattet, aber nicht als Recht verlangt wird, wobei er richtigerweise den gleichzeitigen Ausschlul? anderer von diesen Rechten oder Freiheiten erkannt hat, der diesem „Konstitutionahsmus‘ monopolistischer Neudefinition der Kritierien von Eingeschlossenen-Ausgeschlossenen eigen ist: „Es ist eine logische Perversion zu sagen, das eine Karte (charta) Rechte giht. Sie arbeitet mittels eines gerade umgekehrten Prinzips: das heilk Rechte wegzunehmen. Die Rechte wohnen alien Bewohnern inne, aber die Karten, ein Mehrheitsrecht anullierend, lassen sie, uber Ausschlulsmechanismen, in den Händen weniger ... Die einzigen Personen, fiir die die Rechte gelten, sind jene durch sie ausgeschlossenen ... Und damit haben alle Karten keinen weiteren Effekt, auber einen indirekt negativen". Das Individuum in der westlichen Tradition scheint sich immer mehr als „indirekt negativer Effekt" herauszubilden, wie der Andere-Ausgeschlossene (auf Rassenbasis, sexuell, kulturell, religiös etc.). Auf jeden Fall, auch wenn zunächst im ,positiven‘ angenommen, scheint das Individuum sich sofort in Negativität umzukehren. Nur einer jener seltenen und wirklich radikalen Individualisten konnte, sich zu Beginn des Jahrhunderts ikonoklastisch in einen lobenden Anspruch einhiillend, dieser jahrhundertealten holistischen Evidenz Ausdruck geben: „Aber das Nichts kann sich nicht ausdrvicken, auber als Reflex einer Individualität." III. Die Wahrheit ist vielleicht, dab das Individuum in seinem permanenten Schwanken zwischen (ausschlieblich) Natiirlichem, Menschlichemund Göttlichem mal als beinahe-Objekt erscheint, als ein Gegenstand, eine Erfindung (juristisch-konstitutioneller Natur), mal als ein beinahe-Subjekt; mit einem
Der „Individualismus“ gegen das Individuum Wort als ein Zwitter zwischen Ding (wenn auch belcbt, aber ständig von ,niedrigcn‘ Instinkten und Gefuhlcn durchflossen, manchmal sogar gefährlich ,verruckt‘ - wie Hegcl sagt: „Dicse Vergangenheit durchläuft das Individuum“) und Person (aber stets im unstabilen Schwanken iiber dem Abgrund der Willkiir, der Feststellung der eigenen Besonderheit, die als Prinzip ,iiber das Allgemeine' erhoben wird und, besonders, seiner materiellen Konkretisierung, der Möglichkeit „böse zu sein“). Aber ein Zwitter ist genau das, was das epistemologisch-konstitutionelle Statut der Modernität nicht zu denken erlaubt (B. Latour). Die Mischung zwischen traditionellemWissen und moderner Wissenschaft, zwischen Beinahe-Objekten (im Sinne von zugleich natiirlichen und kulturellen ,Dingen‘) und gesellschaftlicher Kollektivität, aber ebenso eine nur physische oder geschlechtliche Vermischung - ist das von unseren Kategorienpar excellence abgelehnte Thema, das uns die verschiedensten Versionen davon erzählen könnte, wie das Subjekt das Objekt konstruiert (aber auch das Kollektive oder das Focaultsche I'epistetne, das Mitsein oder die Vergessenheit des Seins), aber nicht wie, im Gegenteil, dab Objekt, all die ,schweigenden‘ Dinge, Subjekte konstruiert. Aber genau in dieser Richtung ist es vielleicht möglich auf eine Erklärung des stets transformierten, aber eben doch immer wieder auftauchenden Phänomens der als fundamental wahrgenommenen Unzulänglichkeit hinzuweisen, der Negativität, in einemWort, auf die latente Schuld des Individuums. Vor allem haben wir aber angedeutet, wie das Individuum des (sicher weitgehend nur eingebildeten) Individualismus auf eine Beziehung aul^erhalb-derWelt, mit Gott hinweist. Man kann auf die Welt verzichten (geschichtlich-holistisch) mit der wahrscheinlichen Erwartung sich als Individuumzu bestätigen, wenn auch auf jener auberweltlichen Ebene, wie z.B. jene der Beziehung zu Gott, wenn man nur „in Beziehung“ (mit irgendetwas) ist. Der Verlust, das Gefuhl des Verlassenseins, das eine gewisse Modernität gegenuber einer solchen primären Beziehung mit dem Göttlichen mit sich bringt, scheinen in erster Instanz ein wenig Licht auf die moderne ,Fixierung‘ des Individuums zu werfen, daft der ,Name‘ eines manchmal paroxistischen Mechanismusses von Personifikationen ist, die später dann dislokiert werden, die ununterbrochen versuchen die „Beziehung zumAnderen“ neu zu definieren, ein Schicksal dem sich wie es scheint nicht einmal di Geschichte der Erklärung der Menschenrechte völlig entziehen kann, und das schon von seinen Anfängen an. Mensch sein heilk eine Beziehung mit der ganzen Menschheit als jeweils ,Anderer‘ zu haben, der zum Selbst wird, aber von mal zu mal wird das ,Menschen‘-Recht konkret nur einigen wenigen Subjekten zuerkannt, die opportun mit einer vollen Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind - man vergesse nicht, unter Ausnahme dessen, was wir fiber internationale Regelungen sagen werden, das eine mabgebliche Doktrin bis heute vorschreibt, selbst in der inneren (italienischen) Staatsordnung, dab diese Rechte eine blobe Konzession des Staates sind (P. 9
Paolo Cappellini 10 Rescigno) also ein Ja‘ fiir den männlichen (und besitzenden) französischen Burger, aber ein ,nein‘ fur die französische Frau (Olympe de Gouges) und den kolonisierten farbigen Mann, sparer dann vielleicht ,ja‘ zu diesemletzten, aber nur wenn er ,okzidentalisiert‘ ist oder auch zu den Frauen, aber eben als den Männern gleichgestellte, nicht als eigenes ,Geschlecht‘ oder als ,sexuell Andere‘, oder auch ,nein‘ zum Kind oder zum Nomaden und so weiter, bis wir vielleicht zur individuellen Schliisselkategorie der nächsten Zukunft kommen: jener des Ausl'dnders (und damit auch des Staatenlosen) im weitesten Sinne des Wortes (welches damit auch den aufgrund sogenannter cthnischer ,Motive* oder Entwurzelung „Fremden in der Heimat** mit einschlielk). Weiter in der Tiefe ist es die Genesis des Subjektbegriffes und des Individuurns sclbst, die uns an eine Sachgeschichte verwcisen, die es noch fast gänzlich zu durchlaufen gilt. Und, wie jungere Untersuchungen in Bezug auf die Bildung der entscheidenden Begriffe fiir die ,moderne‘ cxperimentclle Beweistheorie zu bestätigen neigen, ist auch zu unseren Zwecken die Wissenschaft (und nicht nur diese) ein Zweig des Rechts. Wenn es wahr ist, um es mit den Worten M. Serres zu sagen, dais „in alien Sprachen Europas das Wort Sache, wclche Formman ihmimmer geben mag, als Ursprung oder Wurzel das Wort Ursache/Prozeb hat, das dem Recht entlehnt ist“ und „die lateinische Sprache die Sache res nennt, ein Begriff von demwir die Realität ableiten, das Objekt der Justizprozedur oder die Rechtssache selbst, sodal^ fiir die Antiken der Beklagte reus genannt wurde, weil die Richter ihn fur einc Rechtssache zitierten**, dann ist der RiickschluB nicht unzlässig, man sehe sich hier einer Sache gegeniiber, bei der es scheint „als ob die mcnschliche Realität ausschlieblich aus den Gerichtssälen herstammt**, da ja cben cine Sachc aus einer Aktivität des prozessual-gerichtlichen Typs ,hervortritt*: „Das Gericht sctzt die Identität einer Sache und einer Rechtssache in Szene, des Wortes und des Objektes, oder der Ubergangsphase von einemzumanderen.** Aber das ,Gericht* ist noch wescntlich mehr: es ist auch die Urszcne (geschichtlich gesehen) der Bewufitwerdung des Individuums gcgeniiber sich selbst und sie verleiht ihm auch cine Sprache, soweit sogar, dab man viellcicht nicht grundlös behaupten könnte, dab das Subjekt-als-Individuum (in seiner Suche nach einer Beziehung zum Anderen) hauptsächlich einer Gerichtsprozedur unterworfen ist, die auf ein zukiinftiges Urteil hinweist und wo es aul^erdem, nicht allzu paradoxerweise, in der doppelten Rolle des ,Klagers* und des ,reus‘ steht. Wenn wir uns daran erinnern, dab ja eine der ,ruckdatierten* Schauplätze des Aufkommens einer neuen Sensibilität in Beziehung zumIndividuum durch die agiographische und autobiographische Literatur dcs Mittelalters gegcben war, die ihr bevorzugtes Modell in den Confessioni des Augustinus fand, so erscheint dieser Ubergang - der zweifelsohne im philologischen Lichte imKontext dcs Rcichtums und der Widcrspriichklichkeit seiner Einzelheiten geschen werden sollte - alles anderc als unnaturlich: die individuellc Er-
Dkr „Individualismus“ gkgen das Individuum örterung par excellence, die Autobiographic nämlich, wird als Verteidigungsund Anklagerede produziert und dargestellt, mit Zeugenaussagen, Erklärungen, Eingriffen des Anwaltes der Verteidiguiig, Appellen, Untersuchungen, die sich alle umeinen Ort herumbewegen, an dem das Subjekt sich imtiefsten Innern als Individuumkonstituiert, dal^ von seinem Schuldgefiihl, welches auch ein Wunsch nach Selbstverteidgung ist, dazu gedrängt wird zu ,sprechen', die ,Wahrheit‘ zu sagen (oder zu schreiben). Was sich in dieser imwahrsten Sinne des Wortes nicht enden wollenden Inszenierung ändert, ist ,gegenuber wem‘ man sich verteidigt und die Vcrantwortung fur das eigene Ich iibernimmt, ob ein (kleiner) Richter oder der (grol^e) Richter. Aber sicherlich wird die ,Sunde‘ gegeniiber dem holistischen Recht - welche prächtige oder heruntergekommene Gestalt auch immer der metaphorische Richter annimmt, der aufgerufen ist, cs in seiner Macht zu bestätigen - uber die das Individuum (kritisch und par definition seinerseits ,richtend‘) amhäufigsten Rechenschaft zu geben aufgefordert wird, jene schon längst von unseremhegelschen ,toten Hund' identifizierte sein. Diese Subjektivität, als abstrakte Selbstbestimmung, blol^e Sicherheit und Selbstbewul^tsein lediglich vesn sich selbst, löst alle hestimmenden Inhalte des (positiven) Rechts auf undläfit sie verfliichtigen und die Bestimmtheit des Rechts, wenn man es der Macht der absloluten Reflektion und seiner kritischen und richtenden Kraft unterwirft, die nur auf sich selbst griindet („Diese Subjektivität, als die abstrakte Selbstbestimmung und reine Gewissheit nur ihrer selbst, verfliichtigt ebenso alle Bestimmtheit des Rechts, der Pflicht und des Dascins in sich, als sie die urteilende Macht ist, fur einen Inhalt nur aus sich zu bestimmen, was gut ist oder, wie ein allzu individualistischer Schiiler weitergcfiihrt hätte „nur auf dem Nichts“. 11 IV. Es kann also die Beobachtung nicht gänzlich erstaunlich erscheinen, nach der - wenn wir uns nun der jiingeren und jiingsten Phase der völkerrechtlichen Diskussion fiber diesen Punkt nähern, die uns hier ja interessiert — die tragende Achse dieser Diskussion noch heute vomThema der Unzulänglichkeit des Individuums gckcnnzeichnct ist, natiirlich aufgemöbelt und in die angebrachte juristische Terminologie iibersetzt. Wir wfirden fast sagen, dal^ die teilweise ,unbcwulk‘ vorausgesetzte Intuition- die sich anderenfalls als das Postulat des Individuums-als-Bezichung oder der Ubcrgangsphase ausdriicken liefic — noch immer mit dem iibereinstimmen könnte, was ein scharfsinniger Rechtsphilosoph vor nicht allzu langer Zeit gesagt hat: „Man geht so von der Individualität, die vor demStaat (aujlerhalb des Staates) ist, zur Persönlichkeit die im Staat ist (Ubereinstimmung mit demStaat), bis zur Universalität (Identität mit demStaat)“ (Lopcz de Onate). In der Substanz wollen wir behaupten - ohne natiirlich die unvermeidliche Vereinfachung zu verheimlichen, die damit einhergeht - daft die politischrechtliche Diskussion fiber die Position, die dem Individuumim Rahmcn der
Paolo Cappellini 12 internationalen Regelungen zusteht noch immer zu elnemgrol^en Teil von der Hegemonic dessen geprägt wird, was wir oben als den „unbewubten“ Staatalismus bezeichnet haben. Dies wird, wenn was wir iiber die tief verwurzelte Zweideutigkeit des Begritfs des ,modernen‘ Individualismus gesagt haben wahr ist, durch den Umstand wahrscheinlich gemacht wird, dab es (vielleicht) nicht einmal notwendig Wcäre nur im Rahmen der explizit staatszcntrischen Doktrinen nach Bestätigungen zu suchen, da es ja der Begriff des Individuums selbst ist, der sich im konkretcn linguistischen Gebrauch fast immer als staatlich gekennzeichnet und bestimmt erweist. Abcr wir werdcn sehen. Als erstes können wir vereinfachend sagen, dab das System, das angewandt wird, um das internationale öffentliche Recht wissenschaftlich zu strukturieren, häufigprimafacie, Kriterien unterworfen zu sein scheint, die bestens der individualistischen Charakterisierung des modernen Rechts entsprechen (im Groben, wegen des Aspekts, dcr uns hier interessiert: Subjektc, Objekte, Fakten und Akten, Prozeduren und Garantien). Man könnte auch daran erinnern, dab Pasquale Stanislao Mancini (1817-1888) die Meinung vertreten hat, die Staaten seien die ivillkUrlichen und kiinstlichen Subjekte des internationalen Rechts, wahrend seine ,wahren‘ Subjekte, d.h. naturliche Suhjekte - aufgrund eines personenbezogenen Rechtskonzeptes das sich auf das Individuum konzentriert und nach dem das Nationalitätenrecht „nichts anderes ist, als die Freiheit des Individuums, die auf die gcmeinschaftliche Entwicklung des organischen Zusammenschlusscs der Individuen, die die Nationen bilden, ausgeweitet wird“ - eben die Nationen sind. Aber wenn wir auch an all das erinnern wollen, so linden wir uns doch einem, wenn auch nicht einstimmigen, so aber doch weitaus mehrheitlichen Chor von ,realistischen‘ Stimmen gegeniiber (oder ,skeptischen‘ Stimmen, sei es liber ,Bevölkerungen‘ wie auch, wie wir dabei sind zu konstatieren, liber Individuuen, auch wenn, wie es ja klar ist, memand abstreiten wird, dab es durchaus wlinschenswert ist, wenn die politischen Organisationen mit den Interessen der einen und der anderen ubercinstimmen): das Subjekt eines Rechts, dab, vergessen wir dies nicht, als Kriegsrecht (und Friedensrecht) geboren wurde, ist am besten durch einen Hinweis an den auf den Punkt gebracht, der in der Lage ist, den Gebrauch der (wie man sagt, legitimen) Gewalt am besten zu monopolisieren, oder auf Staaten, scien sie nun auf der Basis einer Nation errichtet oder nicht, die den Mcnschen und nicht staatlichen Gruppen eigenen ,eingeborenen‘ (wie man sagt, fantomatischen) Rechte respektieren oder eben gerade nicht respektieren. So ware jedcr, der erwartet die Individuen als ,Subjekte‘ des internationalen Rechts wiederzufinden im besten Falle enttauscht von Belehrungen in abgeklärt-professionellemTon, die ihnen in einer ersten und recht wenig heuchlerischen, sondern ,wissenschaftlichen‘ Phase ihre einzig adäquate Position zwischen den Objekten zuweisen (nach demTerritorium, den Fllissen, demMeer, der Atmosphäre werden auch die „Indidviduen“ in Betracht gezogen) - und
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=