WfRhat ANCiST VOR'MDOGMA? arbeit der modernen Ökonomiesphäre gipfeln soil, nach dem Motto „Politische Okonomie als rationale Jurisprudenz" — denn „das ökonomische Ekenntnisprogrammist in seinen wesentlichen Ziigen gerade so geartet, dafi die Resultate der theoretischen Forschung in dieser Tradition Grundlage einer rationalen Jurisprudcm, einer sozialetechnologischen Disziplin . . . sein könnten . . . lälk sich also die Relevanz und Bedeutung der Dogmatik nach klar konturierten Etappen begrifflich ganz einfach beschreiben. Zuerst ist schon der Sprachgebrauch an und fiir sich merkwiirdig; der Grund dafiir, dab sich noch heutzutage „der Vergleich mit der Theologie . . . ganz von selbst einstellt“ soil vermutlich in der Geschichte wurzeln, obwohl es der Autor nicht fur nötig halt, den Zusammenhang weiter zu priifen. Er impliziert als unmittelbare und wichtigste Konsequenz, dab eine derartige „rationale“ Jurisprudenz auch sehr gut ohne irgendwelche geschichtliche Dimensionen auskommen kann, es sei denn in Formvon Dogmatik-Begriffsgeschichte oder von sog. Dogmengeschichte (d. h. substantielle Geschichte der Institutionen). Die Konstellation „]uristische Dogmatik — Theologie“ wird also am Anfang zwar erkannt und akzeptiert, dann aber auch sofort ausgeblendet. Nicht ohne Grund wird sie iiberhaupt nicht in einer zeitlichen Perspektive als Problem erfabt, sondern lediglich als rethorisches Argument statischer Art benutzt, um ein juristisches Verfahren, das auf dieses Weise blob tautologisch als antiquiert definiert wird, sogleich als iiberholt zu deklarieren: „Diese selbst [die Jurisprudenz] ware nicht dogmatisch, sondern wiirde mit Hypothesen operieren, in denen vor allem die relevante sozialwissenschaftliche Erkenntnis verwertet ist. Und sie ware keine hermeneutische Disziplin, obwohl sie unter anderem auch mit Auslegungsmethoden fur Texte operieren wurde“.'^ Fiir Albert handelt es sich also darumeinen Ubergang von einer tendenziell irrationalen juristischen Dogmatik zu einer modernen juristischen Sozialtechnologie zu finden. Es liegt dann nahe, den Vorschlag von Meyer-Cording anzunehmen, zur Benennung der Disziplin auf den Ausdruck „Dogmatik“ zugunsten anderer, wie „Jurisprudenz“ oder „Rechtslehre“ völlig zu verzichten:'"’ die Substitution der Theologie durch Okonomie. Wie kann man nun eine fundierte Uberpriifung dieser Vorstellungen mit Blick auf ihre Durchfuhrbarkeit vornehmen? Es erscheint zumindest unerläblich, das Operieren der Juristen in diesem Bereich — sowohl das heutige, als auch das geschichtliche - sorgfältig zu untersuchen; es ware dann angebracht, ein solches operationelles Verhalten der Juristen in mindestens zwei Stufen, eine äubere und eine innere, zu unterteilen, damit die theoretische Beschreibung (der Jurisprudenz) mit der tatsächlichen Praxis der Rechtsdogmatiker weitestgehend korrespondiert. A. a. O., S. 81. ” A. a. O., S. 80. '■* U. Meyer-Cording, Kann der Jurist heute noch Dogmatiker sein? ZumSelbstverständnis der Rechtswissenschaft, Tubingen, 1973, S. 21 u. 45 ft. 17 « 12
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