DfUTSCHK BKGRH FSJURISPRUDFNZ UNOKODIFIKATIONSSPRACHF . . . 3.4 Das Vcrivaltungs- und Steucrrecht Auch im Verwaltungs- und Steuerrecht ging die Entwicklung deutlich voran, verlief aber ganz anders als Im Prozeb- und Gerichtsverfassungsrecht oder Strafrecht. Vcrwaltungsrecht und Verwaltungsrechtswissenschaft machten in der zweiten Hälhe des vorigen Jahrhunderts grof^e Fortschritte.*' Die Zeit war aber noch nicht reif fiir verwaltungsrechtliche Kodihkationen, die beispielsweise mit den Reichsjustizgesetzen vergleichbar wären. Bis zumErlafi bundeseinheitlicher Verwaltungsprozebordnungen - der Verwaltungsgerichtsordnung von 1960 und der Finanzgenchtsordnung von 1965 — und der Verwaltungsverfahrensgesetze fiir den Bund und die Eänder von 1976 sollte noch viel Zeit vergehen. Weniger anspruchsvolle, sachlich jedoch aul^erordentlich bedeutsanie Gesetze gab es aber eine ganze Reihe. Einige Beispiele seien hier genannt. Elcute noch wenig beachtet, aber seinerzeit ähnlich wichtig fiir den Handel der deutschen Staaten wie die Ausarbeitung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches war das Pro)ekt eines deutschen Zollgesetzes, das von den im Rahmen des Deutschen Zollvereins entwickelten zollrechtlichen Gemeinsamkeiten ausging und 1869 durch die Verabschiedung des Vereinszollgesetzes ertolgreich abgeschlossen wurde.-- Ebenfalls aus der Zeit des Norddeutschen Bundes stammen eine Reihe von späteren Reichsverwaltungsgesetzen wie das Freiziigigkeitsgesetz von 1867, die Gewerbeordnung von 1869, das Unterstiitzungswohnsitzgesetz von 1870 und das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1870.’^ Wichtig war offenkundig auch das Gesetz wegen eier Beseitigung der Doppelbesteuerung von 1870.^'^ Zum einen bot es auf Reichsebene eine Regelung des interlokalen Steuerkollisionsrechts und leistete dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Freiziigigkeit wirtschaftlicher Betätigung im ganzen Reichsgebiet. Zumanderen wurde es sparer zu einem der Vorbilder des sich nach der Jahrhundertwende und insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg stärker strukturierenden internationalen Steuerrechts und der Doppelbesteuerungsabkommen. Dal^ eimge Höhepunkte der verwaltungsrechthchen Gesetzgebungsgeschichte leicht autzufinden sind, bedeutet aber nicht, daf5 die Geschichte der Entwicklung des Verwaltungs- und Steuerrechts der zweiten Hälfte des vori225 Siclic Stolleis: Geschichte (Fn. 3) S. 281-321 und 381-408. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, BGBl 1869 S. 317. — Siehe auch Elmar Wadle: Der Zollverein und die deutsche Rechtseinheit. Zeitschrilt der Savignv-Stiftung fiir Rechtsgeschiclite. Germanistische Abteilung. 102 (1985) S. 99-129. Gesetz iiber die Freiziigigkeit vom 1. November 1867, BGBl 1867 S. 55; Gewerbeordnung tiir den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869, BGBl 1869 S. 245; Gesetz iiber die F^werbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, BGBl 1870 S. 355; Gesetz iiber den Unterstiitzungswohnsitz vom6. Juni 1870, BGBl 1870 S. 360. Gesetz wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870, BGBl 1870 S. 119. 23
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