DkUTSCHK BKGRII FSJURISPRUDFNZ UNDKODIFIKATIONSSPRACHF . . . 223 Die Arbeiten an einer Zivilprozebordnung wurden durch Einsetzung einer Kommission durch Bundesratsbeschlufi vom Oktober 1867 weitergefuhrt." Sie wurden 1868 auf eine Strafprozebordnung,'“ 1869 auf ein — lange politisch besonders problematisches - Gerichtsverfassungsgesetz'-’ und 1870 aut eine Konkursordnung ausgedehnt.''^ 1877 konnten diese Gesetze verabschiedet werden. Ein Zwischenergebnis auch dieser Arbeit (und vermutlich ernes politischen Handels \'on Preulsen und Sachsen) war die geradezu handstreichartige Emrichtung des Bundes-Oberhandelsgerichts in Leipzig — des Vorläuters des Reichsgerichts - durch ein Gesetz des Norddeutschen Bundes von 1869.'“’ 1878 und 1879 wurden zur Ergänzung der Gesetze von 1877 und im Zuge von Kompromissen während ihrer Reichstagsbehandlung noch eine Rechtsanwaltsordnungund das spätere Anfechtungsgesetzausgearbeitet. Am 1. Oktober 1879 trat dann der ganze Gesetzeskomplex, der als Reichsjustizgesetze bekannt geworden ist, in Kraft. Zur GesamtreformWerner Schubert: Die deutsche Gerichtsverfassung (1869-1877). Entstehung und Quellen. (lus commune, Sonderhelt 16.) Franklurt am Main 1981. - Materialien zur Gesamtretorm in: Carl Hahn [und Benno Mugdan]: Die gesamten Materialien zu den Reich.s-Justiz.- ge.setzen. 2. Auflage herausgegeben von Eduard Stegemann. 8 Bände (Band 1-3 in je 2 Abreilungen). Berlin 1883-1898. Neudruck Aalen 1983. Weitere L.iteratur und Materialien zu den einzelnen Gesetzen sind mden tolgenden Fulsnoten genannt. " Der spateren Zivdprozebordnung vom 30. Januar 1877, RGBl 1877 S. 83. Zu ihr Werner Schubert: Cjerichtsverfassung (En. 10) pa.s.sim (insbesondere Zeittafel S. 13-15) und der.s.: Ent.stehung und Quellen der Civilprozebordnung von 1877. (lus commune, Sonderheft 34.) 2 Halbbande. Frankfurt am Main 1987. S. 1-33. Siehe auch ders.: Die Entstehung des Entwurfs einer Civilproz.elstmdnung fiir den Norddeutschen Bund; in Band 1 S. XI-XXIV der Edition Werner Schubert (Herausg.): Protokolle der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozebordnung tiir die Staaten des Norddeutschen Bundes. 5 Bände. Nachdruck der Ausgabe Berlin 1868-1870. Frankfurt am Main 1985. Die spätere Strafprozebordnung vom 1. Eebruar 1877, RGBl 1877 S. 253. Zu ihr Werner Schubert in Werner Schubert, Jurgen Regge (Herausg.): Entstehung und Quellen der Strafprozebordnung von 1877. (lus commune, Sonderheft 39) Frankfurt am Main 1989. S. 1-42. - Die F’ntscheidung fiber die Ausdehnung der prozessualen Reformarbeiten auf das Strafprozebrecht war durch einen Reichstagsbeschlub vom 18. April 1868 fiber die Ausarbeitung eines gemeinsamen Strafrechts veranlabt. Siehe hierzu Abschmtt 3.3 fiber die strafrechtlichen Kodifikationsarbeiten des Norddeutschen Bundes. " Das spätere Gerichtsvertassungsgesetz vom27. Januar 1877, RGBl 1877S. 41. Zu diesem Gesetz Werner Schubert: Gerichtsverfassung (En. 10) passim. Die spätere Konkursordnung vom 10. F'ebruar 1877, RGBl S. 351. Gesetz, betrellend die Errichtung eines obersten Genchtshofes ffir Handelssachen vom 12. Juni 1869, BGBl 1869 S. 201. Zu ihm Schubert: Gerichtsverfassung (F-n. 10) S. 140-153, 259-321. Siehe auch Herzfeld: Miquel (En. 9) Band I S. 121-123. — Zu dem zehn Jahre vorher im Dcutschen Bund beratenen Projekt eines Bundesgerichts und zu seiner Fortsetzung imZivilprozelsprojekt des Deutschen Bundes Hedemann: Dresdner Entwurf (En. 7) S. 3 und 9 f. Rechtsanwaltsorcinung vom 1. Juh 1878, RGBl 1878 S. 177. Zu ihr Werner Schubert: Fintstehung und Quellen der Rechtsanwaltsordnung von 1878. (lus commune, Sonderheft 22.) Frankfurt am Main 1985. S. 1-76. Gesetz, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners auberhalb des Konkursverfahrens vom21. Juli 1879, RGBl 1879 S. 277.
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