220 HaNS-HfINRICHVcX'.Fl Fiir deutsche und - als auswärtige Beobachter der Ereignisse in Deutschland — auch schwedischc Juristen war insbesondere die Zeit seit den sechziger Jahren des vorigenJahrhunderts aufierordentlich spannend. Das Staatsrecht war hochaktuell seit den Umwälzungen der Französischcn Revolution und den Napoleonischen Kriegen. Aus dem alten Polizeirecht entstand ein Verwaltungsorganisations- und Verwaltungsverfahrensrecht moderner Prägung. Gemeinderechtssysteme entwickelten sich als Organisationsrechte der modernen lokalen Selbstverwaltung. Das Zollrecht des Zollvereins bildete sich fort zu einem deutschen Zollrecht, das ein erstaunliches Volumen von Geschäftsvorfällen bewältigen konnte. Die Einkommensteuer, aus England ubernommen, wurde nach Experimenten in einer Reihe von deutschen Staaten schliefilich durch die preufiische Steuerreform von 1891/93 zu einer effizienten Steuer, die dann bis weit in unser Jahrhundert hinein die wichtigste Finanzquelle des modernen Staates darstellte. Der grenziiberschreitende Ffandel zwischen den deutschen Staaten entwickelte auf Teilgebieten des Handelsrechts einheitliche Lösungen fiir Massengeschäfte und verlangte umfassende Kodifizierungen erst handelsrechtlicher Materien und dann weiterer Gebiete des Zivilrechts. 3 Die Kodifikationen Diese Entwicklung begann schon vor der Griindung des Norddeutschen Bundes 1866 und vor dem Zollvereinsvertrag von 1867. Es kam damals - noch zur Zeit des Deutschen Bundes und Jahre vor der Reichsgriindung — zu einer Intensivierung der legislativen Zusammenarbeit nicht nur der späteren norddeutschen Bundesstaaten, sondern auch der norddeutschen mit den siiddeutschen Staaten.^ 3.1 Der Auftakt Einen Vorläufer bildetc die Allgememe Deutsche Wechselordnung von 1848, ein erstes Grol^projekt die Ausarbeitung eines Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches,^ die 1856 eingeleitet wurde und Anfang der sechziger jahre ^ Zur Kodifikationsfrage und zur legislativen Zusammenarbeit bis 1867 allgemem Michael John: Politics and the Law in Late Nineteenth-Century Germany. The Origins of the Civil Code. Oxford 1989. S. 15-41. Siehe auch Heinrich Getz: Die deutsche Rechtseinheit im 19. Jahrhundert als rechtspolitisches Problem. Bonn 1966. S. 13-125. - Zur Entwicklung in den deutschen Fhnzelstaaten Helmut Going (Herausg.): Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europaischen Privatrechtsgeschichte. Dritter Band: Das 19. Jahrhundert. Zw'eiter Teilband: Gesetzgebung zum allgemeinen Privatrecht und zum Verfahrensrecht. Miinchen 1982. S. 1472-1561 (von Barbara Dölemeyer). * Zur Wechselordnung und zum Handelsgesetzbuch Levin Goldschmidt: Handbuch des Handelsrechts. Erster Band. Zweite Auflage. Stuttgart 1875. S. 64-129. Texte im Neudruck in: Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch von 1861, Allgemeine deutsche Wechselordnung von 1848 in den Ausgaben fiir das Grossherzogtum Baden. (Neudrucke privatrechtlicher Kodifikationen und
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