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Deutschebegrieesjurisprudenz und kodieikationssprache... In der deutschen Rechtspolitik dominierten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Problem des Rechtspartikularismus und die Frage, wie er iiberwunden werden konnte. Ein eminent wichtiges Instrument bei der Uberwindung war offenkundig das Gesetz im allgemeinen und die umfassende Kodifikation mit iiberregionaler Zielsetzung im besonderen. Welche Bedeutung hatte die Begriffsjurisprudenz fiir die Nutzung dieses Instruments und vor allem bei der Ausarbeitung der beriihmten und teilweise auch beriichtigten Kodifikationen des Deutschen Bundes, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs? Konnte die Begriffsjurisprudenz gegen Ende des vorigen Jahrhunderts trotz ihres damals schon erheblichen Alters methodologisch noch attraktiv sein fur die Legislative? Die Probleme der deutsche Rechtspolitik in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts erinnern in mancherlei Hinsicht an die Probleme der Rechtspolitik in den Europäischen Gemeinschaften in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts. Haben die Ereignisse vor gut hundert Jahren, die Kodifikationsprobleme jener Zeit und die damals gefundenen Lösungen vielleicht sogar einen Gegenwartsbezug und kann die Begriffsjurisprudenz auch heute noch interessante Werkzeuge fur die Lösung von rechtspolitischen Problemen auf der europäischen Ebene bieten? 219 2 Politik und Recht 1850-1900 Die politische Geschichte Deutschlands im vorigen Jahrhundert ist natiirlich auch in Schweden bekannt: Nach dem Untergang des alten Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806, den Befreiungskriegen der Napoleon-Zeit und dem Wiener Kongrefi entstanden aus einigen groBen und vielen kleinen Territorien moderne Staaten. Neue Formen der Zusammenarbeit wurden entwikkelt und verschiedene Möglichkeiten einer Reichsgriindung erwogen und verworfen. 1815 entstand der Deutsche Bund, 1834 der Deutsche Zollverein und 1866 der Norddeutsche Bund. 1867 wurde der Zollvereinsvertrag geschlossen, und schliefilich kam es 1871 zur Griindung des Deutschen Reichs, das die kleindeutsche Variante emer Reichsgriindung verwirklichte. Neuzeit untcr besondcrcr Beriicksichtigung der deutschen Entwicklung. 2. Aufl. Göttingen 1967. S. 400—102. Larenz: Methodenlehre (En. 2) S. 19-24. Wolfgang Fikentsclier: Methoden des Rechts in vergleichender Darstellung. Band III: Mitteleuropaiseher Rechtskreis. Tubingen 1976. S. 87-98. Jan Schroder: Artikel „Puchta, Georg Friedrich" in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band IV. Berlin 1990. Sp. 95-100. — Zu Windscheid siehe Ulrich Falk: Ehn Gelehrter wie Windscheid. E'rkundungen auf den Feldern der sogenannten Begriffsjunsprudenz. Frankfurt am Main 1989. Passim, m. w.H.; Jahnel in: Schubert: Materialien (Fn. 26) S. 86 f. - Zu Jhering Stinzing—Landsberg a. a. O. S. 788—825 (Textteil) und 335—346 (Notenteil); Wieacker a. a. O. S. 450—453; Farenz a. a. O. S. 43—48. Fikentscher a. a. O. S. 101-282. — Zu europäischen Verbindungslinien im Bereich des Privatrechts Helmut Going: Furopaisches Privatrecht. Band 11: 19. jahrhundert. Munchen 1989. S. 1-56.

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