Di-RNATURRECHTSLEHRER AES WELTBURGER DES RECHTS 153 der wirklichen Staaten zu erklären. Es war daher nicht der rechte Weg eingesclilagen, wenn man vormals die Griinde der römischen Gesetze aus den allgemeinen Grundsätze und zwar allein aus dem strengen Naturrecht ableiten wollte; auch wurde der sichtbare Zwang, mit welchemdieses geschah, sehr bald andern ein Wmk diesen Weg nicht zu betreten, und es schien auch wirklich rathsamer zu seyn, lieber auf die alte Weise das positive Recht mit Vernachlässigung seiner Griinde blol? nach Art jener Naturalisten in der Jurisprudenz den Philosophen zu spielen. Das Naturrecht machte den Juristen zum Weltbiirger, aber es vermochte nicht, Einheit im rechtlichen Stoff zu schaffen. “ Ih Rcitcmeicr, J. I-., F.ncyklopädie und Geschichte der Rechtc in Deutschland, Göttingen 1785, S. XVIII.
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