RS 19

Kjell Å. Modf.fr Mehrere schwedische Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts haben eklektisch Ideen Jherings aufgenommen. Per Olof Ekelöf sei als Beispiel erwähnt. Er hat mit seiner teleologischen Methode im Verfahrensrecht eine starke Position unter den schwedischen Prozessualisten der Nachkriegszeit gehabt. ImGrunde ging Ekelöf, wenn auch indirekt, vonJherings soziologisch ausgerichteter Methode aus; den semantischen Grund fiir seine Uberlegungen fand er in einem Aufsatz von Philipp Heck im Archiv fiir die civilistische Praxis von 1914. Diese indirekte Beeinflussung war meiner Ansicht nach besonders wichtig fiir die jungen Juristen der zwanziger und dreifiiger Jahre. Mit demZweiten Weltkrieg kamsie zu einemdramatischen Ende. Die Nachkriegsgeneration orientierte sich dann nach der anglo-amerikanischen Welt, und es kam zu einem Dialog der Rechtsrealisten in Amerika und Schweden. Roscoe Pound und Karl Olivecrona standen miteinander in Kontakt. In einem iiberträgenen Sinne kann man hier vielleicht von einer weitergefiihrten JheringTradition sprechen. Kennzeichnend fiir die Nachkriegszeit ist in Schweden und Skandinavien der Ubergang vomtraditionellen Rechtsstaat zu einem starken Sozialstaat mit kollektiven oder kooperativen Lösungen. In den skandinavischen Ländern mit ihrem pragmatisierten Rechtsleben kann man aber jetzt neue Tendenzen in der Rechtswissenschaft beobachten. Das Völkerrecht und insbesondere die völkerrechtlichen Menschenrechtsregelungen miissen von den Gerichten konkret interpretiert und angewendet werden. Auch die schwedischen Gerichte werden in der Zukunft an der Heranbildung eines Europa-Rechts beteiligt sein. Und in einer vor kurzem erschienenen Arbeit wird sogar fiir eine Renaissance des Rechtsgefiihls plädiert. Die Rechtswissenschaft braucht einen neuen Herausforderer — wie seinerzeit Jhering! Jhering war also ein Vorkämpfer der Vereinheitlichung des Rechts, national und international. Als Vorkämpfer der Rechtsvergleichung spielte er im iibrigen auch fiir die Rezeption deutsches Rechtsgutes eine besonders wichtige Rolle. Jherings EinfluB auf den nordischen Raumvollzieht sich in zwei Stufen. Die erste Periode Jherings, die von seiner historischen Methode geprägt war, verlangte eine starke Stellung des Faches Römisches Recht. Und es kamzu Reformen der Juristenausbildung; Römisches Recht wurde 1867 zu einem Pflichtfach in der schwedischenJuristenausbildung.”^ Die zweite Periode, die von den Zweck-Gedanken und der daraus folgenden gesellschaftsorientierten Gesetzgebungslehre und Interessenjurisprudenz geprägt war, hat eine spätere Generation in ihren Bann gezogen. In Dänemark, 114 Es ist ein Zeichen fiir eine grundlegende geänderte Einstellung, dafi das Römische Recht 1904 wieder ein Wahlfach wurde.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=