JhKRINGS RKCHTSDENK.EN ALS HERAUSFORDERUNG. . . schaft hervorhebt. In Norwegen bedeutete sein Aufsatz den paradigmatischen Aufbruch von der nationalen Rechtsauffassung.^^ Seine Zweck-Idee war eine fiihrende Kraft der Rechtsentwicklung.^^ Sie war vielleicht der wichtigste Punkt der Rezeption vonJherings Ideengut in Schweden. Sie spielte fiir die Reformgesetzgebung der liberalen Kräfte imausklingenden 19. Jahrhundert eine wichtige Rolle. 109 5.5.Rechtsvergleichung Der vom naturalistischen Positivismus kommenden Inspiration wegen war Jhering auch ein Vertreter einer rechtsvergleichenden Methode und trug insoweit zu der Entwicklung rechtsvergleichender Studien bei."^^ Besonders Ivar Afzelius äuberte sich positiv iiber Jherings Bedeutung fiir die Rechtsvergleichung in Deutschland. Fiir vereinhéitlichende Gesetzgebungsarbeiten im skandinavischen Raum wurde diese vergleichende Methode aul^erordentlich niitzlich. lOC 5.6.Gesetzgebung Zur Zeit von Jherings wissenschaftlicher Wende und bis in die achtziger Jahre waren Windscheid und seine formallogische Methode fiir die Gesetzgeber, Kodifikationsenthusiasten und Gesellschaftsingenieure das rechtswissenschaftliche Vorbild. Fiir die Freunde der Rechtswissenschaft einer jiingeren Generation und im iibrigen die Rechtsprechung wurde Jhering die leitende Gestalt. Der finnische Professor Montgomery fragte deshalb als Jhering-Anhänger, warum gerade Windscheid Mitglied der BGB-Kommission geworden sei. „Vielleicht hätte es nicht geschadet, wenn der Realismus Jherings, seine Fähigkeit, die Forderungen des wirklichen Lebens zu fassen, zu beherzigen und wahrzunehmen und sich jedem Menschen verständlich zu machen, von der [Gesetzesjkommission wahrgenommen worden wäre.“ Es war aber dennoch nicht verwunderlich, dafi es Windscheid und nicht Jhering war, der die Grofimacht der Pandekten vertrat", schrieb Montgomery, „denn fiir die Gesetzgebung war wohl Jherings ungebundener, hochfliegende Geist nicht geeignet.'°' 5.7.Rechtsprechung Fiir die Stellung der selbständigen Rechtsprechung spielte „Der Kampf ums Recht“ eine wichtige Rolle. In Schweden war Viktor Nordling einer der VerJohs. Andenars, Francis Hagerup. — In: Store Navn i norsk retsvitenskap, Oslo 1973, S. 38 f. Francis Hagerup, Rätt och kultur i nittonde århundradet, Stockholm 1919, S. 32. J. Dalberg-Larsen, Retsvidenskaben somsamfundsvidenskab, S. 289. I. Afzelius, Litteraturanmälan, Tidskrift för lagstiftning etc. 1881 s. 499. R. Montgomery, Till minnet af Rudolf von Jhering och Bernhard Windscheid. Föredrag hållet vidJuridiska föreningens i Finland årsmöte den 17 december 1892, JFFT 1893 S. 48 f. 100 lOt
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