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Kjfi.i, Å. Modffr meiner Meinung nach zu den unumstrittenen Verdiensten Jherings zusammen mit dem Umstand, dafi er diese Idee in ihr richtiges Licht gestellt hat,“ schrieb Francis Hagerup nach Jherings Tod."’' ImScherz und Ernst in der Jurisprudenz sagte Jhering anläfilich seines Vortrages in Wien 1872, der nach vier Jahren vier Auflagen und 12 Ubersetzungen erlebt hatte:^’ „Der Titel muss die Eigenschaft eines militärischen Kommandowortes haben. Kurz präcise, bestimmt, kategorisch; er muss ein literarisches Kommandowort sein, das man in die Welt hinausschreit.“ Kommandoworte sind zu kategorisch, und den Kommandoworten Jherings wurde im Norden gehorcht — oft zu buchstäblich. Auch Hagerup betonte die Mil^verständnisse, die seine kategorische Äul^erungen verursachten. Die Kritik der Begriffs)urisprudenz sei als Beispiel noch einmal erwähnt. Die programmatische Formdes Kampfes urns Recht trug dazu bei, dab er im Norden viel gelesen und auch iibersetzt wurde. Es gibt eine dänische, zwei schwedische und zwei finnische Ubersetzungen dieser Arbeit. 100 4.1. Kampenfor Retten —Die dänische Ubersetzung von Christian Christopher Gra^be, Kobenhavn 1875 Die erste Ubersetzung des Kampfes urns Recht erschien in Dänemark. Sie wurde angefertigt von einem jungen Kopenhagener Juristen, Christian Christopher Gr^ebe [1842-1923], der arbeitete auch als professioneller Ubersetzer - und zwar Deutsch und Französisch.^^ In Dänemark war es besonders Viggo Bentzon [1861—1937], der sich an diese Arbeit vonJhering anlehnte. Die Thesen Jherings vomKampf widerstreitender Interessen hat Bentzon ausgelegt und von „Der Kompromib-Natur des Rechts“ gesprochen — und der Rolle des Richters, fiir die Identifizierung dieser Natur und die Entwicklung des Rechts.'*'^ am Kopenhagener Amtsgericht tätig war. Er ab 1876 fiir Englisch, 4.2. Stridenför rätten — Die schwedische Ubersetzung von Ivar Afzelius, Stockholm 1879 Der schwedische Prozessualist Ivar Afzelius stand, wie schon erwähnt, vor allemunter dem Einflub von Windscheid; Jhering spielte wie dargestellt fiir ihn während seiner deutschen Studienreise nur eine geringe Rolle. Es ist deshalb bemerkenswert, dab er von Jherings programmatischen Schriften so beeinHagerup, Jhering-Windscheid, TfR 1893, S. 23. Zitat nach R. Montgomery, JFFT 1893, S. 34 (offensichtliche Schreibfehler sind ledoch berichtigt worden). A. Falk-Jensen &: H. Hjorth-Nielsen, Candidati og examinati juris 1736-1936 etc.. Band 2, Kobenhavn 1955, S. 52. D. Tamm, Retsvidenskaben i Danmark, S. 181 tf.

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