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KjM.i Å. Monf-i R ströms, „da{^ Werte nicht Gegenstand der Erkenntnis sein können“, die um 1910 vorgestellt worden war, war aber nach Olivecrona erst in den dreilsiger Jahren allgemein bekannt und verbreitet. Während der letzten zwanzigJahre haben mehrere nordische Wissenschaftler unser Bild der Jhering-Rezeption ergänzt und verieinen. Jan-Olof Sundcll, der in seiner Dissertation den deutschen Einfluft auf die schwedische Zivilrechtslehre 1870-1914 behandelt hat, kann bedeutungsvolle Einwirkungen Jherings nachweisen. Hamilton, Afzelius und Hagströmer kniipften alle an den „jungen“ Jhering und seine historische Methode an.'*° Sundell geht aber nicht tiefer. Unter den Juristen, die er untersucht, kann er keinen „Widerschein der neuen Tendenzen in der deutschen Rechtswissenschaft . . . linden, die gleich nach der Wende in Formder Interessenjurisprudenz, der Freirechtsschule und der Rechtssoziologie hervortreten“/' Jacob W. Sundberg hat in seiner enzyklopädischen Darstellung nordischer Rechtsquellen die nordische Lehre nach 1870 beschrieben.^’ Marie Sandström in ihrer Dissertation"*^ und auch Stig Jägerskiöld in einem biographischen Artikel haben die Bedeutung Nordlmgs, der Professor in Uppsala war, fur die Jhering-Rezeption in Schweden unterstrichen."*"* Neuerdings hat Ditlev Tamm die von Jhering beeinflufiten Dänen in seiner historischen Ubersicht der dänischen Rechtswissenschaft behandelt."*'’ In Finnland hat Hannu Tapani Klami in seiner Arbeit fiber die finnische Rechtswissenschaft 1809-1917 die Bedeutung Jherings fiir die finnische Rechtswissenschaft untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, sie sei verhältnismäfiig gering; dort sei die Interessenjurisprudenz nie von den Juristen akzeptiert worden."**’ Aus rechtshistorischer Sicht, im Zusammenhang jener Zeit, lassen sich jedoch die GedankenJhermgs besser erklären. Ich meine deshalb, die interessante Frage mul?> sein, inwieweit Jherings Gedankengut fiir Schweden in einer längeren Perspektive wichtig geworden ist. Ging es um die konstruktive historische Methode in seinem „Geist des römischcn Rechts“ der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, oder spielten die rechtspolitischen, dynamischen und soziologischen Programme Jherings aus seiner späteren Periode fur die schwedische Rechtskultur eine wichtigere Rolle? 98 J. O. Sundell, a. a. O., S. 361. ■*' J. O. Sundell, a. a. O., S. 361. Jacob W. Sundberg, tr. F.ddan t. Ekelöf, Repetitonuni om rätt.skällor i Norden, Malmö 19!^S, S. 177 ff. ■" Marie Sandström, Die Herrschaft der Rechtswissenschaft, Rattshistoriskt bibliotek. Band 44, Lund 1989. StigJ.äger.skiöld, [Art.] Nordling, Ernst Viktor, Svenskt Biografiskt Lexikon (SBL), Band 27, Stockholm 1991, S. 405 ft. Ditlev Tamm, Retsvidenskaben i Danmark - en historisk oversigt, Charlottenlund 1992. Hannu Tapani Rlami, The Legalists, S. 49, 132.

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