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Kjell Å. Modéer Die möderne deutsche Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts spiegelt sich aber auch - in groben Ziigen — in einem gemeinsamen nordischen Muster. Nach 1870 und der Reichsgriindung kam es zu einer deutlichen RezeptionsWelle deutscher rechtswissenschaftlicher Gedanken. Das zweite Kaiserreich ist im Norden Europas — kulturell und rechtlich - als eine „Bekehrung zum Germanismus“ betrachtet worden."* In Skandinavien war diese Beeinflussung durch drei wichtige Faktoren bedingt: die Juristenausbildung, Studienreisen an deutsche Universitäten und die rechtwissenschaftliche Debatte jener Zeit. 92 1.1. DieJuristenausbildung Die Verwissenschaftlichung der Ausbildung im 19. Jahrhundert war in Schweden sehr deutlich von deutschen Modellen geprägt. Die programmatischen Schriften von Friedrich Garl von Savigny um 1814—15 wurden fast schon im Jahr ihrer Veröffentlichung von Lehrern an den schwedischen Universitäten kommentiert und behandelt.^ Auch der Aufbau der juristischen Fakultäten hatte deutsche Vorbilder.^ AmAnfang des Jahrhunderts gab es nur Rudimente von juristischen Fakultäten mit jeweils zwei Mitgliedern in Uppsala und Lund. AmEnde des Jahrhunderts aber gab es an beiden Universitäten je sieben Professoren; in der Hauptstadt Stockholmwurde zudemeine neue Universität mit einer staats- und rechtswissenschaftlichen Fakultät geplant.^ In der Rechtswissenschaft waren die theoretischen Ausgangspositionen traditionell juristisch-dogmatisch. In denjahren 1840—1870 findet man generell eine Entwicklung der Rechtswissenschaft, die ihre Vorbilder in Geschichte und Philosophie - also der Theorie— und nicht in pragmatischen, gesellschaftsorientierten Lösungen sucht.* In sämtlichen nordischen Länder wollte man zu einer systematisch arbeitenden, konstruktiven Rechtswissenschaft kommen. Bei dieser Arbeit standen in Dänemark Frederik Christian Bornemann [1810— 1861] und Carl Goos [1835—1917] im Vordergrund,*^ in Schweden Viktor Nordling [1832—1898],'° in Norwegen Nikolaus Gjelsvik [1866—1938] und ■* Der deutsche Legationschef in Stockholm Graf von Levden gebrauchte diese Formulierung 1904 in einer Depesche. - Folke Lindberg, Den svenska utrikespolitikens historia, 111:4, Stockholm1938, S. 39 ff. - Vgl. Sundeil, a. a. O., S. 20 ff. ^ StigJägerskiöld, Den historiska skolan i Sverige. - In: Kjell Å. Modéer (Red.), Den historiska skolan och Lund, Lund 1982. Åke Malmström, Ur den juridiska fakultetens historia. - In: Gösta Hasselberg (Red.), Juridiska fakulteten vid Uppsala universitet, Uppsala 1976, S. 31 ff. ’’ Vgl. u. a. Sundell, a. a. O., S. 34 ff. * Dalberg-Larsen, Retsvidenskab somsamfundsvidenskab, S. 264 f. ’ Dalberg-Larsen, a. a. O., S. 265. Viktor Nordling war in Uppsala der erste Professor fur Römisches Recht, Juristische Enzyclopädie und Rechtsgeschichte. Als er 1867 seinen Lehrstuhl iibernahm, hielt er eine Antrittsvorlesung iiber die Stellung dieser Fächer. Uber Nordlings Vorlesung, siehe Marie Sandström, Herrschaft der Rechtswissenschaft, Rättshistoriskt bibliotek. Band 44, Lund 1989, S. 236 ff.

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