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86 nis der „Verfassungsideale“ bis in den letzten Winkel vorausgesetzt werden kann. Mit dem „Régime du terreur" schlug die Stimmung um. Edmund Burkes »Reflections on the Revolution in France" machten tiefen Eindruck, speziell in Deutschland, wo sie von Friedrich von Gentz iibersetzt worden waren. Die Skepsis gegen die Aufklärung wurde intensiver und verwandelte sich z.T. in Hafi.*' Mechanische Verwaltung und die Kodifikationen des Ancien Regime wurden mit Mifitrauen betrachtet. Fichte, Schelling und Hegel traten als ,,Uberwinder“ der Aufklärung auf. Die politischen Enttäuschungen der Revolution, der Zusammenbruch des Optimismus der Aufklärung und die Wiederkehr der politischen Unterdriickung bewirkten (oder begiinstigten wenigstens) romantische Riickwendungen in die Geschichte und in unpolitische Bezirke der Seele und der Kunst. Was später »Politische Romantik" genannt worden ist, war nicht viel mehr als pathetisch umformulierte Revolutionsangst, verbunden mit dilettantischen Wiederbelebungsversuchen ständischer Ideen und mittelalterlicher Wirtschaftsethik (A. Muller, F. Schlegel).'* Der Anachronismus dieser Versuche wird deutlich, wenn man sich klarmacht, dafi es die Zeit ist, in der die Industrielle Revolution beginnt und die ersten Versuche zur Organisation des Proletariats unternommen werden. Erst die »Verfassungsideale" des liberalen Biirgertums auf der einen, die polizeiliche Unterdriickung und die Verteidigung des »monarchischen Prinzips" auf der anderen Seite ergeben zusammen das ganze Bild dieser Jahre nach 1815. Diese beiden Grundrichtungen bleiben erkennbar bis 1848, auch wenn in den dreiftiger und vierziger Jahren Annäherungen stattfinden, wenn »Biedermeier" und »Juste Milieu’" eine gewisse temporäre Friedlichkeit suggerieren. Immer wieder treten die »Verfassungsideale" eruptiv hervor, bei der Julirevolution in Frankreich (1830) und den entsprechenden deutschen und belgischen Unruhen, beim Hambacher Fest von 1832, schliefilich bei der Revolution von 1848 in Paris, Wien und Berlin. Das liberale Biirgertum hielt an seinen »Verfassungsidealen" fest, modifizierte sie zwar und wurde realistischer, aber insgesamt schwebte ihm doch eine konstitutionelle Monarchie mit gestaffeltem Wahlrecht und Zweikammersystem, mit Ministerverantwortlichkeit, Budgetrecht und dem Recht des Parlaments zur Gesetzesinitiative vor. Eine Verfassung sollte Menschen- und Biirgerrechte gewähren, eine liberale Verwaltung sollte sie praktizieren, das Heer sollte auf die Verfassung vereidigt und von allgemeiner Wehrpflicht getragen sein. Justiz und Verwaltung sollten getrennt und die Justiz sollte das Recht haben, Gesetzesverstöfie der Verwaltung zu ahnden. So etwa lassen sich, stark abstrahiert, die »Verfassungsideale" der fortschrittlicheren Elemente des liberalen Biirgertums beschreiben. " J. Droz, Deutschland und die Französische Revolution, 1955; K. Epstein, Die Urspriinge des Konservativismus in Deutschland. Der Ausgangspunkt: Die Herausforderung durch die Französische Revolution 1770—1806, 1973. U. Scheuner, Der Beitrag der politischen Romantik zur politischen Theorie, Opladen 1980.

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