65 ren), hat eine natiirliche Synchronität nach der oben wiederholt diskutierten Prämisse, mit der breiteren anthropologischen Erneuerung, die der ,modernen' Zivilisation Leben gibt. Sie nimmt ihren Anfang in jenemJahrhundert, welches fiir die Zukunft so bedeutend sein wird, das fiir den Historiker undJuristen das 14. Jhdt. ist. In seinem Schofi sind Strukturkrisen und anthropologisches Wiedererwachen von geheimnisvollemEinklang und sie umarmen sich gegenseitig in der einzigartigen Fiille der geschichtlichen Zeit. In der Enttäuschung, die nunmehr gegen die Dinge wirkt, jene Dinge, die den Menschen verraten haben, weil sie ihm nicht mehr das Uberleben garantierten (und hier mufi man sagen, dafi die Agrargeschichte erhellende Daten liefern kann), schwächt sich die Stabilität einer Ordnung, die sich auf die Dinge gebaut hatte. Das Subjekt, in seiner inneren Fähigkeit durch Jahrhunderte höchster Weisheitsbliite gestärkt, hat eine zweifache, doppelt intensive, von innen und auBen kommende Anregung neue Griindungen zu suchen und sie in erster Linie in sich selbst zu suchen und dabei nur mit sich selbst abzurechnen. Hier liegt das Geheimnis des Neuen. So sehr die mittelalterliche Ordnung — gleichermafien des ersten und zweiten Mittelalters, in der Werkstatt der Empiriker, die nicht widerrufen, sondern im Gegenteil von der Reflektion der Doktoren geschätzt wurde— versucht hatte ein objektives Eigentumssystemzu konstruieren, das von den und auf die Dinge gebaut ist und das komplexe Netz der Dinge getreu nachbildet, so sehr geht die neugeborene Ordnung der Neuzeit in die gegenteilige Richtung, völlig gespannt die juristischen Figuren aus dem Dinglichen zu heben und auf der verzweifelten Suche nach Autonomie. Die alten Eigentiimer waren im Dinglichen, in ihm geschrieben und gelesen, mit Demut kopiert; das Neue findet imDinglichen lediglich eine äufiere Manifestation, ein fähiges Aktionsfeld, fiir das, was potenziell schon imInneren des Subjektes existiert und nur darauf wartet sich auszudriicken und zu konkretisieren. Das Eigentum wird ein Kapitel der Geschichte des humanistischen generellen Fortschrittes, sicherlich nicht das letzte, sondern sogar eines der wichtigsten, einer der Hauptarbeitspunkte der neuen Reflektion. Und es iiberrascht nicht, daB, während die juristische Mentalitiit fortfährt traditionelle Figuren der alten Ordnung, die noch lange weiterexistiert, zu zeichnen und anzuwenden, die ersten Intuitionen des Neuen, die nicht in den Seiten der Rechtsgelehrten lesbar sind, sondern in den Vorfiguren der neuen Ordnung, von der die theologische und philosophische Reflektion erfiillt sind. Ihnen ist die Erosion der alten anthropologischen Sicherheiten und die Schöpfung neuer anvertraut, und sie werden die erneuerte Anthropologic der Zugehörigkeit umreifien, die als unersetzbare Stiitze fiir die zukunftige juristische Mentalität fungiert. Die Geschichte des modernen juristischen Eigentums hat einen offenkundigen und einen unterirdischen Lauf oder auch eine Friih- und Vorgeschichte: die erste besteht aus einer kapillaren Analyse der Nicht-Juristen, die angespannt ein
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