60 men des mittelalterlichen dominiumabzusprechen.^^ Dieses ist ein Pseudoproblem und es handelt sich um Pseudokonsequenz: es gibt keinen Zweifel, dafi die mittelalterlichen dominia wenig mit dem modernen Eigentum gemein haben und dafi ihre Qualifikation als ,Eigentum‘ nicht frei von Doppeldeutigkeiten ist, noch gibt es Zweifel, daft kein dominium— weder directum noch utile das Eigentumdarstellen. Die dominia sind jedoch immer ein Eigentum, immer eine Antwort auf die in diesem Moment intensivste Suche der Zugehörigkeit; mit bier bereits angedeuteter Diskontinuität, sie ist jedoch immer der rote Faden zwischen dem klassischen dominium, dem dominium der Glossatoren, demEigentumder Pandektisten. Die mittelalterlichen dominia sind das gleiche Problem und haben den gleichen zentralen Problemnenner wie das Eigentum Windscheids, darin liegt das continuum, das es uns erlaubt, instrumentell den gleichen Begriff zu benutzen. Die Diskontinuität liegt stattdessen imInhalt der Lösungen, die jede Zivilisation auf seine MaBe zuschneidert. Es ist also durchaus korrekt, von Eigentum auch in der Welt des Rinascimento Giuridico zu sprechen, mit der einzigen Bedingung, sich keine einzig giiltige historische Antwort - die moderne - zu eigen zu machen und diese gleichermaften in andere historische Erfahrungen zu projezieren. Und wir werden ruhig fortfahren das dominium in der Eigentumsgeschichte zu sehen, um in jedem dominium einen minimalen oder maximalen Eigentumsinhalt zu entdecken. Minimalinhalt des Eigentums. Da wären wir bei einem körperreichen Problem vom rechtshistorischen Ståndpunkt aus gesehen, das uns in den Knoten des dominiumutile als Eigentum einfiihrt. Ein schwerwiegendes und dringendes Problem in all jenen Ordnungen, die vom Statut der Sache ausgehend Eigentum als eine teilbare Gesamtheit betrachten und damit die Legitimität von mehr als einem Eigner fiir die einzelne Sache anerkennen, ein Problem, das natiirlich in konsequent individualistischen Kulturen nicht existiert, wie zum Beispiel in der klassisch-römischen und der modern-btirgerlichen, denn hier hat das auf das Subjekt hin konstruierte von seinemethisch politischen Fundament charakterisierte Eigentum nicht nur nichts mit Situationen einfacher Innehabung, sondern nichts mit alien anderen dinglichen Situationen zu tun. Ein unuberbriickbarer Abgrund trennt die Qualitat der ersten, ethisch durchströmten, von alien anderen, die sich stets auf der einfachsten Ebene der ökonomischen und juristischen Instrumente des täglichen Lebens abspielen. In diesen Kulturen ist die Grenze zwischen Eigentum und anderen dinglichen Situationen klar gezeichnet und die beiden Territorien sind so unverwechselbar, daft die Frage, wo das Gebiet eines limitierten dinglichen Rechts aufhört und wo jenes des Eigentums anfängt, sogar unsinnig und logisch unstellbar ist. Ganz anders als heutzutage und die Tagung, die unlängst unsere Zivilisten in So in den letzten Untersuchungen eines jungen Zivilisten, O. T. Scozzafava, La soluzione proprietaria di Robert-Joseph-Pothier (1980), II problema della proprieta nell’opera di Jean Domat (1980); 1 beni e le forme giuridiche di appartenenza (1982).
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