30 öffentlich oder gar der Staat (der immer individuell ware, selbst wenn nicht an ein physisch existierendes Individuumgebunden) gezeichnet werden soil, sondern ein antithetischer Pol fur das, was wir Okzidentalen gewöhnlich als Eigentum verstanden haben, ein ordnendes Schema des Verhältnisses MenschErde, charakterisiert durch in Bezug auf den Leitfaden unserer Geschichte grundsätzlich invertierte Entscheidungen. Wir denken, um an dieser Stelle den Blick auf die italienische Region zu beschränken, an die breite Skala der Bodenordnungen, heute hauptsächlich auf Alpen und Appeninriicken beschränkt, die eine paradigmatische Konstruktion in den sogenannten Gesamt-Eigentiimern von Erbengemeinschaften finden, wo Inhaber weder der Einzelne noch die juristische Person sondern die ununterbrochene Generationenfolge der Beteiligten ist. Dieses sogenannte Gesamt — Eigentum hat in jeder seiner Formen, inmitten tausender Variationen je nach Ort, Zeit und anderen Umständen, eine gemeinsame Grundlage: die Uberlebensgarantie fiir die Mitglieder einer plurifamiliaren Gemeinschaft, ein Wert und eine Funktion in erster Linie fiir die Ernährung, dessen fundamentaler Inhalt die bedingte Nutzung des Gutes unter Beriicksichtigung eines indiskutablen Vorrangs des Objektiven fiber das Subjektive ist, ein Vorrang kosmischer Ordnung fiber das Individuum, der um jeden Preis respektiert werden mul^, eher ein Vorrang gemeinschaftlicher Ordnung - Kristallisation historischer Objektivität - als individueller Ordnung. Hier ist nicht nur die Dimension der Verfugungsgewalt auf ein Minimum reduziert, dergestalt, dafi sie sich nie in einemjus disponendi ausdrfickt, sondern sogar die Dimension der Aneignung verringert sich bis zur Bedeutungslosigkeit. Die Aneignung, in diesem Falle imtraditionellen Sinne des Wortes, ist nur indirekt auf die Produkte des Bodens bezogen, aber niemals auf den Boden selbst. 1st dieses sogenannte Gesamt-Eigentumein Eigentum? Sind wir sicher, dal^ dieser Ausdruck hier legitimist? Oder finden wir uns einemOrdnungsschema gegenfiber, das von gegenteiligen Prämissen ausgeht und ist am Ende auch em im weitesten Plural relativiertes Eigentum unzureichend? Die alte Zivihsation des 19. Jhdts., gefangen in ihrer individualistischen Ekstase, untersuchte sie mit der gleichen voreingenommenen Neugier wie ein Naturwissenschaftler ein Monster auf seinem Experimentiertisch betrachtet: sie stempelte es als ,Anomalie‘^ ab und war von ihr abgestol^en. Nicht Abscheu, aber eine individualistische Intoleranz setzte sich in der Zivilisation des 20. Jhdts. fest, in den Interpretationen die von Bonelli direkt zu Salvatore Romano ffihren, wo, ohne sich umdie eventuelle Einordnung in ein anderes kulturelles Umfeld zu kfimmern, behauptet wird, das sogenannte Gesamt-Eigentum realisiere kein Eigentums- ^ Es sei erlaubt aut unsere Schrift ,Un altro modo di possedere' d’emersione di forme alternative di proprieti alla coscienza giuridica postunitaria, Mailand 1977, S. 191 ff (besonders 196-199) hinzuweisen.
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