11 tung, well der Bewährung ausgesetzte und erhellende Erkenntnisse nur in der Dimension der Zeitlichkeit aller menschlich-gesellschaftlichen Phänomene zu erwarten sind/ IIL Der konkrete Problembereich der Untersuchung: Soziale Gruppen und städtische Kommunebildung imMittelalter Die Bildung der mittelalterlichen Stadtkommune, imwesentlichen im12. Jhdt. vollzogen, stellt sich immer stärker als wichtiger und zentraler Vorgang der Verfassungsbildung des Mittelalters heraus. Er besitzt in der Formder Begriindung einer eidgenossenschaftlichen Biirgergemeinde europäische Gemeinsamkeit.^ Auf ihn soil als Rahmenbedingung jedoch nur Bezug genommen werden. Er soil hier nicht im einzelnen dargestellt werden. Im Vorfeld jedoch dieser städtischen Verfassungsbildung spielen sich wichtige soziale, wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge ab, ohne die die Bildung der Stadtkommune nicht historisch möglich und wissenschaftlich erklärbar erscheint. Gegeniiber der europäischen Einheitlichkeit, in der sich die Bildung der Kommuneform als biirgerlicher Eidgenossenschaft darstellt, smd diese Vorgänge von gröBerer regionaler und individueller Unterschiedlichkeit, recht unterschiedlich etwa in Siid-, Mittel- und Nordeuropa.^ Sie sind aufierdemvon der Quellenlage her schwerer zugänglich. Wenn wir auch als auslösende Faktoren der Entwicklung wirtschaftliche Prozesse - im Bereich von Handel, zunehmender Geldwirtschaft und dem, vor allemgewerblichen Produktionssektor — und die sie begleitenden sozialen Veränderungen annehmen miissen, so spielen doch normative Vorstellungen und rechtlich-soziale Verfassungen der beteiligten Bevölkerungsgruppen eine wichtige Rolle in diesem Prozefi. Das ergibt sich schon daraus, dal? in der Kommune eine neue Form rechtlich geprägten Miteinanderlebens innerhalb des städtischen Sektors der mittelalterlichen Gesellschaft erreicht wird. Jedenfalls fiir Nord- und Mitteleuropa scheinen amAusgangspunkt der Entwicklung Formen der Vergemeinschaftung zu stehen, die quellensprachlich wie auch in der Forschung iiberwiegend unter dem Stichwort ,,Gilde” gefafit Otto Gerhard Oexle, die Geschichtswissenschaft imZeichen des Historismus, Bemerkungen Ståndort der Geschichtsforschung, in: HZ 238 1984, S. 17 ff. Ders., Rechtsgeschichte und zum Geschichtswissenschaft, in: Akten des 26. Rechtshistoriokartages, hg. v. Dieter Simon (ius Gommune, Sonderheft 30) Frankfurt a.M. 1987, S. 77 ff. Hans Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter, Graz, Köln, 1954. Edith Ennen, Eriihgeschichte der europäischen Stadt, Bonn 1953; Wilhelm Ebel, Der Biirgereid als Geltungsgrund und Gestaltungsprinzip des deutschen mittelalterlichen Stadtrechts, Weimar 1958. ^ Gerhard Dilcher, Die Entstehung der lombardischen Stadtkommune, Aalen 1967. Edith Ennen, Die europäische Stadt des Mittelalters, 4. Aufl., Göttingen 1987, mit reichen Literaturnachweiscn.
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