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6 sie miissen durch eine empirische Induktion gefunden werden.^^ Die Konstruktion miisse also auf einer empirischen Grundlage basieren; ein Hauptfehler der fruheren konstruktiven Methode (auch Jherings) liege darin, daft man immer fragte, ob sich die Rechtsregeln und Rechtsinstitute konstruieren lieften, nicht ob eine Regel niitzlich war.“^ Fiir Hagerup, wie fiir Jhering, ist das Systemnicht nur eine Darstellungsordnung; ein systematischer Fehler könne schwerwiegende Folgen haben.^^ Hagerup weist auch auf Jherings „Stammtafel der Begriffe” hin,^° und wie Jhering, verwendet er gerne Vergleiche mit der Chemie und Zoologie und spricht vom Rechtsalphabet.^' Hagerup behauptet weiter wie Jhering, daft die Klassifikation der Begriffe die Ubersicht des Rechtsstoffes erleichtere.^’ Auch in Hagerups Darstellung schimmert die Vorstellung von iibernationalen und unveränderlichen Begriffen durch. Trotzdem gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen den AnsichtenJherings und Hagerups. WährendJhering das Rechtssystem vor allem als eine Begriindung der Produktion neuer Rechtssätze verwendet, kann Hagerup einer produktiven Funktion der konstruktiven Methode nicht zustimmen. Vielmehr sei ein weiterer Hauptfehler der deutschen konstruktiven Methode der Glaube u.a. Jherings an die rechtserzeugende Kraft der Begriffsdeduktionen; dies sei nur der Irrtumdes Naturrechts in neuer Auflage.^^ Hagerup ist eindeutig ein Rechtspositivist und er zitiert Brinz: „Man kann nichts vom Recht aufterhalb des Rechts wissen”.^"* Auch die neue dänische Rechtswissenschaft - Hagerup meint wahrscheinlich u.a. Goos und Aagesen - habe sich geirrt, weil man glaube, aus allgemeinen Prinzipien, wie dem Gesellschaftsprinzip, neue Rechtssätze deduzieren zu können.^^ Die Giiltigkeit eines Rechtssatzes sei nie nur von seiner Begriffsmäftigkeit oder -widrigkeit abhängig; eine Konstruktion könne zwar zur berechtigten Kritik eines Gesetzes fiihren, jedoch nie zu seiner Beseitigung.^^ Wie Windscheid behauptet Hagerup, die Aufgabe der Konstruktion der Begriffe sei die Sicherheit der Rechtsanwendung.^^ Obwohl Hagerup deutlich mit Jhering sympatisiert, sind seine Vorstellungen denjenigen Windscheids näher. Die Methode des jungenJhering ohne Systemmetaphysik und ohne Behauptung einer produktiven Funktion Hagerup, TfR 1888, S. 27. Hagerup, TfR 1888, S. 30 f. ’’ Hagerup, TfR 1888, S. 39. Hagerup, TfR 1888, S. 38. TfR 1888, S. 23, 26 and 41. //dger«p, TfR 1888, S. 41. Hagerup, TfR 1888, S. 33. Hagerup, TfR 1888, S. 20. Das Zitat ist wahrscheinlich nicht richtig, weil Hagerup Brinz in norwegischer Ubersetzung ohne Quellenangabe zitiert. Hagerup, TfR 1888, S. 19 f. Hagerup, TfR 1888, S. 33 f. Hagerup, TiK 1888, S. 42 f.

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