136 schaftsgeschichtliches Projekt msoweit zu skizzieren, als dies hier von Belang ist. Dabei soil in Kritik an der augenblicklich wieder einmal forcierten Indienststellung nationaler Geschichte und ihrem neopandektistischen Versatzstuck heutiger bundesrepublikanischer Rechtswissenschaft, in erster Linie jedoch in Abkehr von der bisherigen Aufarbeitung historischer Rechtswissenschaft und deshalb unter Riickgriff auf das soeben umrissene theoretische Modell punktuell, also am exemplarischen Einzelfall, die soziale Mechanik rekonstruiert werden, die die wissenschaftliche Begriindung einer vorgeblich genuin katalanischen und deshalb allverbindlichen Rechtstradition ab den dreilsiger Jahren des 19. Jahrhunderts objektiv verlangte. Zu beginnen ist dabei mit der Morphogenese des spanischen, in der Hauptsache aber katalanischen juristischen Feldes, demnach mit Ausdifferenzierungsprozessen ab dem späten 18. Jahrhundert. Als vorläufiges Ergebnis zeichnen sich hier mit der Errichtung und Organisation von aul^eruniversitären Akademien und der damit einhergehenden Professionalisierung der praktisch tätigen Juristen die sicherlich herausragendsten Indikatoren fiir die Etablierung einer spanischen, unter anderem in Katalonien beheimateten Rechtswissenschaft und die wissenschaftliche Renaissance des katalanischen Rechts ab. Danach wendet sich die Untersuchung den soziologisch gesehen diametral verpolten Feldstrukturen und den Biindnissen zu, die momentane Defizite auszugleichen suchen, wie sie sich aus den Machtkonstellationen des juristischen Feldes und seiner sich tendenziell herauskristallisierenden Sektoren ergeben. Im Detail geht es hierbei unter anderem um prosopographische Studien, die das Datenmaterial zu liefern haben, das im Idealfall einer statistischen, microcomputergestiitzten multidimensionellen Analyse von kapitalbedingten Variablen zugänglich gemacht werden wird. Um die historische Dynamik zu präzisieren, sollen im Anschlufi daran einerseits die Langzeittrends und Konjunkturen des Stellenmarkts der katalanischen Juristen zur Sprache kommen, andererseits die generellen strukturalen Zwänge einer gesamtspanischen, immer stärker kapitalistisch verfafiten Gesellschaft, so sie das anvisierte juristische Feld zusätzlich strukturieren. Auf dieser Grundlage ist geplant, in der Folge die Produktion, vornehmlich den Transfer sation der spanischen Privatrechtsordnung zwischen Franquismus und Postfranquismus: J.-M. Scholz: La funcion sociopohtica del krausismo, in: T. Rodriguez de Lecea/D. Koniecki (eds.), Reivindicacion de Krause, Madrid 1982, p. 87-97; Krausistische Staatskritik in der spanischen „Restauracion”, in: C. Bergfeld et al. (eds.), Aspekte europaischer Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main 1982, p. 323-343; Legitimationspraktiken krausistischer Dezentralisierungspolitik, in: lus Commune 12 (1984) 1 17-163; La raison juridlque a I’oeuvre: les krausistes espagnols, in: Erk Volkmar Heyen (ed.), Historische Soziologie der Rechtswissenschaft, Frankfurt am Main 1986, p. 37-77; La reterritorialisation contemporaine du droit civil espagnol, in: lus Commune 13 (1985) 125—193; und; Katalanische Notariat und Transformation des juristischen Feldes im 19. Jahrhundert, in: lus Commune 15 (1988) 135-197, sowie: Rendre justice. Elements pour une histoire contemporaine de I’espace juciciaire espagnol, in: Melanges de la Casa de Velazquez (Madrid) 24 (1989).
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