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Rechtsgeschichte als akademische Disziplin in Schweden: Universitätspolitische und wissenschaftstheoretische Reflexionen Claes Peterson In unseren Tagen ist die Autonomie der Universitäten und der Forschung in Schweden in Frage gestellt geworden. Der fast bis zur Trivialität wiederholte Topos der Freiheit der Wissenschaft kann in seiner urspriinglichen Bedeutung nicht verstanden werden. Ob es wirklich so ist, daf? man diese Freiheit der Wissenschaft ohne eine Autonomie der Universitäten nicht realisieren kann, ist eine Frage die oftmals gestellt wird. Ein in diesem Zusammenhang naheliegendes Argument lautet: Wenn die Gesellschaft den Universitäten Geldmittel zur Verfiigung stellt, hat man dann nicht auch ein Recht zur erwarten, daft die Wissenschaftler und Forscher sachlich und fachlich auch dafiir arbeiten? Mit einer solchen Einstellung wird die Folgerung leicht, daft man eine fiir die Wissenschaft hinreichende Freiheit geschaffen hat, wenn die Gesellschaft ihre Aufträge auf eine transparente und demokratische Weise der Wissenschaft gegeben hat. Die Einheit der Wissenschaften stellt also die Summe der gesellschaftlichen Aufträge dar und konsequenferweise tritt an der Stelle des Namens Universität der Ausdruck Gesamthochschule. Die Veränderung kann man auch darin sehen, daft man immer stärker betont, daft Ausbildung und Forschung den Interessen und Bediirfnissen der Abnehmer angepaftt werden miissen. Die Wissenschaft wird also immer mehr auf die kurzfristigen Bediirfnisse der wandelbaren Gesellschaft bezogen. Die Frage der Freiheit der schwedischen Universitäten ist gerade heute aufs neue aktualisiert worden. In Schweden hat man nämlich kiirzlich entschieden, daft der Vorstand der Universität aus einer Mehrheit von Vertretern der Gesellschaft bestehen soil. Das bedeutet, daft die Vertreter der Universität eine Minorität in jenemVorstand ausmachen werden,in dem alle wichtigen Entscheidungen der wissenschaftlichen und pädagogischen Einrichtung der Universität getroffen werden sollen. Als Hauptargument fur diese Veränderung bringt man vor, daft ein Universitätsvorstand, der aus sog. Allgemeinvertretern zusammengesetzt ist, leichter eine Umformung des Arbeitsbereichs veranlassen kann als die Vertreter des Arbeitsbereichs selbst, die mit ihrem Revierdenken beim Herkömmlichen bleiben wollen. Dieser Auffassung liegt ein Pragmatismus zu-

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