Notker Hammerstein 42 Die jiingere, von Halle geprägte Generation legte im protestantischen Reich bei Naturrechts-Vorlesungen nunmehr gern das knappe Compendium Nicolaus Hieronymus Gundling’s und sparer auch das Gottfried Achenwalls zugrunde wie Vorlesungsankundigungen aus Leipzig, Göttingen und Halle zeigen.^^ Gelegentlich werden auch Arbeiten aus dem Umkreis Christian Wolffs herangezogen. Christian Wolff in Marburg natiirlich selbst, Darjes in Rostock und Jena, Nettelblatt in Halle oder Altdorf.^® Allein im calvinistischen Duisburg hielt man —bei freilich nur gelegentlichen Naturrechts-Vorlesungen —auch im fortschreitenden 18. Jahrhundert an Pufendorf/Grotius bzw. dort auch an Coccejis Compendium fest,'^" welch letzteres freilich den ersteren folgt. Insgesamt —so ist der Eindruck bei diesen ein wenig zufalligen, nicht umfassenden Nachpriifungen —wird das Naturrecht vielerorts eher vernachlässigt imjuristischen Studium als nachhaltig weiter gefördert. Wiederholte Mahnungen der Landesherren, doch endlich die modernen juristischen Disziplinen zu unterweisen —wobei als Grundvoraussetzung auf Naturrecht als zentrales Each, jedoch auf das jus publicum und das jus patrium an Stelle des Römischen Rechts verwiesen wurde — legen diesen SchluB nahe. So war es in Rostock, Königsberg, auch in Marburg, in Heidelberg, Tubingen, Wittenberg, Halle (wahrend der 2. Jahrhunderthälfte). Allein an den bluhenden Universitäten wurden diese Materien häufig, ja regelmäBig angeboten, aber eben so wie sie nach Halle/Göttinger Muster gelehrt und eingeordnet gehörten. Danach hatte das Naturrecht eine vorab propädeutische Funktion, war sozusagen elegant-höfischer Teil der traditionellen Moral innerhalb der philosophia practica. Johann David Michaelis — um einen notorischen Verächter seiner zeitgenössischen Jurisprudenz, nicht etwa einen Anhänger wie den allmächtigen Göttinger Kurator selbst oder jemanden aus seinem Beraterkreis zu nennen^® — meinte denn auch im Blick insbesondere auf studierende Standesherren, sie miiBten vor allem Wissenschaften aus dem Bereich der philosophischen Fakultät hören. Es brauche das nicht unbedingt die Philosophie selbst zu sein. „. . . allein der Moral wollte ich gern einen vorziiglichen Platz einräumen, und sie ungern AuIBer Jus und Historic vgl. folg. Monographien zu einzelnen Universitäten: E. Friedberg, Die Leipziger Juristenfakultät, Leipzig 1909, 222 ff.; G. v. Selle, Die GeorgAugust-Universität zu Göttingen, Göttingen 1937, 192 f.; W. Schrader, Geschichte der Friedrichs-Universität zu Halle, 2 Bde., Berlin 1894, I, 312 ff. H. Hermelink, S. A. Kaehler, Die Philipps-Universität zu Marburg, Marburg 1927, 332 ff.; Geschichte der Universität Rostock 1419—1969. Festschrift zur 550-Jahrfeier der Universität, 2 Bde., Rostock o.J. (1969), I, 69 ff.; Geschichte der Universität Jena, 2 Bde., Jena 1958, I, 180 ff. G. A. Will, Geschichte und Beschreibung der Niirnbergischcn Universität Altdorf, Altdorf 1795 (Reprint Aalen 1975). G. V. Roden, H. Jedin, Die Universität Duisburg, Duisburg 1968, 186 ff. Vgl. Zite. und Personen in: Jus und Historic.
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