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Samuel Pufendorfs Naturrecht 29 verschieden, als daB seine Bewerbung um die Verfassungsrechtsprofessur 1664 auch rechnen konnte. Pufendorf blieb in der philosophischen Fakultat, dort wo die praktische Philosophie gelehrt wird, als deren Neubelebung auf rationaler und methodisch sicherer Grundlage er sein Naturrecht angesehen hat. Auch nach Lund wurde Pufendorf als Professor fiir Natur- und Völkerrecht an die philosophische Fakultät berufen. Pufendorf selbst und sein juristischer Kollege und Widersacher Nikolaus Beckman bezeugen es.“® Im Vorlesungsverzeichnis von 1671, dem einzig erhalten aus dem 17. Jahrhundert,-" und auch in den Konsistoriumsprotokollen^® wird er freilich als Jurist gefiihrt. Im Vorlesungsverzeichnis ist vermerkt, daB Pufendorf auf höheren Befehl zugleich die Professio Moralium wahrnehmen soil, vermutlich weil in der philosophischen Fakultat keln Moralphilosoph zur Verfiigung stand und angesichts der Abdeckung des Lehrstoffs durch Pufendorf auch nicht berufen wurde. Pufendorf lehrte mit seinem Naturrecht der Sache nach also Moralphilosophie, ihm wurde wegen seiner Beriihmtheit aber die angesehenere und besser dotierte Position unter den Juristen gegönnt. Nach dem dargestellten Selbstverstandnis Pufendorfs iiber die Einordnung seines Naturrechts in die Universitätslehre und nach dem gegebenen Rahmen der Universitätsverfassung muB die Zuordnung Pufendofs zur philosophischen Fakultät als die angemessenere erscheinen. Auch späterhin wurden naturrechtliche Lehrstiihle in der philosophischen Fakultat eingerichtet. Es sind solche bis welt ins 18. Jh. an den Universitäten Kiel, Jena und Tubingen bekannt. Dies ist umso erstaunlicher, als nur selten eigenständige Lehrstuhle fiir Natur- und Völkerrecht ausgewiesen wurden und auch die Bedingungen in den juristischen Fakultäten sich so gewandelt hatten, daB das Naturrecht auch hier Aufnahme finden konnte. mit dem geringsten Entgegenkommen der juristischen Zunft nur VIII Ich habe in meinen Ausfiihrungen vor allem die Anbindung des Pufendorfschen Naturrechts an die traditionelle Lehre an den Universitäten betont, da sie häufig bei der Eloge auf die revolutionäre Neuheit dieses Naturrechts iibersehen wird. Natiirlich soil dadurch nicht bestritten werden, wie grundlegend sich das Naturrecht von der hergebrachten philosophia moralis unterscheidet. Das Naturrecht hat die traditionelle Erkenntnis aus -* Pufendorfs eigenes Urteil in „Eris scandica“, S. 128; Beckmann gibt den Hinweis im Titel seines unter dem Pseudonym Veridicus herausgekommen Pamphlets von 1675, mitgeteilt von Fiammetta Palladini, Discussioni seicentesche su Samuel Pufendorf, 1978, S. 184. ” Acta Academiae Lundensis Pars Prima (Anm. 8). Nach den Statuten von 1666 hat das Naturrecht weder in der philosophischen, noch in der juristischen Fakultät Platz. Lunds Universitets Arkiv, Kansliet Ser. AI, Nr. 1, S. 147 (Sitzung vom 5.12.1668).

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