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Horst Denzer 24 eine Politik in Tabellenform zu verfassen.^^ AuBerdem können wir schon an den Titeln der Werke sehen, daB es den Autoren auf die Methode der Darstellung ankommt. Wir finden haufig die Zusätze „methodice digesta", .,in genuinam methodum reductam“, „apodictica methodus concinnata“, .,nova rebus et methodo meditatio“ und so fort. Eine weitere Tendenz, die das Naturrecht mit der traditionellen praktischen Philosophie verbindet, ist der allgemeine Abbau der strengen Autoritätsgebundenheit der Lehre im 17. Jahrhundert. Man ist zwar noch Aristoteles weitgehend verpflichtet, aber man ist nicht mehr ein sklavischer Aristotelesjunger. Man entdeckt die Möglichkeiten und Reize, die ein Vergleich des Aristoteles mit anderen Lehren antiker oder moderner Herkunft in sich birgt. Zudembeginnt auch die dem Aristoteles verpflichtete Literatur zwischen dem „honestum“ und dem „justum naturale“ zu scheiden, eine Tendenz, die beim Naturrecht dazu fiihrt, daB man zwischen der bloBen Prudentia des Handelns und den sicheren Prinzipien des Gerechten unterscheidet. Uberhaupt vollzieht man den Gedanken des Aristoteles nicht mehr nach, daB alle praktischen Wissenschaften „prudentia“ seien. Der aristotelische Begriff wird in Richtung der allgemeinen Lebensklugheit verengt, und das gibt der Auffassung Raum, daB fiir die Lehre vomGerechten sicherere Prinzipien als das der Lebensklugheit aufgestellt werden können.*- Hier sind wir an dem entscheidenden Punkt der Wandlung der praktischen Philosophie im 17. Jahrhundert, die die Ethik, vor allem aber die Politik betrifft. Man stellt der „ethica specialis“, die Lebensklugheit fiir bestimmte Menschen ist, die „ethica universalis“ gegeniiber, die die Grundverhaltensregeln aller Menschen zum Gegenstand hat.*^ Deutlicher ist die Entwicklung noch in der Politik, die ja in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wohl bedingt durch die Reformation und die territorialstaatliche Entwicklung einen groBen Aufschwung erlebt hat.*^ Wenn man die Titel von Horn „Politicorum Pars Architectonlca“ (1664) und von Osse ,,De prudentia regnativa“ (1607) gegeniiberstellt, wirkt das wie ein Programm. Horn sagt in seiner Einleitung, er wolle nur „architectonica pars“, d.h. das „imperium majestaticum“, die Grundlagen staatlicher Herrschaft behandeln, nicht aber die Klugheit der Verwaltung (administratoria pruarchitectonica De Civitate, Trajecti ad Rhenum 1664; vgl. auch Clemens Timpler, Tabulae totius philosophiae practicae, Hanau 1611. Balthasar Cellarius, Tabulae Politicae, Jena 1653. Zum Wandel des Klugheitsbegriffs: Jutta Bruckner, Staatswissenschaften, Kameralismus und Naturrecht, Miinchen 1977. So etwa bei Lambert van Velthuysen, De principiis justi et decori, Amsterdam 1651 und Samuel Rachel, De Jure naturae et gentium Dissertationes (Diss. I), Kiel 1676. Vgl. Horst Dreitzel, Protestantischer Aristotelismus und absoluter Staat. Die Politica des Henning Arnisaeus, Wiesbaden 1970, S. 412 ff.

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