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Horst Denzer 20 Das Naturrecht stellt sich deshalb als Folge von relativen, d.h. von menschlichen Vertragsschliissen abhängigen Pflichten in besonderen Vertragsverhaltnissen dar; beim Erwerb von Eigentum, beim AbschluB von Kontrakten, die das Wirtschaftsleben betreffen, in den vorstaatlichen Gemeinschaften der Ehe, der Familie und der Hausgemeinschaft und schlieBlich imStaat. Da erst im Staat das Naturrecht vollkommen geltendes Recht wird, ist der Staat die vollkommenste menschliche Gemeinschaftsform, in ihm kommt die menschliche Natur zu ihrer Vollkommenheit. 1st der Staat seiner Entstehung nach (durch ein kompliziertes Vertragswerk) zwar die kiinstlichste menschliche Gemeinschaftsform, so ist er doch seiner Zielsetzung nach die natiirlichste. Weil der Staat dieKroneder Gemeinschaften ist, kann es nicht verwundern, daBPufendorf iiber ein Drittel seines Werkes dem Thema der Verwirklichung des Naturrechts im Staat widmet. Er handelt von der Entstehung und Verfassung von Staaten, von der Souveränität, den Staatsformen, von Unbeschranktheit und Beschrankung der Herrschaft, von staatlichemUnrecht und der Möglichkeit des Widerstandsrechts, von den Herrscherpflichten, von den einzelnen Funktionen der Staatsgewalt, die da sind: Gesetzgebung, Verteidigung nach auBen, Strafgewalt und Verteilung von Amt und Wiirden; er befaBt sich mit dem staatlichen Eingriff in das Eigentum und dem Staatsnotrecht, dem Recht auf Krieg und Frieden und den auswärtigen Beziehungen und schlieBlich mit dem Wandel der Staaten. Ill Umden Ort zu bestimmen, den Pufendorf seinem Naturrecht in der Lehre an den Universitäten zugedacht hat, ist es sinnvoll, einige Bemerkungen iiber die Organisation und Lehre an den Universitäten vorauszuschicken; ich beziehe mich hier auf die protestantischen Hochschulen in der 1. Hälfte des 17. Jhs. Die Universitäten gliedern sich in die Artistenfakultät oder Philosophische Fakultät, und die drei oberen Fakultäten: Theologie, Jurisprudenz und Medizin. Die Artistenfakultät besorgt die allgemeine philosophische Bildung, die alle Studenten durchlaufen mussen. Den oberen Fakultäten obliegt die zusätzliche spezielle Bildung fiir den bestimmten Beruf. Die Lehre an alien Fakultäten besteht in der Uberlieferung und Vermittlung des durch antike Autoritäten gegebenen Lehrbestands; Freiheit der Forschung ist völlig unbekannt. In der philosophischen Fakultät ist Aristoteles die unbestrittene Autorität; auch die Statuten der Universität Lund schreiben ihn verbindlich fur Moralphilosophie vor.^ Neben ihm ^ Statuten von 1666, Cap. XIX; gedruckt: Lunds Akademis Constitutioner, Lund 1832, S. 124/126.

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