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PUFENDORF, KaRL OlIVECRONA UND DIE GeGENWART Maxime suum cuique tribuere (etwa ,Jedem das Seine"") zum Ausdruck. Viele Versionen der rationalen Erkenntnis von Gerechtigkeit und natiirlichen Rechten lassen sich imZusammenhang mit dem suum betrachten. Jeder Mensch hat von der Natur her ein Recht auf alles, was ihm gehört oder was ihmzukommt, d.h. auf sein Leben, seinen Körper, seine Gedanken, seine Handlungen, seine Wurde usw. Diese Ansichten bildeten den Kern von Pufendorfs Theori. Die Idee des suum rechtfertigte die bindende Kraft der Versprechen und Vertrage (u.a. des Gesellschaftsvertrages): Der versprechende verzichtete freiwillig auf einen Teil seines suum (d.h., entweder sein Eigentum oder seine Handlung) und stellte ihn dem Empfanger des Versprechens zur Verfiigung. Dieser vervollstandigte die Dberfiihrung, indem das Versprechen akzeptierte, wobei er das Eigentumoder die Handlung seinemsuum einverleibte. Indirekt rechtfertigte die Idee des suum eine fundamentalis lex naturae, d.h. „eine solche Haltung jedem anderen gegenliber, dass man sich mit ihm durch Wohlwollen, Friedlichkeit und Liebe und sogar durch gegenseitige Verpflichtungen verbunden fiihlt"". Kurz gesagt: Das positive Recht soil befolgt werden. Dieser Sollensbegriff setzt eine komplizierte Naturrechtslehre voraus. Nun aber, fur wem und wann sollen all die Voraussetzungen gelten? Die Befiirworter des Naturrechts neigen dazu, diese Voraussetzungen in alien Interpretationen und fur alle Menschen zu machen. In der Praxis sind diese Voraussetzungen jedoch nur analytisch in gewissen Interpretationen und fiir gewisse Menschen. Weil sie diesen entscheidenden Punkt der Relativität ausser acht lassen, sind die Naturrechtslehren zu stark. 133 3. Die Verneiung des rechtlichen Sollens durch den Rechtsrealismus Der Rechtsrealismus lehnte die allzu starken Theorien von der abgeleiteten rechtlichen Geltung (und damit auch des „rechtliche Sollen"") ab, die von den Naturrechtslehren und auch vomRechtspositivismus vorgelegt wurden. Eine einzige Entwicklungslinie, die skandinavische von Hägerström zu Olivecrona soil hier als Beispiel erwahnt werden. Die Basis dieser Version bestand aus Hägerströms antimetaphysischer Ontologie, die um genden Thesen herum aufgebaut wurde: Alles Wissen bezieht sich auf etwas und setzt die Wirklichkeit voraus. Es gibt bloss eine Wirklichkeit, und die enthält materielle Dinge und geistige Vorgänge. Materielle Dinge existieren in Zeit und Raum. Geistige Vorgänge existieren, weil sie von Organismen, die in Zeit und Raumexistieren, erlebt werden. Zeit und Raumsind objektiv. Das, was nicht in Zeit und Raumuntergebracht werden kann, existiert nicht. Behauptungen uber Werte, Geltung, Rechte, das rechtliche Sollen, die bindende Kraft des Rechts usw. beziehen sich nicht auf irgendetwas Existierendes; also haben sie auch keinen Wahrheitswert. die fol-

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