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202 Cbereiiikunt’t des geislliclieii Standes von Kil 7 angegeben wnrde (1 Taler). Hierzn kainen Geldbussen fur Kronenvergehen. In beiden Fallen sollten die Gelder an die Kirche fallen. Wiilirend der folgenden Zeil wechselte die Praxis: zinveilen folgle man den alien Regeln in bezug auf die Ilöhe der Biissgelder iind bestiiumte, dass sie an den König iind die Sladt fallen sollten, und zuweilen kainen die neuen Regeln ziir Anwendung. Mil der Zeit scheinen sich jedoeh die Dinge stabilisiert zn haben, so dass Geldbussen — in bezug auf die Hiihe naeh wechselnden Xornien — sowohl fiir unzeitigen Reischlaf wie fiir Kronenvergehen vom slädtischen Gericlit verhängl wurden und an die Kirche zu zahlen waren. Dass es die wellliche Gerichtsbarkeil —das stiidlische Gericht —war, das in .lönköping Geldbussen fiir unzeitigen Reischlaf und Kronenvergehen verhängte, dass die Gelder aber an die Kirche gezahlt wurden. bedeutele nicht —wie man angenommen hat — eine Kompromisslösung in einer Streitfrage iiber geistliches und weltliches Regiment. Es bestand in .lönköping kein derartiger Gegensatz. Dass die Dinge in der Stadt während der ersten Hälfte des 17. .lahrhunderts in der angefiihrten Weise gehandhabt wurden. lag vor allem daran, dass es dort kein kirchliches Organ — Gemeindeversammlung oder Kirchenrat —giib, das eingreifen konnte. Sicherlich land man es kirchlicherseits ganz natiirlich. dass das sliidlische Gerichl die oben geschilderle Täligkeit ausiible — iibrigens in enger Zusammenarbeil mit dem Stadtpfarrer. ..Das Schwert zu brauchen“ war —um die Terminologie der Reformationszeit zu benulzen — in erster Linie eine Aufgabe der we111 ichen Rehlirden. Im Hinblick auf die Praxis, die sich auf der Grundlage der neuen Auffassung von der Trauung bei kirchlichen wie weltlichen Rehörden in bezug auf Restrafung unzeiligen Reischlafs ausbildete, sind folgende Gesichlspunkle vou Redeutung. Als die fiihrenden Miinner der Kirche im 17. Jahrhundert danach strebten, die alte Selbstverwaltung der Gemeinden zu befestigen und zu entwickein, die sich his zur Mitle des .lahrhunderts ganz und gar auf Praxis stiitzte, war einer der wichligsten Griinde, dass man die Miinner des Kirchspiels dazu bringen wollte, an einer effektiv betriebenen Kirchenzucht teilzunehmen.

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