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197 Der Appendix von 1()08 enthielt n.a. \’ers 16 ans dem 22. Kap. des 2. Buch Mose in der schwedischen Ubersetznng von 1541. Diese 1‘olgte hier Lnihers t'herselznng, in weleher die Bibelstelle iolgenden Wort laid hat; „Wenn jeinand eine jnngtraw bered, die noeh nieht vertrawet ist, nnd beschleftl sie, der sol jr geben jr inorgengab iind sie zum weibe haben. Ivs oblag also den Geistlichen —da jedoeh der Appendi.x weltlielies Gesetz war —aber auch den Gerichten zn versiichen, die Kontrahenten znr Schliessnng der 1'die zn hewegen. In den Domkapitelprotokollen finden sieh eine ganze Anzahl — in den Gerichtsprolokollen einige — Beispiele datnr, dass inan dieser Verpflichtnng naehznkominen strebte. Grössere Ertolge scheint man jedoeh nieht gehabt zn hahen. In der iiberwiegenden Anzahl von Fallen verhängten die Geriehte Geldbiissen, die geleistet werden sollten, wenn der Mann die Fran nieht heiraten wollte. In diesen Fällen handelte es sieh also nieht nm imzeitigen Beisehlaf. Besonders den kirehliehen Behiirden war daran gelegen, eine IGie zustande zu bringen, wenn der Beisehlaf mit einem Eheversprechen verbnnden war. So kam es allmählich dazn, dass eine Wirsehrift hieriiher in Kap. XV § 14 von KL sowie in das Gesetz von 1734 aiifgenommen wiirde. nnd zwar in den Absehnitt vom Familienrecht Kap. III § 10. lun Beisehlaf mit Eheversprechen wurde also dem Beisehlaf zwisehen Verlobten gleiehgesetzt. Was in bezng auf imzeitigen Beisehlaf vorgesehrieben worden war. galt also in gleieher Weise in beiden Fällen. “ 12 A BT. 5 l)as Frinzip der Ordinanz von Västerås von 1527, dass gesetzliehes Verlöbnis nnd Beisehlaf eine Ehe konslituierten, war aiifgegeben worden. Kirehliehe Training wurde ziir absoluten Forderung erhoben. Gesehleehtsverkehr vor der Training wurde aus Sietic die deutsclie Zusaniiiienfassiing in Thomson: Morgongåva enligt Appendix till 1(508 års edition av Kristoffers landslag (Die Morgengabe naeh dem .Appendix zu König Christophs Lamlrecht in der .Ausgahe von 1(5081. Kyrkoliistorisk årsskrift 1064, S. 40 f; die deutsche Zusaininenfassung in Lizzik Carlsson a.a. O. .S. 270 f.

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