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195 Hereits die erste sehwediselie evani'olische Kirchenordnung voni .lahre 1571 iKO 1571), die in erster Linie aid' den I'n'zhisehoi' Laurentius Petri zuriiekging. die aber nach Priilung und Anderungen von König .lohann Ill. beslätigt worden war,’* spiegelle in einigen Punklen die neue An Hassling der bdie. Naebdein die Besliinmung in der Ordinanz von 1527 iiber Beisehlal' zwisehen Verlobten als Grundlage der IChe wiederholt worden war, wurde binziigelugl, nieinand solle „slranos seine Verlobte beseblal'en, bevor sie in der Kirebe gewesen sind und dort das Zeugnis der Allgeineinbeil und den Segen der Kirehe erballen baben“. Der Fordernng kireblieher 'rrauung, die dieser Passus bedeulele, I'olgle keine bA'sIslellung einer Shale fur denjenigen, weleher gegen die Besliiniuuug versliess. In den Vorscblägen zu einer neuen Kircbenordnung i^oder Hevision der KO 1571), die wiihrend des 17. .Tahrbunderls enlslanden, wiederbolle man ebeni'alls den oben erwäbnten Passus der Ordinanz von \’iisleras. Aber man versehiirfte gleiehzeilig die I'orderung, dass die Training unbedingl zu folgen bälte. Der (iedankengang kehrle wieder in KL IbSb Kap. XV §§ 15, 15 und in dein (leselz von 1754. So biess es in dein letzteren (Abschnitt voni Fainilienreebt Kap. Ill ^ 9): ,.Beschläfl man seine Verlobte, so isl das eine bdie. die dureb Training vollendet werden soli . . . IHitziebl er sicb der Training und beharrt in diesem seinein Widerwillen, so soli sie zu seiner bdiefrau erklärl werden . . . llandelt sie so, sei das Geselz das gleiehe". ABT. A. 4 Was bier in den vorausgebenden Abteilungen gesebildert wurde, bezog sieh auf unzeiligen Beiseblaf zwiseben Verlobten. Wie aber verhiell es sieb nun mil gesehleehilieher ^T'rbindung zwisehen Unverheiraleten, die niehl verlobt waren („lönskaliiger'‘). der eine Fhe gefolgl war? Pber das lu'breehl enthielten Land- und Sfadireeht Beslimmungen. Was aber gait fiir den Beiscblaf als solcben? .Sielu' (lie doiilsclu' ZiisainiiU'nfassuMf^ in 'I'llOMSON: .Inhann 111 och .stadl'iislelsiMi av 1,'371 års kyrkoordning i.loliann 111. nnd dio Hestiiligung dor Kirolionordnnng von l.')71). .Scandia 191).'), .S. .‘kaii If.

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