Också historiska fakta talar följaktligen mot Kirchmanns uppfattning.634 Folkrättens utveckling, framstegen i statsrätten och utformningen av grundlagarna är exempel på rättsbildning som initierats av lärda jurister. Men likväl som rättsvetenskapen inte kan beskyllas för att vara bakåtsträvande kan den heller inte ge upphov till revolutioner i rättsutvecklingen, ty “/d/as versteht sich von selbst: von der positiven Jurisprudenz als solcher kann keine Grundumwandlung des Bestehenden ausgehen; aber die juristische Bildung, die in ihrem Bereich erstand - die Rechtsphilosophie und Politik, wie sie von solchen, die des bestehenden Rechts kundig waren und nur kraft dieser Rechtskunde gepflegt wurden - sie und nicht dasVolk d.i. die Rechtsunkundigen, hat fast durchgängig die Bahn der neuen Entwicklung vorgezeichnet.”635 Med få undantag är i stället “der Gang der Fortbildung und der bessern Legislation im öffentlichen und Privatrecht ... der, daß die Rechtswissenschaft die bessere Einsicht sowohl erzeugte, als zur bestimmten Gestalt brachte, und dasVolksurtheil ihr nur durch seine äußere Macht den Erfolg verschaffte.”636 Det faktum att rättsvetenskapen inte själv kan ge sina argument de lege ferenda bindande kraft, utan måste förlita sig på folkets mening, utgör emellertid inget argument för att den skulle vara r ä t t s v e t e n s k a p e n s p r i n c i p 269 lich viele unreife und verkehrte Maaßregeln auf.Wenn wir ein Unisono des Fortschritts hätten, wie es viele Stimmen für dasWünschenswerthe halten, so würde unser öffentliches Leben gleich einer Windsbrant fortgeschnellt werden, und nicht bloß alle bestehende Einrichtungen zu Trümmern gehen, sondern keine neue in dem nie still stehenden Fortschrittsstürmen zur festen Gestalt kommen. Darf danach die Jurisprudenz sehr gern den Tadel auf sich nehmen, daß auch sie an dem Ihrigen überall dazu beiträgt, das Bestehende zu erhalten, so kann sie umgelehrt sich rühmen, daß alle wirkliche Fortbildung der Zustände dennoch vorzugsweise ihr Werk ist.”633 633 A a, ibidem. 634 A a, ibidem:“Daß die Juristen sich den Fortschritten der Legislation widersetzt, daß alle diese Fortschritte von Nichtjuristen ausgegangen, ist geradezu gegen die Geschichte”. 635 A a, s. 8f. 636 A a, s.10.
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