RB 63

I förhållande till det juridiska material som frambringas av lagstiftare, domare och praktiskt verksamma jurister är den rättsvetenskapliga bearbetningen i kronologiskt hänseende sekundär.563 Rättsvetenskapen framställer visserligen inte en “Natur”, utan ett “Ideal”, men slutresultatet måste, för att vara juridisk-praktiskt relevant, vara ett “Ideal von ihr”, det vill säga utgöra det naturliga systemets vetenskapliga form. Den bild av det juridiska systemet som Stahls rättsinstitutslära frammanar avslöjar det pris den akademiska juridiken tvingas att betala för sitt inflytande på den positiva rättens utveckling. Det organiska systemet uppfyller knappast juristens förväntningar på ett överblickbart och entydigt system. Detta utgör nackdelen med rättsförhållandenas antagna drift att realisera sig i rätten. Så länge r ä t t s v e t e n s k a p e n s p r i n c i p 245 “Die Grundlage aller Methode ist nothwendig das Entstehen. Das natürliche System ist daher die Vorbedingung der juristischen Bildung, von der allein eine freye Nachbildung ausgehen, der sie allein anvertraut werden darf. Eine solche Nachbildung ist noch gar nicht arbiträre Gewalt, denn sie hat sichere Bestimmungsgründe, nur hat sie dieselben in reellen Ursachen und Zielen, für sie gibt es eine Kontrolle. - Das natürliche System und seine Methode sind daher auch allein im Stand, die Jurisprudenz zum Gemeingut der Nation d.i. sie ihr verständlich zu machen, denn in Entscheidungen, die vom Bedürfniß des Falls, von der innernVerwandschaft mit den Rechtsinstitut ausgehen, kann sich auch der Laye finden, sie sind die natürlichen.Was ihm unzugänglich ist, ist nur das consequente Schließen von fertigen Begriffen aus, in denen er selbst richtiger nicht die ruhenden Merkmale, welche die Zergliederung zeigt, sondern den bildenden Trieb erblickt.”564 563 Jfr. a a, bd.ii, s.159:“Eine bedeutende Rücksicht des Systems ausser der Sonderung undVerbindung derTheile ist ihre Aufeinanderfolge. Es versteht sich von selbst, daß jedes Rechtsver-hältniß durch die innere Einheit des Ganzen in alle übrigen Verhältnisse eingreift, in unendlichen Beziehungen steht - daß das wahre System auch ein bewegliches ist.Allein seine Stelle im System kann jedesVerhältniß nur da haben, wo seineWurzel ist, aus welcher es herauskommt.Wie sich dieVerhältnisse und Institute aus einander erzeugen, so ist ihre Folge.Welches daher die Ursache oder doch die Vorbedingung des andern ist, das geht ihm vor; ob es das logisch Einfachere oderVerwickeltere ist, entscheidet nicht, diese Rücksicht darf erst sekundär eintreten, nur der ursächliche und zeitliche Zusammenhang ist der wahre”. 564 A a, bd.ii, s.168f.

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