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432 Reichstagsakten, bekamen die deutschsprachigen Studenten in Greifswald die gleichen Möglichkeiten wie die schwedischsprachigen, politisch zuverlässige Kenntnisse in der schwedischen Verfassung zu erhalten. Ein durchaus wiinschenswerter - und von Dähnert auch erstrebter - Nebeneffekt war, dass auch das deutschsprachige Publikum ausserhalb der Grenzen Schwedisch-Pommerns staatlich gebilligte Informationen iiber das politische Leben Schwedens erhielt. Aus demgedruckten Material Dähnerts geht hervor, wie ein typischer Bestandteil des schwedischen Staatsrechtsunterrichts auch bei dem Vertreter des Faches in Greifswald zu Tage trat: die kritische Einstellung zu den ausländischen Schriftstellern. ImVorwort seiner Ubersetzungvon En ÄrligSwensk - Eigentliche Staatsverfassung des Reiches Schweden unter seiner gesetzmdssigen Freyheit beschrieben und wider Uebelgesinnte gerettet von dem Ehrlichen Schweden (1758) - bittet Dähnert, dass „einige gedungene Journalisten" das Buch „sorgfältig durchgehen möchten, aus welchemman unter andermlernen kann, sich vor voreiligen und nasenweisen Urtheilen iiber schwedische Reichssachen zu hiiten". Die Beurteilung der Journalisten - gedungen oder nicht - erwies sich dennoch als kritisch: „Was wir aus diesem Buch sehen, zeiget uns schon viele Beschwerden freyer Staaten, und Vorspiele von kiinftigen Veränderungen." 1772 wurden die bisherigen Grundgesetze von König Gustav III. in einem Staatsstreich aufgehoben. Als direkte Folge wurde das schwedische Staatsrecht als Universitätsdisziplin gestrichen.

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