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233 Das Einkommen der Grundbesitzer von anderen Einkunftsquellen als Zins und Beitrittsgeld (d.h. eine Abgabe, die der Zinsbauer an den Grundbesitzer zu Beginn des Abkommens leistete) erhöhte sich wahrscheinlich. So wie viele andere Forscher hake ich es fiir wahrscheinlich, daft dies als Kompensation fiir die verminderten Zinseinkommen durchgefiihrt wurde. Die Grundbesitzer hatten imgesamten Land ihre Zinsbauern mit mehr Abgaben belastet, als was die landslagar zuliefien. In welchem Umfang diese neuen Abgaben nach den Vorschriften der Statute erhoben werden konnten, läfit sich nicht mehr feststellen. Dagegen ist es eindeutig, daft die Forderungen an die Zinsbauern trotz allemin den verschiedenen Teilen des Landes variierten. In den friiheren Statuten war es möglich, um Zins und Beitrittsgeld zu verhandeln. Doch als die Gesetzgeber des Statutes von 1474 ihre kollektive, reichsgiiltige Absprache durchsetzen konnten, verschwanden viele Möglichkeiten des einzelnen Zinsbauern, Forderungen zu Beginn des Abkommens zu stellen. Auch wenn es dem Zinsbauer trotzdem gelang, ein vorteilhaftes Abkommen in Bezug auf die Abgabe auszuhandeln, wurden viele neue Abgaben auf dem Grund und Boden auferlegt, die nicht verhandlungsbar waren. Durch die Zinsbauer-Statute wissen wir auch, daft die Gesetzgeber beharrlich versuchten, direkt gegen die landslagar Bestimmungen zu schaffen, die es dem Zinsbauer erschwerten seinen Hof ohne Geldverlust abzugeben. Dies wurde in Kapitel 6 als ein Mangel an Arbeitskräften interpretiert. Der Grundbesitzer hatte es schwer einen neuen Zinsbauern zu finden. Doch der Zinsbauer, der imBegriff war ein neues Abkommen einzugehen, konnte sich vielleicht einen niedrigen Zins erhandeln. Fiir den, der aber bereits ein Abkommen besaft, gab es keinen Verhandlungsspielraum. Trotz allemblieb der schwedische Zinsbauer frei, auch wenn er nach Ablauf des Abkommens den Hof verlassen muftte. Der Zinsbauer kann durch diese kollektiven Statutabsprachen einen Schutz gegen willkiirliche Machtausiibung gewonnen haben. Wenn die Pflichten so ahnlich wie möglich fiir alle auferlegt wurden, gab es keinen Spielraum fiir Grundbesitzer, den einzelnen Zinsbauern zu zwingen mehr zu liefern. Die Forderungen der Adelsmänner an die Zinsbauern liber das, was laut Bestimmungen hinausging, wurde schwer durchsetzbar. Im Kapitel 7 wird der Kampf zwischen der Krone, dem Adel und den Bauern um skattejorden (der freie Boden der grundbesitzenden Bauern) behandelt. Der Adel wollte diesen skattejord gerne kaufen, die Krone stellte sich dagegen, weil die Krone die Steuereinkiinfte von diesem Boden verlor, wenn er Adelsboden wurde. Die kameralen Kategorien des Bodens waren nicht fixiert, sondern an die Person gekniipft die ihn besaft. Wenn z.B. ein Adelsman seinen Boden an einen grundbesitzenden Bauern verkaufte, wechselte der Boden die kamerale Kategorie und wurde skattejord. Der grundbesitzende Bauer wollte 16

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