230 Naturaliensteuer aus mehreren Produkten, die von einer Steuereinheit, einem s.g. „Gärd“, bestehend aus zwei armen und zwei reichen Bauern bezahlt wurde. Die gewöhnliche Grundsteuer wurde nicht erhöht, stattdessen kamen im IS.Jahrhundert weitere neue Steuern hinzu. Die Meinung des Adels laut Statut von 1403 war, dafi die Krone sich nach Möglichkeit von eigenen Ressourcen versorgen sollte, d.h. durch Einnahmen von grundbesitzenden Bauern und Bauern der Krone. Die Bauern der adligen Grundherren entgingen dieser zusätzlichen Besteuerung. Die Gärdssteuer von 1403 wurde eine sehr bedriickende Steuer fiir die Bauern. Unter dem Engelbrektsaufruhr (1434-1436) wurde diese in vielen Teilen des Landes gesenkt, umdann entsprechend dem Statut von 1437 eine Senkung um ein Drittel imganzen Land zu erreichen: statt vier Bauern waren nun sechs in einer Steuereinheit. Das Abkommen von 1403 zwischen der Königin und der Aristokratie hatte eine Differenzierung der Bauerngruppe und eine Unterstellung der Bauern unter den Herrschenden zur Folge. Sie waren entweder Adelsbauern oder Bauern der Krone. Der Unterschied zwischen skattebönder und landbor wurde gefestigt. Die Aufteilung der Bauerngruppen hatte einen verminderten Kampf um ökonomische Ressourcen zwischen Krone und Adel zur Folge. Die Krone konnte die Steuern von manchen Bauern erhöhen. Eine Erklärung zur Durchfiihrung der Besteuerung war, dafi die Herrschenden sich dazu berechtigt sahen zu besteuern. Der König hatte entsprechend dem Gesetz das Recht, iiber „seine Männer“ Gesetze zu erlassen. Mit diesen Männern sind zu Beginn die gemeint, die durch Dienste an den König gebunden waren, insbesondere seine Krieger. Doch durch das Statut von 1403 wurden alle die, die Steuer an die Krone bezahlten oder in königlichemDienst waren, „des Königs Männer“. Dadurch wurde es auch leichter, iiber die Bauern Gesetze zu erlassen. 1403 waren die Bauern nicht an den Beschliissen beteiligt. Die Besteuerung war ein Abkommen zwischen der Königsmacht und der Aristokratie. Durch das Statut von 1437 wurde eine neue Gruppe Bauern besteuert - die Zinsbauern (Pächter) der Bauern. Aber die Aristokratie konnte behaupten, daft es fiir diese keine Besteuerung gab, da die Gröfie ihres Zinses oder ihrer Steuern unverändert blieb. Fiir diese Zinsbauern (bondelandbor) ging es nur darum, die eine Hälfte der Steuern an den grundbesitzenden Bauern und die andere an den König zu entrichten; seine Steuern erhöhten sich nicht. Dagegen verringerte sich das Einkommen der grundbesitzenden Bauern, während das der Krone stieg. Die Krone behauptete, eine neue Steuer wäre nicht eingefiihrt worden. Der grundbesitzende Bauer aber konnte behaupten, iiber die voile Steuer, die er fiir den von ihm selbst genutzten Boden zahlte, plötzlich Steuer fiir den ihm gehörenden, aber von anderen genutzten Boden zu zahlen hatte.
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