229 Sachen zu urteilen. Andererseits waren einige Sachen von den Kirchenabschnitten der Landschaftsgesetze in den Abschnitt betreffend schwerer Verbrechen in Kristoffers landslag aufgenommen. Dieses hatte zur Folge, daft die weltliche Behörde in Sachen Urteile abgeben konnte, die friiher nur einer kirchlichen Behörde zukam. In Kristoffers landslag wurden die Verbrechen in den Abschnitt des: Eidschwurrechts, Königsrechts und der schweren Verbrechen auf verschiedene Weise verstanden. In Magnus Erikssons landslag sind diese Verbrechen nur aus der Perspektive der Königsmacht betrachtet: die Königsmacht und das Land ist bedroht. In Kristoffers landslag waren die Gesetzgeber geneigt, Riicksicht auf die Situation des Täters zu nehmen und damit die Rechtssicherheit fiir diesen zu verbessern. Der Kläger hat auch einen hervorgehobenen Platz auf Kosten der Königsmacht gekriegt. Der Aristokratie ist es in Kristoffers landslag gelungen, das Eigentum des Einzelnen im Verhaltnis zur Krone zu schiitzen, entsprechund den Abschnitten des Königs, Eidschwures und dem der schweren Verbrechen. Die Betroffenen oder deren Angehörige werden immer in Kristoffers landslag gewahrt; und nicht so oft in Magnus Erikssons landslag. In Kapitel 5 wird Besteuerungsproblematik behandelt. Es werden Besteuerungsvorschriften in den Statuten von den Jahren 1352, 1380, 1403, 1437, 1459 und 1474 untersucht sowie in demneuen landslag von Kristoffer. Der König hatte kein Recht, die Bauern zu besteuern ohne deren anerkennende Zustimmung. Aber bereits in einem Statut von 1352 wurde den grundbesitzenden Bauern auf einem ganzen kameralen Hof verboten, Dienst als Zinsbauer beimAdel zu nehmen. Dieses Verbot bedeutete eine Einschränkung in der Wahlfreiheit des Bauern, welche Kategorie Boden er bewirtschaften wollte. Die Krone verlor Steuereinnahmen, wenn der grundbesitzende Bauer Zinsbauer wurde. Doch hatte der König nicht das Recht, den Bauern die Wahl durch Gesetzgebung zu verbieten, wenn die Bauern dies nicht anerkannten. Stattdessen wandte sich der König 1352 an den Adel, das Statut wurde eine Absprache zwischen dem Adel und der Krone iiber die Fälle, in dem der Adelsmann dem grundbesitzenden Bauern anbieten durfte, Dienst zu nehmen und wann dies nicht erlaubt war. Verschiedene Teile des Landes hatten unterschiedliche Steuersysteme. Die Produkte, die als Steuer erhoben wurden, variierten auch von Landschaft zu Landschaft. Durch die Statutgesetzgebung im 15.Jahrhundert versuchte man diese zu vereinheitlichen. Die Gesetzgeber wählten eines dieser Produkte, welches gewöhnlich m einem Teil des Landes vorkam und liel^en dies im ganzen Land gelten. Die Besteuerung der Bauern stieg im gesamten 15.Jahrhundert von 1403 an. Dann wurde eine s.g. „Gärds“steuer - eine Kollektivsteuer — eingefiihrt: erne
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