224 versuchten ständig diese Anspriiche zu legitimieren. Diese Strategien der Legitimierung werden durchgehend untersucht. ImKapitel 2 wird die gesamte Statutgesetzgebung vor Magnus Erikssons landslag (Landesgesetzbuch) (urn 1350) behandelt. Das Kapitel baut in gewissem Umfang auf friihere Forschungen zu dieser Statutgesetzgebung. Der Inhalt der Reichsstatute wird erläutert, umfestzustellen, wer von diesen Entscheidungen betroffen war und ob die Betroffenen bei der Gesetzgebung zugegen waren, was ihr Recht war. Im Kapitel wird einleitend zum einen die Gesetzgebungsmacht des Königs, zu anderen das Gesetzgebungsrecht, das alien juristisch vollwertigen Untertanen zukam, behandelt. Die Rechtssprechung gab dem König die präjudizielle Macht. Der König konnte iiber seine eigenen Einkiinfte verfiigen und von diesen ausgehend neue Gesetze schaffen. Er hatte auch Macht iiber sein Gefolige (Befehlsrecht). Implizit wird das ganze Kapitel von der Frage geprägt, ob der König seine Befugnisse in der Statutgesetzgebung iiberschreitet; die Antwort darauf ist nein. Die Statutgesetzgebung ist in diesem Kapitel nur eine Absprache zwischen dem König und dem Adel, denn der König hatte nur das Recht zur Gesetzgebung sein Gefolge betreffend, oder er konnte den von einem Beschlufi Betroffenen an der Gesetzgebung mitwirken lassen. An der Gesetzgebung von Magnus Ladulås war nur der weltliche und geistliche Adel beteiligt und diese werden von den Beschliissen beriihrt. Der König iiberschritt nicht seine Befugnisse, doch er versuchte dagegen, seine Einkiinfte zu erhöhen durch das Einfiihren mehrerer Verbrechen in die Kategorie Verbrechen gegen die Königsmacht. Es wird dargelegt, daft das Ziel von Magnus Ladulås (gest. 1290) war, mit Hilfe dieser Statutgesetzgebung sein engstes Gefolge und Widersacher an sich zu binden. Er erreichte, dafi sie ihm versicherten, den Landesfrieden zu erhalten, Bauern nicht fur Zwangsgastung auszusetzen, sich nicht an ihren Feinden zu rächen oder ihre Frauen wegzurauben. Das Resultat von dem Abkommen mit dem Grofien war, dal^ auch der König sich nicht mehr bedroht fiihlte. Er erreichte eine gewisse Kontrolle iiber die neue Kriegerklasse gerade durch deren Versicherung zur Unterstiitzung des Königs. Im Austausch zu ihrer Lojalität bekam die Kriegerklasse Steuererleichterungen und andere Privilegien. Die Gesetzgebung am Anfang des 14. Jahrhunderts zielte darauf, die Verhältnisse zwischen verschiedenen Adelsgruppen und der Königsmacht zu regulieren, um Machtmissbrauch zu vermeiden. Während der Zeit der Unmiindigkeit von Magnus Eriksson hatte die Aristokratie als Ziel, ihr eigene Macht innerhalb der höchsten Fiihrung zu etablieren. Durch die Statutgesetzgebung unter der Regierungszeit von Magnus Eriksson wurde die gesamte Kriegsdienstpflicht {rusttjänstskyldighct, d.h. Pflicht,
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