365 Erstaunlich ist, dafi der kirchliche Einflufi auf das Prozeftrecht bis weit in das 20. Jahrhundert spiirbar blieb, obwohl die Kirche durchaus nicht mehr dieselbe Rolle spielte wie zur Zeit der Orthodoxie. Deutlich wird das vor allem bei der Mitwirkung der Geistlichkeit bei Leistung von Reinigungseiden und anderen Eiden und bei der religiösen Ausgestaltung der Eidesformulare. Zusammenfassend kann man jedoch feststellen, dafi das Geständnis eine ähnliche Entwicklung imschwedischen Recht durchlief wie imdeutschen. Von seiner Stellung als Regina prohationum zur Zeit der Herrschaft der Prinzipien der legalen Beweistheorie iiber das Beweisrecht wurde das Geständnis durch die allmähliche Einfiihrung der freien Beweiswiirdigung verdrängt. Es wurde ein Beweismittel unter vielen anderen aber von diesen dadurch unterschieden, daft es auch heute noch in der Rechtsprechung in Strafsachen wegen geringfiigigerer Delikte als voller Beweis akzeptiert wird.
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