331 und ordo oeconomicus. Alle Menschen gehörten in gewisser Hinsicht jedem einzelnen dieser Stände an, und alle hatten von Gott ihre Aufgaben erhalten, die es zu erfiillen gait. So wurde die schwedische Gesellschaft des 17. Jahrhunderts von einer christlichen Einheitskultur und einer theokratischen Staatsauffassung geprägt. Eng verkniipft mit dieser theokratischen Staatsauffassung war die strenge Kirchenzucht, die von kirchlichen und weltlichen Behörden in Schweden und auch auf demeuropäischen Kontinent ausgeiibt wurde. Die alttestamentarische Orientierung, die theokratische Sicht der Gesellschaft und die strenge Kirchenzucht trugen ohne Zweifel dazu bei, die Bedeutung zu unterstreichen, die man bei den Gerichten demGeständnis zumafi. Zweifelhaft ist hingegen, ob man mit den Zwangsmitteln der Kirchenzucht bei jenen eine Sinnesänderung herbeifiihren konnte, die dieser „Erziehung“ ausgesetzt waren. Die Beichte entwickelte sich im 17. Jahrhundert in Schweden wie in Deutschland. Die individuelle Beichte wurde mit der Teilnahme am Abendmahl verkniipft und zu einer Vorbereitungshandlung. Sie verlor ihre Tiefe und ihren Ernst, weil grol^e Scharen gleichzeitig zum Abendmahlsgottesdienst strömten und ein Beichtgeheimnis unmöglich machten. Die Entwicklung zur allgemeinen Beichte mit unbedingter Absolution scheint in Schweden eher stattgefunden zu haben als imAusland. Schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts scheint diese Entwicklung abgeschlossen gewesen zu sein. Zu einer Stärkung der Bedeutung des Geständnisses diirfte sie nicht beigetragen haben. Bemerkenswert sind die starken theokratischen Anschauungen, die man in der schwedischen Rechtsliteratur, in Gesetzentwiirfen des 17. Jahrhunderts, in mehreren königlichen Verordnungen und in den Gerichtsakten des 17. Jahrhunderts findet. Man mufi in diesem Zusammenhang die religiöse Sicht des Richteramtes notieren, die David Nehrman-Ehrenstråhle, der wichtigste Autor der schwedischen Rechtsliteratur im 18. Jahrhundert, in seinem Werk „Inled~ Til Then Swenska Processum Civilem“ zum Ausdruck brachte. Unter ning Hinweis auf Olavus Petris Richterregeln, die geltende Verfassung sowie eine Reihe von Bibelstellen nannte er die Richter Gefolgsleute Gottes. Ihr Amt war heilig und voller Verantwortung. Umein richtiger Richter zu sein, mufite man Gott fiirchten. Im Aktenmaterial der Gerichte aus dem 17. Jahrhundert kann man sehr häufig feststellen, dal^ man an den Gerichten versuchte, die Angeklagten dadurch zu Geständnissen zu bewegen, dafi man ihnen vorhielt, wie wichtig ein Geständnis fiir die Seligkeit der Seele sei; denn eine Straftat bedeutete auch eine Siinde gegen das Gebot Gottes. Sehr häufig kamwährend dieser Zeit vor, da(^ man die Geistlichkeit aufforderte, mit Unterweisung und Ermahnungen mitzuhelfen, die Beschuldigten zu Geständnissen und zur Reue zu bewegen. Die Zusammenarbeit der weltlichen Richtermacht und der Geistlichkeit
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