329 und die strenge Kirchenzucht auf die Entwicklung des Geständnisses und des schwedischen Gerichtswesens und Prozesses im 17. Jahrhundert und zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatten. 2.1.1. Die Gesellschaftsentwicklung Im 17. Jahrhundert wurde Schweden eine europäische Grofimacht. Durch Krieg erwarb Schweden weite Landgebiete teils auf dem Kontinent, teils auf der skandinavischen Halbinsel. Als Folge der Expansion der Wirtschaft und der Entwicklung der ständischen Gesellschaft und der Verwaltung Schwedens in die einer Grofimacht schwoll die Staatsverwaltung an und erzwang die Einrichtung neuer Behörden. All dieses beeinflufite die Rechtsentwicklung. Die neuen Behörden, die Kollegien, erhielten auch richterliche Aufgaben, und die Verwaltungsmaschinerie als solche erzwang neue Gesetze und Verordnungen. Mit dem Tod König Karls XII. imJahr 1718 war jedoch die schwedische Grofimachtzeit zu Ende. Durch verschiedene Frieden 1719—1721 und 1743 verlor Schweden den gröfieren Teil seiner deutschen Besitzungen, weiter Livland, Estland und Ingermanland sowie den siidöstlichen Teil von Finnland. 2.1.2. Die kulturelle Lage Im internationalen Vergleich war Schwedens kultureller Standard bis in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts niedrig. Natiirlich war Schweden von der kontinentalen Kultur schon im Mittelalter und im 16. Jahrhundert beeinflul^t worden, und zwar vor allem durch die Vermittlung der Kirche; aber wollte man sich eine höhere Bildung verschaffen, war man gezwungen, sich an ausländische Universitäten zu begeben. Zwar wurde 1477 eine Universität in Schweden gegriindet, die Universität Uppsala, aber die Tätigkeit dort erlahmte weitgehend im 16. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Einfiihrung der Reformation. Erst im 17. Jahrhundert verwandelte sich die Universität Uppsala in eine Lehranstalt mit gutemeuropäischen Rang. Zu dieser Entwicklung trug ganz besonders König Gustaf Adolf II. bei. Fiir diese Untersuchung des Geständnisses ist die Feststellung wichtig, dal? die Professoren, die im17. Jahrhundert in den juristischen Fächern an der Universität Uppsala und dann an der 1668 gegriindeten Universität Lund wie auch die vibrigen als Verfasser von rechtwissenschaftlichen Schriften hervortretendenJuristen entweder Schweden waren, die an ausländischen Universitäten studiert hatten, oder aber nach Schweden eingewanderte Ausländer. Unter den in Schweden geborenen Verfassern miissen Johan Olofsson Stiernhöök (1596—1675), Claudius Kloot (ca. 1612-1690), Clas Rålamb (1622—1698) und Carl Lundius der Jiingere (1638—1715) genannt werden, die alle an ausländischen Universitäten studiert hatten. Als eingewanderter ausländischer Jurist kann Johannes Loccenius
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