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Zusammenfassung Das Geständnis in der schwedischen Prozefirechtsgeschichte II. 1614-1948 Einleitung Imersten Teil meiner Arbeit iiber das Geständnis in der Geschichte des schwedischen Prozefirechts babe ich vor dem Hintergrund der prozessualen Entwicklung des römisch-kanonischen und des deutsch-römischen Rechts die Entwicklung des Instituts bis zur Griindung des Svea Hofgerichts untersucht.' Ich kam damals zu dem Ergebnis, daft das Geständnis eine bedeutsame Rolle im kanonischen Recht des Hochmittelalters spielte. Seine Funktion und Bedeutung im Prozebrecht wurde Gegenstand eingehender Analyse in Verbindung mit der Entwicklung des riofonww-Begriffs im römisch-kanonischen Recht. Dieser «oton«m-Begriff erhielt eine zentrale Stellung in der Diskussion umdie Frage, wie man einfach und wirksam den deutlichsten und offenkundigsten Mil^verhältnissen in Kirche und Gesellschaft begegnen konnte. Denn Straftaten, die offenkundig, notorisch waren, konnte man schnell und wirksam aburteilen. Die Dekretisten, Dekretalisten, Glossatoren und Postglossatoren beziehungsweise Konsiliatoren widmeten dem notorium grofies Interesse und versuchten, es auf verschiedene Weisen zu analysieren und zu definieren. Hierbei wurde der co«/c55m-Begriff einer der Hauptbegriffe des römischkanonischen Prozefirechts. Confessio in iure war die Grundlage eines notorium iuris und wurde von den mittelalterlichen Rechtsgelehrten als ein Beweismittel mit allerhöchstem Wert qualifiziert, was mit sich brachte, dafi man zumeinen summarisch verfahren und zum anderen die Appellation verweigern konnte. Das wiederum fiihrte dazu, daft man sich bei den Gerichten besonders darum bemiihte, der Person, die einer Straftat beschuldigt wurde, ein Geständnis, confessio, abzupressen. Dieser Eifer, von dem Angeklagten eine confessio zu erzwingen, wurde von den religiösen Anschauungen jener Zeit iiber Wert und Bedeutung der conjessio fiir die Seligkeit der Seele unterstiitzt. Im Zusammenhang mit der Analyse und Definition des Begriffs notorium begannen die Rechtsgelehrten des Mittelalters die verschiedenen Arten der ' G. Inger, Das Geständnis in der schwedischen Prozessrechtsgeschichte. I. Bis zur Griindung des Svea Hofgerichts 1614, 1976.

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