Baelke angestelllen Untersuchungen diese Lehre preisgeben/"’ In seiner eigenen Arbeit »Einfiihriing in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege* hat Schmidt sich die Ergebnisse von Haetkes Eorschiing zueigen gemacht nnd erklärt/** dass die I’nheiligkeit i. f. eintrete, während die Friedlosigkeit stets ein lirteil voraiissetze. Die Diskussion Tiber die ipso-facto-Theor'w ist bisher vor allein in der deutschen und skandinavischen Rechtsliteratur gel’uhrt worden. In einer neueren amerikanischen Arbeit, Goebels »Felony and misdemeanor« (1937). sind jedoch die deutsche Friedlosigkeitslehre iind damit auch die ip.so-/oc^o-Theorie behandelt worden. Goebel kritisiert dabei die Theorie von der /. /. eintretenden Friedlosigkeit. Nach dem gegenwärligen Stand der Forschung diirlte zumindest unter den skandinavischen Rechtshistorikern die Aul't'assung vorherrschen. dass im ältesten germanischen Recht die Friedlosigkeit nicht i./., sondern erst durch das Urteil eingetreten sei. Da jedoch durch den Urteilsspruch Tiber den Toten nicht Friedlosigkeit. sondern Unbeiligkeit verhängt wurde. besleht keine ^’eranlassung, sicb mit dem Problem des Fintritts der Friedlosigkeil zu befassen. Doch sei die Feststellung erlaubt, dass es keineswegs eindeutig teststeht, dass das altere mittelalterliche Recht des Nordens den RegritT der 1. /. einfretenden Friedlosigkeit iiberbaupt nicht gekannt babe. Gerade im dänischen Recht. das sonst mil Voiiiebe als Ausgangspiinkl zur Rekämpfung der ipso-facto-'Vheorie gewähll wird. I'indel sich diese i. f. eintretende Friedlosigkeit unzweideutig belegl. Im Art. 98 des Thord \vird nämlicb beslimmt, dass derjenige, der jemanden. obwohl ein ^"ergleich Tiber friihere Streitigkeiten zustandegekommen ist, verwundet oder erschlägt, ex ipso facto pace priiiatus isl. Der Gesetzestext. der diese Aussage enthalt, wird bier auf der linken Seile abgedruckl. während wir auf der recbten Seile eine dänische t'bersetzung dieses Geselzeslextes wiedergeben. die sicb in einer Handschrift aus dem .labre 1495 findet und dort die Nummer 50 des 'Textes 2 trägt:^*" 129 Schniidl. llechtsgeschichio [Bcspr.]. S. 241 i'. 111)04). S. 70 wire! noch die Aul'Iassung vertreten. dass die Friedlosigkeit i. f. eingelrcten sei. Denn in andercr Weise kann wohl der Salz, »urspriinglieh Iral die I'riedlosigkeit wold als Folge der Misselat ein*. kauin verstanden werden. .Schinidl, Geseldelde d. deutsclien .Slrat'reehtsi)flege-, .S. 2<S If. (ioel)el. .S. 1(5 ff. .Siehe DGL. IV. Tilheg. Heft 2. .S. XXVll. vgl. .S. XLVll f. .Selhst l)ei C.onrad, I 129 130 280
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