schen als auch im isländischen Recht statt liheilagr oder synonym mit liheilagr verwandt wird.®® Es ist also offensichtlich, dass zwischen der Friedlosigkeit eincrseits und der Unheiligkeit bzw. Biisslosigkeit andererseits ein ganz bestimmter Unterschied vorliegt. Man gewinnt jedoch den Eindruck, dass der verurteilte Tote gleichzeitig sowohl friedlos als auch unheilig bzw. busslos sein kann. Zur Begriindimg hierfiir kann angetuhrt werden, dass der Erschlagene in vier norwegischen Gesetzesabschnitten, nämlich im GulL 160, FrostL IV: 20 und BjN, II, 18 und 28, ausdriicklich als iitlagr —was allgemein als »friedlos« iibersetzt wird — bezeichnet wird. Baetke hat indessen nachgewiesen."'' dass dieser Terminus auch eine allgemeinere Bedeutung haben kann. Ohne nähere Bestimmungen besagt dieses Wort nach seiner Auffassung »nicht viel mehr als dass jemand sich strafbar gemacht hat und dem Gesetz verfallen ist«.‘“ Baetke will keineswegs verneinen, dass das Wort litlagr oftmals »friedlos« bedeutet. Er bestreitet jedoch, dass dieses Wort stets diese spezielle Bedeutung haben muss. Baetke geht bei seinen Feststellungenvon den Gesetzesabschnitten GulL85,189 und 269 aus, in denen bestimmt wird, dass alle, die einer gesetzlichen Zwangsvollstreckung Widerstand entgegensetzen, utlager oc ohelgir ((iiilL 35) sind. Werden sie nicht erschlagen, so sollen ihr Anfiihrer 40 Mark und alle anderen 3 Mark Busse bezahlen. Da keiner von denen, die Widerstand leisteten und am Leben blieben, mit Friedlosigkeit bestraft wird, zieht nun Baetke offenbar die Schlussfolgerung, dass auch die Erschlagenen in diesem Falle nicht friedlos sind. Meissners Cbersetzung des zitierten Ausdruckes iitlager oc ohelgir im GulL 35 mit »ohne Schutz des Gesetzes«‘^ slellt nach Baetke die korrekte Ehersetzung dar. Der Terminus iitlagr kann somit die gleiche Bedeutung wie liheilagr erhållen. Baetke weisl darauf bin,'" dass in einzelnen Gcsetzesabschnitlen, wie z. B. GulL 160 und BjN, 11. 28, der Terminus litlagr als direkter Gegensatz zu heilagr gebraucht Baetke, I'ntieiligkeit, .S. 5 ff. hat hestreiten wollen, dass lihcihigr iniiner (lurch ilgildr ersetzt werden kann. Beweise fiir die Richtigkeit seiner .\nsicht hat er jedoch nicht darzulegcn vermocht. Baetke, I’nheiligkeit. S. lä ff. ■® Baetke, Unheiligkeit. S. 1(5. '* Meissner, GulL, S. 34. '- Baetke, Lnheiligkeit. S. 17. 69 266
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