(iosetzesabschnitte konimt der Ausdruck uheihiijr vor. Dagegen findet sich eiiiige Male die positive Form heiUujr. Der Terminus ocfitder liisst sich im gesamten skandinavischen Rechtsbereieh nachweisen. Zwar wird er von der Graugans kein einziges Mai verwandt, doeh konimt er in den Sagas vor. Im dänischen — genaiier gesagt — jutländisehen Recht, wird der Aiisdruek liggn’ a sina’ c<jhmv wtvrki verwandt. der eine Entsprechung im sehwedischen Reeht besitzt, wo im I)L Tj 3 der Ausdruck liggi ... a wivrkiim siniim vorkommt." Hinsichtlich der iibrigen Ausdriicke, mit denen die Folgen einer ^’erurteilung des Toten bezeichnet werden können, ist festzustellen, dass sie nur in einem einzelnen Gesetz oder in bestimmten, zusammengehörenden Gesetzen zu finden sind. Jm folgenden wird das Problem behandelt, was eine ^'erurteilung des Toten bedeutete. Es soil betont werden, dass die Fntersuehung hierbei feststellen will, welche faktischen Konsequenzen die Verurteilung des Toteii hatte. Es ist also nicht nnsere Absicht, eine etymologiscbe Fntersuchung iiber die Herkunft und Bedeutung der Ausdriicke iitUtgr, uheiUigr, ogihicr nsw. anzustellen. lune derartige Fntersuchung ist in einer Abhandlnng fiber die Klage gegen den Toten schon desbalb unmöglich, weil die genannten Ausdriicke in vielen Gesetzesabschnitten und Zusammenhängen vorkommen, die mit dem Thema der vorliegenden Abhandlung iiichts zu tun baben. Als Einleitung zur folgenden Fntersuchung fiber die Konsequenzen, die eine Verurteilung fiir den Toten hat, mag es angebracht sein. zunächst einmal die Bedeutnng anzugeben, welche die oben genannten Termini nach den Lexika besitzen. Die allgemein akzeptierte Redeutnng des Wortes utUigr ist »friedlos . Hertzberg fibersetzt das Wort mit »fredlos, stillet udenfor loven«." Fritzner gibt als erste Redeutung »udelukket, skilt fra noget, fra Adgangen dertil eller Rcsiddelsen deraf« und als zweite Redeu- - Audi iin -SdnvL Kg 5 konimt der gleidic Ausdruck vor, obglcich er hier nicht im Zusammenhang mit einem Fall sleht. der ausdriicklich zu eiuem Prozess gegen den Tofen fiihrt. Hier wird nämlich von dem erschlagenen Heimsucher gesagl: tFur/icr han slaghin. snr yor elUvr dricpin innam yard oc yrimht.stolpn. liyyi oyildcr (iiverkiim sinum. Audi ini Isliindisdien koninit der .\usdruck vor. In der Fg.. .S. 287, lieisst es von einigen Knechten. die crsdilagen worden sind: .V;i er pat gllum nionnum audsynt, at peir hafa fallit å vcrkiim siniim. ok era pcir öbötamenn . . . •* Hertzherg, Gloss.. Stichwort iitlayr (S. 250
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