226 Zusammenfassung Nordische Rechtsquellenlehre -Studien in der Rechtsquellenlehre des 19. Jahrhunderts I. In den heutigen nordisehen Lehrbiichern der allgemeinen Rechtslehre wird oft behauptet, es bestehe ein markanter Unterschied zwischen der modernen und der traditionellen Rechtsquellenlehre. In der vorliegenden Arbeit wird vor allem untersucht, in welchem Umfang diese Vorstellungen berechtigt sind. Weil mit der sog. traditionellen Rechtsquellenlehre meistens die Doktrin etwa des 19. und friihen 20. Jahrhunderts gemeint wird, ist die Entwicklung der Rechtsquellenlehre in der juristischen Literatur von Anders Sandoe 0rsted bis zu Alf Ross das Hauptthema dieser Untersuchung. Da man davon ausgehen kann, dais es eine Kontinuität in der nordischen Rechtsquellenlehre gibt, wird die Rechtsquellenlehre des 19. Jahrhunderts durchgehend auch mit den Stellungnahmen in der Literatur des 18. Jahrhunderts verglichen. Obwohl diese Arbeit nicht eine Untersuchung der Rezeption ausländischer Rechtswissenschaft ist, werden auch die Hauptziige der deutschen Rechtsquellenlehre, vor allem die der historischen Schule dargestellt. Nur die Rechtsquellenlehre in der rechtswissenschaftlichen Literatur wird in dieser Arbeit beriicksichtigt, während z.B. die tatsächliche Verwendung der Rechtsquellen in der Gerichtspraxis aul$er acht gelassen wird. Der Untertitel besagt aufierdem, daft nur einige Probleme der Rechtsquellenlehre dargestellt werden; das Werk kann als eine Reihe Aufsätze bezeichnet werden. Imersten Kapitel wird jedoch die ganze Rechtsquellenlehre behandelt. Das zweite Kapitel wird dem Gewohnheitsrecht gewidmet und im dritten Kapitel wird das Juristenrecht, d.h. Praxis und Rechtswissenschaft, behandelt. Ausländisches Recht als Rechtsquelle ist eine eher periphere Frage in der Rechtsquellenlehre; das vierte Kapitel analysiert jedoch die Aussagen in der nordischen Doktrin fiber diese Quelle, weil das 19. Jahrhundert auch die Zeit einer zunehmenden Rezeption ausländischen, vor allemdeutschen Rechts war. Imletzten Kapitel werden die Forschungsergebnisse kurz zusammengefaBt. IF Die heutige nordische Rechtsquellenlehre ist oft als liberal und flexibel bezeichnet worden. In den Lehrbiichern der allgemeinen Rechtslehre wird behauptet, es gebe keine strengen Regeln der Verwendung von Rechtsquellen, sondern die Bewertungen und das Ermessen des Richters seien entscheidend. Die Rechtsquellenlehre wird auf die Tätigkeit des Richters konzentriert; der Gegenstand der Lehre sind die richterlichen Vorstellungen von den Rechts-
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